
Vor dem Studium
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Stand: 18.03.2023
Der Publikumsverkehr im Landesamt für Einwanderung (LEA) ist derzeit eingeschränkt und NUR mit Termin möglich! Bitte beachten Sie, dass KEINE kurzfristigen Express-Termine mehr angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Landesamt für Einwanderung hat eine neue E-mail-Adresse! Sollten Sie keinen Termin finden und Ihre Studienabschlussprüfung bald ablegen, können Sie Ihre Unterlagen direkt an folgende Adresse schicken: B1B2B3@lea.berlin.de. Bitte beachten Sie, dass das LEA aufgrund des Kriegs in der Ukraine 6 Wochen bis 8 Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten!
Wenn Sie nach Ihrem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie rechtzeitig Ihren Aufenthaltstitel ändern, auch wenn dieser erst lange nach dem Abschluss abläuft. Der Grund dafür ist, dass der Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach dem Abschluss nicht mehr erfüllt wird.
Daher empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte - Erteilung (c) zu beantragen (früher Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studium). Bitte beachten Sie, dass diese Aufenthaltserlaubnis maximal für 18 Monate erteilt wird und diese Frist ab dem Tag der letzten Prüfung zählt.
Um Zeit zu gewinnen, raten wir, schon vor Ihrem Abschluss einen Termin beim Landesamt für Einwanderung online zu buchen und eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss (inkl. Note und Prüfungsdatum) statt Ihrer Zeugnisse einzureichen (Bitte das IPA kontaktieren). Die erforderlichen Unterlagen für diesen Aufenthaltstitel sind auf der Webseite des Landesamts für Einwanderung aufgelistet.
Während der Arbeitssuche können Sie jegliche Arbeitstätigkeit (inkl. Praktika und freiberufliche Tätigkeiten) ausüben oder eine Firma gründen. Diese Tätigkeiten müssen allerdings Ihrer Qualifikation (Studienabschluss) entsprechen.
Sollten Sie an einer freiberuflichen Tätigkeit oder an einer Unternehmungsgründung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an das Career & Transfer Service Center (CTC) der UdK Berlin. Es bietet Studierenden und Alumni der UdK Berlin (bis 5 Jahre nach Studienabschluss) kostenlos Workshops, individuelle Beratung und Coaching zur Existenzgründung und Existenzsicherung an.
Am Ende der Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den möglichen Aufenthaltstiteln nach dem Studium als Download.
Wenn Sie an der UdK Berlin oder an einer anderen deutschen Universität weiterstudieren möchten (Master, Diplom, Promotion etc.), müssen Sie eine Verlängerung für Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium beim Landesamt für Einwanderung des Studienorts beantragen.
Sollten Sie für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses eine Apostille für Ihre Urkunde und Zeugnisse benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner*innen. Die Dokumente mit Apostille müssen anschließend durch das LandesamtfürBürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) beglaubigt werden.
Stand am 07.06.19
Einen Überblick über Ihre Optionen nach einem Abschluss an der UdK Berlin finden Sie in der PDF-Präsentation „Should I stay… or should I go? Bleibeperspektiven für nicht EU-Absolvent*innen der UdK Berlin“.
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