Vor dem Studium
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium?
ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens müssen trotzdem innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).
Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis laufen bald aus?
Sie sind ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist und die 90-Tage-Frist ist bald um?
Bitte beantragen Sie frühestens 4 bis 6 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Vorher werden keine Anträge bearbeitet. Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden nur noch über das Kontaktformular vergeben.
Gehen Sie deshalb bitte wie folgt vor:
ACHTUNG: In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Sollten Sie eine Reise planen, erwähnen Sie das bitte im Online-Formular und laden Sie ggf. Ihre Tickets, Einladung etc. mit den anderen Unterlagen hoch.
Studierende müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:
Das ist obligatorisch für alle Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (Meldepflicht).
Sie haben noch keine Anmeldung und brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium? --> Bitte VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist wie folgt vorgehen:
Sie möchten den Studiengang innerhalb der UdK wechseln und wurden zugelassen?
-> Bitte das LEA über das Online-Formular informieren! Siehe oben.
Sie sind von einer anderen deutschen Hochschule zur UdK gewechselt?
-> Bitte beim LEA die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Siehe oben.
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland (Erasmus+, Praktikum etc.), der mehr als 6 Monate dauert?
-> Bitte ein Visum zur Wiedereinreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Gastland beantragen und die aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Bei einem Aufenthalt über 6 Monate ist der Aufenthaltstitel sonst nicht mehr gültig.
Sie möchten bzw. müssen Ihr Studium abbrechen? / Sie wurden exmatrikuliert?
-> Bitte sofort International Student Services kontaktieren. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde explizit für Ihr Studium erteilt und ist nach einer Exmatrikulation oder einem Studienabbruch nicht mehr gültig, auch wenn sie erst später abläuft.
Sie werden bald Ihre Abschlussprüfung an der UdK Berlin ablegen?
-> Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Optionen, um nach dem Studium in Deutschland zu bleiben.
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Darf man nach dem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten bzw. weiterstudieren? Wo bekommt man eine Apostille für seine Zeugnisse und Urkunde?