Vor dem Studium

Wer braucht ein Visum?

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen, zu welchem Zweck Sie einreisen wollen und wie lange Sie bleiben möchten.

Generell raten wir allen, sich rechtzeitig vor einer Bewerbung auf der Seite des deutschen Auswärtigen Amts "Visa-Navigator" über die aktuellen Bedingungen zu informieren!

  • Einreise ohne Visum

Personen aus folgenden Ländern benötigen kein Visum zum Zweck der Studienbewerbung bzw. des Studiums in Deutschland:

- EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Schweiz müssen aber innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt  persönlich anzeigen.

- Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Republik Korea, Neuseeland, San Marino, UK und USA. Wenn Sie länger als drei Monate im Land bleiben, können Sie die dann erforderliche Aufenthaltserlaubnis zum Studium direkt in Deutschland beantragen (siehe Seite „Während des Studiums“).

Mit dem Visa Calculator können Sie die verbleibenden erlaubten Aufenthaltstage im Schengengebiet berechnen. Hier finden Sie den Link: https://www.visa-calculator.com/de

  • Einreise mit Visum

- Für  die Einreise aus allen anderen Ländern ist ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung bzw. des Studiums an der UdK Berlin erforderlich.

Bewerbungen aus Indien, der VR China, Vietnam und der Mongolei

Wenn Sie aus einem der genannten Länder kommen, gilt für Sie ein spezielles Visa-Verfahren. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle APS, die der Deutschen Botschaft angeschlossen ist. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie über deren Webseite.

Studienbewerbervisum *

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, sollten Sie sich schon vor der Bewerbung bei der zuständigen deutschen Botschaft über ein "Visum zur Studienbewerbung" informieren.

Das „Touristenvisum“ kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium geändert werden! Mit einem Studienbewerbervisum können Sie hingegen nach dem Erhalt des Zulassungsbescheids eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

  • Wann soll das Visum beantragt werden?

Die UdK Berlin rät allen Bewerber*innen, das Visum bereits zu beantragen, wenn Sie eine Bewerbungsbestätigung erhalten haben, um im Fall einer Einladung zur Zulassungsprüfung rechtzeitig nach Deutschland reisen zu können.
Die Bewerbungsbestätigung mit der Bewerbungsnummer erhalten Sie im Campusmanagement-Portal my.udk-berlin als Antrags-PDF nach dem Absenden des Online-Zulassungsantrags. Mit der Bewerbungsbestätigung sollten Sie auch die Information zur Bewerbung und Zulassung bei der Botschaft einreichen (siehe Bewerbungsseite des jeweiligen Studiengangs).

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann und die Termine für die Aufnahmeprüfungen nicht geändert werden können!

(*) Studienbewerbervisum ist ein Eigenbegriff, der aktuell keine genderneutrale Form besitzt. Der Begriff ist der Website des Auswärtigen Amts entnommen. Gemeint sind weiterhin alle Bewerber*innen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentifikation.

  • Kann man eine „bedingte Zulassung“ oder eine „Einladung“ vor der Bewerbung von der UdK Berlin erhalten?

Wir können Ihnen für den Visumsantrag leider keine Einladung oder Bescheinigung einer „bedingten Zulassung“ geben, da an der UdK Berlin allein die künstlerische Begabung für eine Zulassung zum Studium entscheidend ist und diese nur von der Zulassungskommission während des regulären Bewerbungsverfahrens überprüft werden kann.

Visum für Studienvorbereitende Maßnahmen

Wenn Sie vor der Bewerbung an der UdK Berlin einen Sprachintensivkurs oder ein Studienkolleg in Deutschland besuchen möchten, empfehlen wir Ihnen, ein Visum für Studienvorbereitende Maßnahmen bzw. zur Studienvorbereitung zu beantragen. Das Visum wird generell für 3 Monate erteilt, und die gesamte Aufenthaltsdauer zur Studienvorbereitung darf 2 Jahre nicht überschreiten. Dieser Aufenthaltstitel kann in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium geändert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige deutsche Botschaft.

Studienvisum

Sollten Sie trotzdem mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist sein, müssen Sie rechtzeitig ein Studienvisum bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Studienvisums mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann und evtl. ein rechtzeitiger Studienbeginn nicht möglich ist!

Bei der Beantragung des Visums bzw. spätestens beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen Sie belegen, dass Sie Ihr Studium in Deutschland finanzieren können. Ab dem 1. Januar 2021 wird ein „Finanzierungsnachweis“ in Höhe von 10.332 EUR für ein Jahr gefordert. Wir raten dringend, sich rechtzeitig vor Studienbeginn bei der zuständigen deutschen Botschaft darüber zu informieren!

Oft wird als Finanzierungsnachweis nur ein Sperrkonto akzeptiert. Unter folgendem Link finden Sie eine Liste von Anbietern von Sperrkonten: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488. Bitte beachten Sie, dass der Prozess mehrere Tage dauern kann!

Wenn Sie Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel haben, können Sie sich gern an das Büro für International Student Services wenden.

Info für aus der Ukraine geflüchtete Studieninteressierte

Stand am 13.06.2022

Wenn Sie langfristig in Berlin bleiben und studieren möchten, können Sie einen Online-Antrag auf eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Anspruch auf diesen Aufenthaltstitel (Liste der berechtigten Personengruppen: siehe Link unten)
  • Ab dem 01.06.2022 ist eine Verteilentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder von einer Behörde erforderlich. Eine vorübergehende Unterbringung (zum Beispiel in einer Notunterkunft oder bei privaten Helfenden) ohne Verteilentscheidung des LAF ist nicht ausreichend.
  • Für Anträge, die vor dem 31.05.2022 online gestellt worden sind, kann die Aufenthaltserlaubnis ohne Verteilentscheidung erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrer jetzigen Unterkunft in Berlin dauerhaft wohnen bleiben können.

Weitere Informationen finden Sie zum Aufenthaltstiel hier (auch auf Ukrainisch verfügar): https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/aufenthaltserlaubnis-online-antrag/

Weitere Informationen zu Initiativen für geflüchtete Studieninteressierte, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen finden Sie hier: https://www.udk-berlin.de/service/stabsstelle-presse-kommunikation/unterstuetzung-hilfe-und-solidaritaet-fuer-die-ukraine/

 

Info für Austauschstudierende (Incomings) und Stipendiaten (DAAD, Fulbright, Regierungsstipendien)

Für Austauschstudierende und Stipendiaten, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kommen und länger als drei Monate an der UdK Berlin studieren werden, empfehlen wir, bereits mehrere Wochen vor der Einreise nach Deutschland ein nationales Visum („D-Visum“)  bei der zuständigen deutschen Botschaft zu beantragen. Das Visum kann für drei bis zwölf Monate erteilt werden. Mit diesem Visum und einem gültigen Reisepass können Sie auch im gesamten Schengen-Raum frei reisen.

Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der USA haben auch die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium zu beantragen (siehe „Während des Studiums“).

Verwandte Themen