Studienfinanzierung

Aktualisiert am 30.05.2025

Monatliche Lebenskosten und Studienfinanzierungsmöglichkeiten

  • Die Lebenshaltungskosten für Studierende in Berlin betragen monatlich etwa 1000€, wobei die Kosten niedriger ausfallen können, wenn man bei Eltern oder Verwandten wohnt. Hier ein detaillierter Überblick über die monatlichen Kosten:

    Miete

    350 - 650 € in einem WG-Zimmer – höhere Kosten für eine ganze Wohnung

    Lebensmittel

    150 - 220 €

    Krankenversicherung

    - Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (KV): im Durchschnitt 150 € (bei einer Familienversicherung entfällt der studentische KV-Beitrag; über 200€, wenn über 30)

    - Bei einer privaten KV: je nach Tarif

    Kleidung

    variabel

    Lernmittel

    variabel

    Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag 

    20 - 60 €

    Freizeit, Kultur, Sport

    variabel

    Material fürs Studium

    variabel

    Semestergebühren pro Semester (inkl. Semesterticket)

    Ca. 330 €

  • Es gibt mehrere Finanzierungsmöglichkeiten, die kombinierbar sind:

    • Eltern/Familie
    • Ersparnisse
    • BAföG
    • Stipendien von staatlichen oder privaten Institutionen
    • Studienkredite
    • Arbeit / Jobs

BAföG

  • Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine der bekanntesten Finanzierungsmöglichkeiten. Es soll Studierenden mit finanziellen Einschränkungen der Eltern den Zugang zu einer Hochschulausbildung ermöglichen.

    • BAföG-Höchstsatz 2025: 992€ pro Monat
    • Förderung: 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen (max. 10.010€)
    • Zielgruppe: Nur Erststudium (Bachelor, Master, Absolvent) werden gefördert.
    • abhängig von persönlichen Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Alter, Einkommen, Vermögen, etc.)
    • Informationen zum Antrag und zur BAfög-Sprechstunde für Studierende (auf Deutsch und Englisch)
  • Eine Finanzierung durch BAföG ist:

    • möglich für Studierende aus der EU (unter besonderen Voraussetzungen – siehe FAQ), mit Flüchtlingsstatus (auch ukrainische Studierende mit §24 Aufenthaltserlaubnis) und mit Daueraufenthalt
    • nicht möglich für Studierende mit Visum / Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG und Austauschstudierende

Stipendien

  • Stipendien werden in der Regel neben hervorragenden Leistungen im Studium für gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen vergeben. Da es sehr schwierig ist, ein Stipendium zu erhalten, ist es ratsam, gleichzeitig nach alternativen Finanzierungsquellen zu suchen.

    • basiert auf BAföG-Höchstsatz 2025: 992€ pro Monat + zusätzliche Leistungen
    • Vergabe innerhalb der Regelzeit des Studiums und meistens für das Erststudium
    • Bewerbung vor dem Studium und/oder bis zum 2./3. Semester
    • Bewerbungsfristen und formale Kriterien beachten!
    • Stipendien von staatlichen Stiftungen, wie z.B. die parteinahen oder konfessionellen Stiftungen der Begabtenförderwerke 
    • Fördermöglichkeiten privater Stiftungen, oft spezifische Stipendien z.B. fachliche Förderung, Förderung in besonderen Lebenslagen usw.
    • Suchmaschinen für Stipendien: mystipendium
    • Fragen zur Bewerbung: zuständige Person der gewählten Stiftung kontaktieren, Teilnahme an Bewerbungsworkshops von ApplicAid.org
    • für Studierende mit Visum / Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG ist eine Bewerbung für Stipendien der Begabtenförderwerke nur auf Masterniveau möglich - Ausnahmen: Friedrich-Ebert-Stiftung und Hanns-Seidel-Stiftung auch auf Bachelorniveau.
    • für Studierende aus der EU, mit Flüchtlingsstatus (auch ukrainische Studierende mit §24 Aufenthaltserlaubnis) und mit Daueraufenthalt ist eine Bewerbung für Stipendien auf Bachelor- und Masterniveau möglich (siehe Förderungskreis BAföG §8 Staatsangehörigkeit).
    • für alle internationalen Studierenden ohne Ausnahme: eine Bewerbung für ein DAAD-Stipendium ist nur für ein Masterstudium ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Studienbeginn möglich (bitte Bewerbungsfristen beachten und die FAQs lesen).

Spezifische Stipendienangebote

  • Der StudierendenWERK Berlin bietet für den Studienstart und den Studienabschluss ein einmaliges Stipendium für besonders bedürftige Studierende in Höhe von 1000€.

