Während des Studiums

Update am 02.12.2024

Achtung: Neu!

Ab sofort können Sie den neuen Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nutzen. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen nicht mehr über das Kontaktformular!

Am 3. Dezember 2024 von 17 bis 18.30 Uhr werden wir Ihnen in einem Online-Tutorial den neuen Online-Antrag vorstellen und anschließend Ihre Fragen beantworten.
Link zum Workshop: https://udk-berlin.webex.com/meet/intb7

 

 

 

Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium?

ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens müssen trotzdem innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).

Antragstellung im Landesamt für Einwanderung (LEA)

Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis laufen bald aus? Sie sind ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist und die 90-Tage-Frist ist bald um?

Bitte beantragen Sie frühestens 4 bis 6 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Vorher werden keine Anträge bearbeitet. Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden vergeben, nachdem Sie Ihre Unterlagen im Online-Antrag hochgeladen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben.

NEU! Ab sofort können Sie den neuen Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nutzen (siehe Details unten). Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen nicht mehr über das Kontaktformular! Alle Anträge, die per Kontaktformular, Brief, Fax oder per E-Mail an das Landesamt für Einwanderung (LEA) gesendet werden, werden nur nachrangig bearbeitet.

Am 3. Dezember 2024 von 17 bis 18.30 Uhr werden wir Ihnen in einem Online-Tutorial den neuen Online-Antrag vorstellen und anschließend Ihre Fragen beantworten.
Link zum Workshop:https://udk-berlin.webex.com/meet/intb7

 

Online-Antrag Schritt für Schritt:
1. Unterlagen zusammenstellen - Der Antrag ist zurzeit nur auf Deutsch verfügbar.
Bei einer Verlängerung ist eine Studienprognose erforderlich.
Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier (Abschnitt: Erforderliche Unterlagen): https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/

2. Online-Antrag starten
Klicken Sie auf folgenden Link, gehen Sie auf „Jetzt online erledigen" (Abschnitt „Online-Abwicklung“) und klicken Sie auf „Starten“.

3. Persönliche Daten eingeben, erforderliche Unterlagen hochladen und Gebühren bezahlen
Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Gebühren per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.

4. Bestätigung Ihres Online-Antrags ausdrucken und gut aufbewahren.Die Bestätigung bescheinigt, dass Ihr Aufenthaltstitel bis zum Termin im LEA weiterhin gültig ist. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können. Ausnahme: Studierende, die ohne Visum eingereist sind, dürfen bis zum Termin im LEA nicht arbeiten.

5. Warten, bis das LEA Kontakt aufnimmt und Sie zu einem Termin einlädt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern. Sollten Sie nach 3 Monaten nichts vom LEA gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte.

ACHTUNG: In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie dringend innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen, nutzen Sie in diesem Fall das Kontaktformular („Eiliger Termin/ Notfall“) und laden Sie Ihre Tickets, Einladung etc. hoch, um einen schnellen Termin bzw. eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten:
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php

Anmeldung / Meldebescheinigung

Studierende müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:

  • sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind,
  • sie aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
  • sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind.

Das ist obligatorisch für alle Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (Meldepflicht).

Sie haben noch keine Anmeldung und brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium? --> Bitte VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist wie folgt vorgehen:

  • Mietvertrag + Wohnungsgeberbestätigung der Vermieter*in mit den anderen Unterlagen über das Online-Formular des LEA schicken (siehe oben).
  • Sollte das Landesamt für Einwanderung trotzdem eine Anmeldung verlangen, kontaktieren Sie uns bitte.

Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule

Sie möchten den Studiengang innerhalb der UdK wechseln und wurden zugelassen?
-> Bitte das LEA über das Online-Formular informieren! Siehe oben.

Sie sind von einer anderen deutschen Hochschule zur UdK gewechselt?
-> Bitte beim LEA die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Siehe oben.

Austausch im Ausland

Sie planen einen Aufenthalt im Ausland (Erasmus+, Praktikum etc.), der mehr als 6 Monate dauert?
-> Bitte ein Visum zur Wiedereinreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Gastland beantragen und die aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Bei einem Aufenthalt über 6 Monate ist der Aufenthaltstitel sonst nicht mehr gültig.

Studienabbruch / Exmatrikulation

Sie möchten bzw. müssen Ihr Studium abbrechen? / Sie wurden exmatrikuliert?
-> Bitte sofort International Student Services kontaktieren. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde explizit für Ihr Studium erteilt und ist nach einer Exmatrikulation oder einem Studienabbruch nicht mehr gültig, auch wenn sie erst später abläuft.

Studienabschluss

Sie werden bald Ihre Abschlussprüfung an der UdK Berlin ablegen?
-> Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Optionen, um nach dem Studium in Deutschland zu bleiben.

Arbeitserlaubnis

  • Nicht-EU-Studierende dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten (ganzer Arbeitstag ab 4,1 Stunden!).
  • Selbstständige Tätigkeiten (Honorarverträge) sind auch erlaubt.
  • Als Student*in dürfen Sie während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regel gilt auch für Studierende aus der EU. In den Semesterferien dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie wollen.
  • Ausnahmen: Die Arbeitszeiten von Studentischen Hilfskräften werden nicht auf die 140 Tage angerechnet. Das gilt auch für Pflichtpraktika.
  • Die genauen Regelungen finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung Berlin.
  • Beratung zu Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht ist durch Students@Work möglich.

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