Während des Studiums

Update am 16.10.2023

Update

  • Sie sind in Berlin und müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen bzw. verlängern?.

Der Publikumsverkehr im Landesamt für Einwanderung (LEA) ist derzeit eingeschränkt und NUR mit Termin möglich! Bitte beachten Sie, dass KEINE kurzfristigen Express-Termine mehr angeboten werden. Weitere Informationen  finden Sie hier.

ACHTUNG: Neu ab 19. September 2023!

Es ist NICHT MEHR MÖGLICH, das Landesamt für Einwanderung (LEA) über die E-Mail-Adresse B1B2B3_@lea.berlin.de zu kontaktieren!! 

Wenn Sie online keinen Termin buchen konnten, müssen Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium AB SOFORT ÜBER FOLGENDES FORMULAR stellen: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php. Weitere Hinweise zum Formula finden Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass das LEA aufgrund des Kriegs in der Ukraine 6 Wochen bis 8 Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten!

- Sie sind gerade im Ausland und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen? / Sie sind seit mehr als sechs Monaten im Ausland, aber Ihre Aufenthaltserlaubnis ist noch gültig?
Bitte kontaktieren Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse: aaa_ @udk-berlin.de.

Zulassung: Was sollen internationale Studierende tun, wenn sie an der UdK zugelassen sind?

Bitte beachten Sie, dass das Visum nur für die Einreise nach Deutschland vorgesehen ist. Wenn Sie an der UdK Berlin zugelassen sind und hier studieren möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Deutschland bzw. im Schengen-Raum eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist das Landesamt für Einwanderung Ihres Wohnortes zuständig.

Aufenthaltstitel: Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium?

ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens brauchen zwar keine Aufenthaltserlaubnis, aber müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).

 

Brexit

  • Britische Staatsangehörige, die VOR dem 01.01.2021 in Berlin bereits wohnten, behalten ihre Rechte (Studium, Arbeit, etc.). Sie werden ein sogenanntes  Aufenthaltsdokument-GB zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts vom Landesamt für Einwanderung ausgestellt bekommen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
  • SEIT 01.01.2021 können Britische Staatsangehörige mit ihrem britischen Reisepass visumsfrei nach Deutschland/ Schengen-Raum einreisen. Sie müssen ABER innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.

Termin beim Landesamt für Einwanderung: Wann soll eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragt bzw. verlängert werden?

Der Publikumsverkehr im Landesamt für Einwanderung (LEA) ist derzeit eingeschränkt und nur nach Terminvereinbarung möglich. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine gibt es leider keine kurzfristigen Express-Termine mehr.

ACHTUNG: Neu ab 19. September 2023!

Es ist NICHT MEHR MÖGLICH, das Landesamt für Einwanderung (LEA) über die E-Mail-Adresse B1B2B3_@lea.berlin.de zu kontaktieren!! 

Wenn Sie online keinen Termin buchen konnten, müssen Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium AB SOFORT ÜBER FOLGENDES FORMULAR stellen: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php
Hier sind ein paar Hinweise:
- Wählen Sie das Fach "Aufenthaltserlaubnis zum Studium".
- Alle erforderlichen Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium (+ Studienprognose der IPA im Fall einer Verlängerung).
- Drucken Sie die automatische Antwort aus und bewahren Sie sie in Ihrem Pass auf, bis Sie einen Termin erhalten.

Bitte beachten Sie, dass das LEA aufgrund des Kriegs in der Ukraine 6 Wochen bis 8 Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten!

  • Sie sind gerade in Berlin angekommen

Internationale Studierende der UdK Berlin, die ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschlandbzw. im Schengen-Raum eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen (siehe Liste der betroffenen Länder). Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Webseite des  Landesamts für Einwanderung  aufgelistet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Termin so schnell wie möglich online gebucht werden, vor allem im Wintersemester, wenn besonders viele neue Studierende ankommen.

ACHTUNG: Ab 19.09.2023!

Sollten Sie keinen Termin finden, schicken Sie idealerweise 4 bis 6 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Aufenthaltstitels alle Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium über das folgende Formular (nicht mehr per E-Mail!): https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung so bald wie möglich nach einer Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium ändern lassen, auch wenn das Ende des Aufenthaltstitels erst nach der Immatrikulation abläuft (siehe oben).

  • Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium verlängern

Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium ist eine Studienprognose vom Landesamt für Einwanderung erwünscht. Diese erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartner*innen im Immatrikulations- und Prüfungsamt (sie kostet ca. 10€).

ACHTUNG: Ab 19.09.2023!