    • Studienstarthilfe: Bis zum 31. Mai 2025 können Studierende, die unter 25 Jahre alt sind, ein Erst-Studium in Vollzeit aufnehmen (also Ersti im Erst-Studium sind) und den vollständigen Monat vor Studienbeginn (März 2025) Sozialleistungen bezogen haben. Hier finden Sie weitere Informationen.
    • Zuschuss zum erfolgreichen Abschuss - leider erschöpft für das Sommersemester 2025. Hier finden Sie weitere Informationen.

     

  • Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerk informiert über Studienstipendien speziell für beeinträchtige Studierende. Eine Liste mit Studienstipendien für verschiedene Beeinträchtigungen finden Sie hier.

    Außerdem findet man auf der Seite auch Einzelfallhilfen für beeinträchtigte Studierende in Not.

    Bei spezifischen Fragen und Beratungswünschen können Sie sich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wenden: barrierefrei.studienberatung_ @udk-berlin.de

     

  • Die Claussen-Simon-Stiftung vergibt Stipendien an Studierende der ersten Generation, die am Beginn eines Bachelor-Studiums sind.

    • Das Stipendien enthält eine finanzielle Förderung bezogen auf die Lebenshaltungskosten und eine ideelle Förderung mit verpflichtenden Seminaren und Workshops. 
    • Förderdauer: für Bachelor-Studiengänge die Regelstudienzeit
    • Bewerbungszeit: 07. Juli - 10. August 2025
    • Mehr Informationen finden Sie hier.


    ! Hinweise für internationale Studierende:

    • Studierende aller Nationalitäten können sich für dieses Stipendium bewerben
    • Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau (u.a. DSH-Zertifikat, TestDaF, ein universitärer oder Volkshochschule-Kurs sowie ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts)

    --

    Die Heinrich-Böll-Stiftung legt bei der Vergabe ihrer Studienstipendien (für das Erst-Studium) einen Fokus auf Chancengerechtigkeit und fördert (unter anderen) bevorzugt Erstakademiker*innen.

    • Die Bewerbungsfristen sind immer am 01. März und am 01. September jeden Jahres.
    • Hier finden Sie Informationen zum Stipendium und zu den Bedingungen.


    ! Hinweise für internationale Studierende:

    • Internationale Studierende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsinländer*innen") und Studierende mit Flüchtlingsstatus können sich für ihren ersten Abschluss (BA, Absolvent) bewerben.
    • Internationale Studierende mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsausländer*innen") können sich nur auf Masterniveau bewerben.

    --

    Die Deutsche Universitätsstiftung (DUS) bietet Erstakademiker*innen das Stipendienprogramm TANDEM. Die Stipendiat*innen können sich während eines Mentoring-Programms regelmäßig mit einem/r Hochschullehrenden austauschen, sie nehmen an diversen Netzwerkveranstaltungen und Workshops teil und erhalten ein Digitalpaket sowie ein jährliches Abrufbudget für studienbezogene Kosten.

    • Bis zum 01. September 2025 können sich BA-Studierende bewerben, die im Wintersemester 2025/26 (ihr Erst-Studium) beginnen, ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben und aus einem Elternhaus ohne akademischen Abschluss kommen. 
    • Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Das Aufstiegsstipendium ist ein Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung für ein erstes akademisches Hochschulstudium. Studieninteressierte und Studierende können sich bis Montag, 9. Juni 2025, um ein Aufstiegsstipendium bewerben.

    • basiert auf BAföG-Höchstsatz (992€) + zusätzliche Leistungen
    • Bewerbung vor dem Studium bis zum Ende des zweiten Semesters möglich
    • keine Altersgrenze und einkommensunabhängig
    • Weitere Informationen


    ! Hinweise für internationale Studierende:

    • möglich für Studierende aus der EU, mit Flüchtlingsstatus und mit Daueraufenthalt (siehe Förderungskreis BAföG §8 Staatsangehörigkeit)  
    • nicht möglich für Studierende mit Visum / Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG

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    Die Hans-Böckler-Stiftung fördert insbesondere auch Studierende, die über den Ersten, Zweiten oder Dritten Bildunsweg an die Hochschule gelangen. 

    • Gefördert wird die gesamte Studiendauer (Bachelor und Master) im Erst-Studium. 
    • Bewerben kann man sich im Bachelor-Studiengang bis zum 3. Fachsemester.
    • Mehr Informationen finden Sie hier.


