
Vor dem Studium
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Stand: 18.03.2023
Der Publikumsverkehr im Landesamt für Einwanderung (LEA) ist derzeit eingeschränkt und NUR mit Termin möglich! Bitte beachten Sie, dass KEINE kurzfristigen Express-Termine mehr angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Landesamt für Einwanderung hat eine neue E-mail-Adresse! Sollten Sie keinen Termin finden und Ihr Aufenthaltstitel bzw. Visum bald abläuft, müssen Sie VOR dem Ablaufdatum alle Unterlagen direkt an folgende Adresse schicken: B1B2B3@lea.berlin.de. Bitte beachten Sie, dass das LEA aufgrund des Kriegs in der Ukraine 6 Wochen bis 8 Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten!
- Sie sind gerade im Ausland und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen? / Sie sind seit mehr als sechs Monaten im Ausland, aber Ihre Aufenthaltserlaubnis ist noch gültig?
Bitte kontaktieren Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse: aaa. @udk-berlin.de
Bitte beachten Sie, dass das Visum nur für die Einreise nach Deutschland vorgesehen ist. Wenn Sie an der UdK Berlin zugelassen sind und hier studieren möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Deutschland bzw. im Schengen-Raum eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist das Landesamt für Einwanderung Ihres Wohnortes zuständig.
ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens brauchen zwar keine Aufenthaltserlaubnis, aber müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).
Stand: 31.05.2023
Stand: 18.03.2023
Der Publikumsverkehr im Landesamt für Einwanderung (LEA) ist derzeit eingeschränkt und nur nach Terminvereinbarung möglich. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine gibt es leider keine kurzfristigen Express-Termine mehr.
Das Landesamt für Einwanderung hat eine neue E-mail-Adresse! Sollten Sie keinen Termin finden und Ihr Aufenthaltstitel bzw. Visum bald abläuft, müssen Sie VOR dem Ablaufdatum alle Unterlagen direkt an folgende Adresse schicken: B1B2B3@lea.berlin.de. Bitte beachten Sie, dass das LEA aufgrund des Kriegs in der Ukraine 6 Wochen bis 8 Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten!
Internationale Studierende der UdK Berlin, die ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschlandbzw. im Schengen-Raum eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen (siehe Liste der betroffenen Länder). Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung aufgelistet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Termin so schnell wie möglich online gebucht werden, vor allem im Wintersemester, wenn besonders viele neue Studierende ankommen.Sollten Sie keinen Termin finden, schicken Sie VOR DEM ABLAUF Ihres Aufenthaltstitels alle Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium direkt an folgende Adresse: B1B2B3@lea.berlin.de.
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung so bald wie möglich nach einer Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium ändern lassen, auch wenn das Ende des Aufenthaltstitels erst nach der Immatrikulation abläuft.
Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium ist eine Studienprognose vom Landesamt für Einwanderung erwünscht. Diese erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartner*innen im Immatrikulations- und Prüfungsamt (sie kostet ca. 10€).
Wir empfehlen, 6 Wochen vor dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels online einen Termin zu buchen. Sollten Sie keinen Termin finden, schicken Sie VOR DEM ABLAUF Ihres Aufenthaltstitels alle Unterlagen für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels direkt an folgende Adresse: B1B2B3@lea.berlin.de.
Ihr Aufenthaltstitel ist in diesem Fall bis zum Termin im Landesamt für Einwanderung noch gültig. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können. Bitte drucken Sie die Terminbestätigung / automatische Antwort auf Ihre E-Mail aus und legen Sie sie in Ihren Reisepass.
ACHTUNG: In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin beim Landesamt für Einwanderung können Sie nicht ins Ausland reisen!
Alle Informationen zu Aufenthaltstiteln, Terminvereinbarungen sowie Formularen sind auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung zu finden.
Stand: 18.02.2022
Studierende müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:
- sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind,
- sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- sie aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind.
Das ist auch obligatorisch für Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens (Meldepflicht!) !
ACHTUNG! Für Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium brauchen und noch keine Anmeldung / Meldebescheinigung der neuen Adresse haben:
Wenn Sie vorhaben, Ihren Studiengang an der UdK zu wechseln, müssen Sie das Landesamt für Einwanderung so bald wie möglich darüber informieren. Wenn Sie zuvor an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung Ihres neuen Wohnorts einen Antrag auf eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium stellen.
Sollten Sie an einem Austausch im Ausland teilnehmen (Erasmus+, Promos etc.) oder ein Pflichtpraktikum außerhalb Deutschlands absolvieren, dürfen Sie nicht mehr als 6 Monate im Ausland bleiben, sonst verlieren Sie Ihren Aufenthaltstitel. Sollten Sie planen, mehr als 6 Monate im Ausland zu bleiben, kontaktieren Sie bitte zuerst das Büro für International Student Services.
Sollten Sie Ihr Studium an der UdK Berlin abbrechen wollen bzw. müssen, kontaktieren Sie bitte sofort das Büro für International Student Services. Wenn Sie von der UdK Berlin exmatrikuliert und nicht an einer anderen Universität eingeschrieben sind, verlieren Sie automatisch Ihre Aufenthaltserlaubnis, auch wenn diese erst später abläuft. Die Aufenthaltserlaubnis ist gebunden an den Zweck des Aufenthalts!
Stand: 18.03.2023
Nicht-EU Studierende dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten (ein voller Tag ab 4,1 Stunden!).
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeiten von Studentischen Hilfskräften nicht auf die 120 Tage angerechnet werden.Das gilt auch für Pflichtpraktika.
Good news! Seit dem 01. Januar 2023 wird bei der Austellung bzw. der Verlängerung eines Aufenthaltstitel zum Studium selbständige Tätigkeiten erlaubt. Die 120/240-Tage-Regelung gilt auch für selbständige Tätigkeiten!
Wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung in einigen Monaten/Jahren abläuft und Sie bald eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Erlaubnis stellen, BEVOR Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen können. Diese selbstständige Tätigkeit muss aber im Zusammenhang mit dem Studium stehen (z.B. im Kunst- und Musikbereich). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro für International Student Services.
Students@Work berät zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und vermitteln Unterstützung bei Problemen im Job. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Darf man nach dem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten bzw. weiterstudieren? Wo bekommt man eine Apostille für seine Zeugnisse und Urkunde?