Während des Studiums

Update am 18.04.2024

Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium?

ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens müssen trotzdem innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).

Terminbuchung beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA)

Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis laufen bald aus?
Sie sind ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist und die 90-Tage-Frist ist bald um?

Bitte buchen Sie frühestens 4 bis 6 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist einen Termin auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung Berlin (LEA). Vorher werden keine Anträge bearbeitet. Eine Terminbuchung vor Ort ist nicht mehr möglich.

Falls Sie keinen Termin online finden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Unterlagen zusammenstellen:
    Bei einer Verlängerung müssen Sie dazu eine Studienprognose und eine Kopie Ihres Visums / Aufenthaltstitels einreichen.
    Liste der erforderlichen Unterlagen:  https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/
  2. Online-Formular öffnen + Betreff "Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung (Studium...)" auswählen : https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php
  3. Persönliche Daten + Anliegen angeben + Unterlagen in einer PDF hochladen
  4. Bestätigung zur Kontaktaufnahme mit dem LEA ausdrucken und gut aufbewahren. Die Bestätigung bescheinigt, dass Ihr Aufenthaltstitel bis zum Termin im LEA weiterhin gültig ist. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können.
  5. Warten, bis das LEA Kontakt aufnimmt und zu einem Termin vor Ort einlädt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern. Sollten Sie nach 2 Monaten nichts vom LEA gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte.

ACHTUNG:  In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Sollten Sie eine Reise planen, erwähnen Sie das bitte im Online-Formular und laden Sie ggf. Ihre Tickets, Einladung etc. mit den anderen Unterlagen hoch.

Anmeldung / Meldebescheinigung

Studierende müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:

  • sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind,
  • sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
  • sie aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind.

Das ist auch obligatorisch für Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens (Meldepflicht).

Sie haben noch keine Anmeldung und brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium? --> Bitte wie folgt vorgehen:

  • VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium trotzdem beantragen
  • Mietvertrag + Wohnungsgeberbestätigung der Vermieter*in (+ Terminbestätigung für die Anmeldung, wenn vorhanden) mit allen erforderlichen Unterlagen über das Online-Formular des LEA schicken (siehe oben).
  • Anmeldung nachreichen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule

Sie möchten den Studiengang innerhalb der UdK wechseln und wurden zugelassen?
-> Bitte das LEA über das Online-Formular informieren! Siehe oben.

Sie sind von einer anderen deutschen Hochschule zur UdK gewechselt?
-> Bitte beim LEA die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Siehe oben.

Austausch im Ausland

Sie planen einen Aufenthalt im Ausland (Erasmus+, Praktikum etc.), der mehr als 6 Monate dauert?
-> Bitte ein Visum zur Wiedereinreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Gastland beantragen und die aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Bei einem Aufenthalt über 6 Monate ist der Aufenthaltstitel sonst nicht mehr gültig.

Studienabbruch / Exmatrikulation

Sie möchten bzw. müssen Ihr Studium abbrechen? / Sie wurden exmatrikuliert?
-> Bitte sofort International Student Services kontaktieren. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde explizit für Ihr Studium erteilt und ist nach einer Exmatrikulation oder einem Studienabbruch nicht mehr gültig, auch wenn sie erst später abläuft.

Studienabschluss

Sie werden bald Ihre Abschlussprüfung an der UdK Berlin ablegen?
-> Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Optionen, um nach dem Studium in Deutschland zu bleiben.

Arbeitserlaubnis

  • Nicht-EU-Studierende dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten (ganzer Arbeitstag ab 4,1 Stunden!).
  • Selbstständige Tätigkeiten (Honorarverträge) sind auch erlaubt.
  • Als Student*in dürfen Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regel gilt auch für Studierende aus der EU.
  • Ausnahmen: Die Arbeitszeiten von Studentischen Hilfskräften werden nicht auf die 140 Tage angerechnet. Das gilt auch für Pflichtpraktika.
  • Beratung zu Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht durch Students@Work möglich.

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