Psychische Erkrankungen und Prüfungen

Es ist prinzipiell möglich, aufgrund von psychischer Erkrankung eine Prüfung zu verschieben.

Sie brauchen dazu ein ärztliches Attest ihrer behandelnden Ärzt*in, also ihrer Hausärzt*in oder ihrer Psychiater*in. Das Attest muss die Studier- und Prüfungsunfähigkeit mit genauer Datumsangabe (von … bis …) bestätigen.

Die psychologische Beratungsstelle der UdK STELLT SOLCH EIN ATTEST NICHT AUS.

Weitere Informationen zum Antrag auf Verschiebung einer Prüfung erhalten sie von der Studienberatung: studienberatung@udk-berlin.de

Für weitere Unterstützung können Sie auch Kontakt aufnehmen zum Beauftragten für Studierende mit chronischen Erkrankungen, Christian Schmidts: teilhabe@udk-berlin.de