    ! Hinweise für internationale Studierende:

    • möglich für europäische Staatsbürger*innen, Bildungsinländer*innen, anerkannte Asylbewerber*innen, Geflüchtete mit Bleibeperspektive nach BAföG § 8 und ukrainische Studierende mit §24 
    • nicht möglich für Studierende mit Visum / Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG

     


  • Weitere Informationen zu diesem Thema werden in Kürze veröffentlicht.

  • Die Stipendien des DAAD richten sich in erster Linie an internationale Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Doktorand*innen und Promovierte und werden für Studien- und Forschungsaufenthalte an Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland vergeben.

    • basieren auf BAföG-Höchstsatz 2025: 992€ pro Monat + zusätzliche Leistungen (höhere Fördersätze für Doktorand*innen und Promovierte)
    • Bewerbungsfristen des DAAD (1–1,5 Jahre vor Studienbeginn) und der UdK beachten
    • Bewerbung aus Deutschland möglich, aber bis Bewerbungsschluss sollte die Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht länger als 15 Monate sein - wenn nicht anders angegeben.
    • Fragen zur Bewerbung: zuständiges DAAD-Büro des gewählten Stipendiums kontaktieren 
    • Bitte beachten: ohne Studienplatz-Zusage kein Stipendium (trotz vorheriger Zusage). 
    • Stipendiendatenbank und FAQs

     

Studienfinanzierungsmöglichkeiten an der UdK Berlin

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    Einen ausführlichen Überblick über unsere Stiftungen, Stipendien und Wettbewerbe finden Sie auf der Seite „Fördermöglichkeiten an der UdK Berlin“. Die wichtigsten Stipendien und Notfonds stellen wir hier kurz vor.

  • Das Deutschlandstipendium fördert begabte Studierende aller Nationalitäten an der UdK Berlin (Bachelor, Absolvent, Master) mit einem monatlichen Stipendium von 300 Euro für mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit. Bei der Auswahl werden neben herausragenden akademischen oder fachlichen Leistungen auch soziales Engagement und besondere persönliche Leistungen, wie z.B. die Bewältigung besonderer Herausforderungen in der Bildungslaufbahn, berücksichtigt. Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie hier. 

  • Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderprogramme der einzelnen Fakultäten der UdK Berlin.

  • Der AStA der UdK (Allgemeiner Studierendenausschuss) verfügt über einen Sozialfonds, aus dem Studierende in schwierigen finanziellen Situationen unterstützt werden. Dieser Fonds ist in erster Linie für internationale Studierende mit begrenzter Arbeitserlaubnis und alleinerziehende Studierende. Hier finden Sie weitere Informationen.

  • Die UdK Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem studierendenWERK BERLIN einen Solidaritätsfonds aufgelegt. Gefördert werden sozial und finanziell bedürftige Studierende aller Nationalitäten, um mit der Unterstützung studienbezogene Ausgaben zu finanzieren. Diese kann z. B. für einen Projektzuschuss, Materialen, Gebühren, Lizenzen oder Arbeitsmittel verwendet werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Solidaritätsfonds. 

     

     

  • Die Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV) unterstützt insbesondere interdisziplinäre Projekte von Studierenden und Dozent*innen, die den Rahmen fachspezifischen Arbeitens sprengen und über die eigentlichen Lehr-, Studien- und Prüfungsverpflichtungen hinausgehen. Mehr Informationen finden Sie hier

  • Studienabschluss-Stipendien sind Stipendien für internationale Studierende, die ihre Studienabschlussprüfung innerhalb eines Jahres ab Bewerbungsfrist an der UdK Berlin ablegen werden (BA, MA, Absolvent*in, Meisterschüler*in). Sie sollen begabten und finanziell benachteiligten internationalen Studierenden eine finanzielle Entlastung bei den Prüfungsvorbereitungen ermöglichen.

    Das Stipendium beträgt insgesamt € 900 ausgezahlt in zwei Monatsraten in Höhe von jeweils € 450. Es gibt zwei Bewerbungstermine pro Jahr: 15. April und 15. September. Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.

Studienkredite

  • Die DAKA (Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V.) bietet zinsgünstige Darlehen für Studierende aller Nationalitäten an, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

    Bitte lassen Sie sich vorher von der Sozialberatung des StudierendenWerks beraten!

     

     

     

  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet auch zinsgünstige Darlehen für Studierende an, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Leider können Studierende mit einem Visum / einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG kein Darlehen beantragen.

    Bitte lassen Sie sich vorher von der Sozialberatung des StudierendenWerks beraten!

Studienfinanzierung durch Arbeit

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