Sollten Sie keinen Termin finden, schicken Sie idealerweise 4 bis 6 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Aufenthaltstitels alle Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium über das folgende Formular (nicht mehr per E-Mail!): https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php

  • Sie haben einen Termin nach dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bekommen / Sie haben keine Antwort nach dem Versand des Formulars und Unterlagen über das online Formular bekommen

Ihr Aufenthaltstitel ist in diesem Fall bis zum Termin im Landesamt für Einwanderung noch gültig. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können. Bitte drucken Sie die Terminbestätigung / automatische Antwort auf Ihre E-Mail aus und legen Sie sie in Ihren Reisepass.

ACHTUNG: In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin beim Landesamt für Einwanderung können Sie nicht ins Ausland reisen!

Alle Informationen zu Aufenthaltstiteln, Terminvereinbarungen sowie Formularen sind auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung zu finden.

Anmeldung / Meldebescheinigung

Studierende müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:

- sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind,
- sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- sie aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind.

Das ist auch obligatorisch für Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens (Meldepflicht!) !

WICHTIGE INFORMATION FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE!

Internationale Studierende brauchen eine Anmeldung für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Studium. Wenn Sie noch keine Anmeldung haben und Ihr Aufenthaltstitel/Visum/ die 90-Tage-Periode bald abläuft,  müssen Sie trotzdem einen Antrag stellen!

In diesem Fall  könnenSie einen Mietvertrag und eine Wohnungsgeberbestätigung der Vermieter*innen (+ Terminbestätigung für die Anmeldung wenn vorhanden) mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Sie müssen aber später die Anmeldung schicken, damit Sie einen Aufenthaltstitel erhalten.

 

 

 

 

Studienwechsel/Austausch: Was muss bei einem Studienwechsel, einem Aufenthalt im Ausland oder bei Studienabbruch beachtet werden?

  • Sie möchten den Studiengang innerhalb der UdK wechseln / Sie sind von einer deutschen Hochschule zur UdK gewechselt.

Wenn Sie vorhaben, Ihren Studiengang an der UdK zu wechseln, müssen Sie das Landesamt für Einwanderung so bald wie möglich darüber informieren. Wenn Sie zuvor an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung Ihres neuen Wohnorts einen Antrag auf eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium stellen.

  • Sie planen einen Aufenthalt im Ausland (Erasmus+, Praktikum etc.)

Sollten Sie an einem Austausch im Ausland teilnehmen (Erasmus+, Promos etc.) oder ein Pflichtpraktikum außerhalb Deutschlands absolvieren, dürfen Sie nicht mehr als 6 Monate im Ausland bleiben, sonst verlieren Sie Ihren Aufenthaltstitel. Sollten Sie planen, mehr als 6 Monate im Ausland zu bleiben, kontaktieren Sie bitte zuerst das Büro für International Student Services.

  • Sie möchten bzw. müssen Ihr Studium abbrechen / Sie werden exmatrikuliert

Sollten Sie Ihr Studium an der UdK Berlin abbrechen wollen bzw. müssen, kontaktieren Sie bitte sofort das Büro für International Student Services. Wenn Sie von der UdK Berlin exmatrikuliert und nicht an einer anderen Universität eingeschrieben sind, verlieren Sie automatisch Ihre Aufenthaltserlaubnis, auch wenn diese erst später abläuft. Die Aufenthaltserlaubnis ist gebunden an den Zweck des Aufenthalts!

Arbeitserlaubnis: Dürfen Nicht-EU Studierende in Deutschland arbeiten?

  • Die 120/240-Tage-Regelung

- Nicht-EU Studierende dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten (ein voller Tag ab  4,1 Stunden!).
- Sie dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regel gilt auch für EU-Studierende!
- Achtung: Sie können in der vorlesungsfreien Zeit oder am Wochenende/ in der Nacht (22-6 Uhr) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, jedoch max. 26 Wochen oder bis zu 182 Arbeitstagen pro Kalenderjahr!
- Ausnahmen: Die Arbeitszeiten von Studentischen Hilfskräften werden nicht auf die 120 Tage angerechnet .Das gilt auch für Pflichtpraktika.

  • Selbstständige Tätigkeiten bzw. Honorarverträge

Good news! Seit dem 01. Januar 2023 wird bei der Austellung bzw. der Verlängerung eines Aufenthaltstitel zum Studium selbständige Tätigkeiten erlaubt. Die 120/240-Tage-Regelung gilt auch für selbständige Tätigkeiten!

  • Beratung zum Thema Arbeitsrecht

Students@Work berät zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und vermitteln Unterstützung bei Problemen im Job. Weitere Informationen finden Sie hier.

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