Wenn Sie nach Ihrem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie rechtzeitig Ihren Aufenthaltstitel ändern, auch wenn dieser erst lange nach dem Abschluss abläuft. Der Grund dafür ist, dass der Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach dem Abschluss nicht mehr erfüllt wird.
Daher empfehlen wir Ihnen, nach Ihrer letzten Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu beantragen. Diese Erlaubnis wird in der Regel für 18 Monate ab dem Datum Ihrer letzten Prüfung erteilt und erlaubt Ihnen die Aufnahme jeder Form von Beschäftigung. Bitte beachten Sie, dass sie über diese 18 Monate hinaus nicht zum Zweck der Arbeitssuche verlängert werden kann. Eine neue Aufenthaltserlaubnis kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Arbeit, Freiberuflichkeit, Studium usw.) erteilt werden.
Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden nur noch über das Kontaktformular vergeben (siehe nächster Punkt).
Gut zu wissen:
- Während der Arbeitssuche können Sie jegliche Arbeitstätigkeit (inkl. Praktika und freiberufliche Tätigkeiten) ausüben oder eine Firma gründen.
- Sollten Sie an einer freiberuflichen Tätigkeit oder an einer Unternehmensgründung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an das Career & Transfer Service Center (CTC) der UdK Berlin. Es bietet Studierenden und Alumni der UdK Berlin (bis 5 Jahre nach Studienabschluss) kostenlose Workshops, individuelle Beratung und Coaching zur Existenzgründung und Existenzsicherung an.
- Am Ende dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu weiteren möglichen Aufenthaltstiteln nach dem Studium in einer PDF-Präsentation.