Visum/Aufenthalt: Nach dem Studium

Update am 10. März 2025

  • Wenn Sie nach Ihrem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie rechtzeitig Ihren Aufenthaltstitel ändern, auch wenn dieser erst lange nach dem Abschluss abläuft. Der Grund dafür ist, dass der Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach dem Abschluss nicht mehr erfüllt wird.

    Daher empfehlen wir Ihnen, nach Ihrer letzten Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu beantragen. Diese Erlaubnis wird in der Regel für 18 Monate ab dem Datum Ihrer letzten Prüfung erteilt und erlaubt Ihnen die Aufnahme jeder Form von Beschäftigung. Bitte beachten Sie, dass sie über diese 18 Monate hinaus nicht zum Zweck der Arbeitssuche verlängert werden kann. Eine neue Aufenthaltserlaubnis kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Arbeit, Freiberuflichkeit, Studium usw.) erteilt werden.

    Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden nur noch über das Kontaktformular vergeben (siehe nächster Punkt).

    Gut zu wissen:

    • Während der Arbeitssuche können Sie jegliche Arbeitstätigkeit (inkl. Praktika und freiberufliche Tätigkeiten) ausüben oder eine Firma gründen.
    • Sollten Sie an einer freiberuflichen Tätigkeit oder an einer Unternehmensgründung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an das Career & Transfer Service Center (CTC) der UdK Berlin. Es bietet Studierenden und Alumni der UdK Berlin (bis 5 Jahre nach Studienabschluss) kostenlose Workshops, individuelle Beratung und Coaching zur Existenzgründung und Existenzsicherung an. 
    • Am Ende dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu weiteren möglichen Aufenthaltstiteln nach dem Studium in einer PDF-Präsentation.
  • Gehen Sie wie folgt vor:

    1. Unterlagen zusammenstellen:
       - Ein Schreiben Ihrer Kontaktperson im Immatrikulations- und Prüfungsamt, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Studium an der UdK Berlin erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Urkunde bald ausgestellt wird. Bitte stellen Sie vorab sicher, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen bereits im Campusverwaltungsportal my.udk erfasst wurden! Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
      - Kopie Ihres Visums / Aufenthaltstitels
      - Liste der weiteren erforderlichen Unterlagen: https://service.berlin.de/dienstleistung/324661/
    2. Kontaktformular öffnen + Betreff "Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und Arbeitsplatzsuche" auswählen : https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php
    3. Persönliche Daten + Anliegen angeben + Unterlagen in einer PDF hochladen
    4. Bestätigung zur Kontaktaufnahme mit dem LEA ausdrucken und gut aufbewahren. Die Bestätigung bescheinigt, dass Ihr Aufenthaltstitel bis zum Termin im LEA weiterhin gültig ist. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können.
    5. Warten, bis das LEA Kontakt aufnimmt und zu einem Termin vor Ort einlädt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern. Sollten Sie nach 3 Monaten nichts vom LEA gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte.

    ACHTUNG:  In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Sollten Sie eine Reise planen, erwähnen Sie das bitte im Online-Formular und laden Sie Ihre Tickets, Einladung etc. mit den anderen Unterlagen hoch.

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