Exmatrikulation

Exmatrikulation

auf eigenen Antrag

Wenn Sie Ihr Studium mit der Abschlussprüfung erfolgreich beendet haben, dieses unterbrechen oder abbrechen möchten, reichen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation / Entlastungsbescheinigung bei Ihrem*r zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) ein.

Den Antrag finden Sie im Formular-Center unter Ihrem Studiengang.

Die Exmatrikulation auf Antrag wird zu dem von Ihnen beantragten Zeitpunkt wirksam. Frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, spätestens zum Ende des laufenden Semesters (31. März bzw. 30. September). Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Sobald Sie exmatrikuliert sind, erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Studienverlaufsbescheinigung. Beide Dokumente benötigen Sie für ein Weiterstudium an einer anderen deutschen Hochschule oder für die deutsche Rentenversicherung.

Exmatrikulation von Amts wegen

Sie werden ohne eigenen Antrag exmatrikuliert, wenn Sie

  • sich nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet haben
    z.B. wenn der geforderte Semesterbeitrag nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe (ggf. zzgl. Säumnisgebühr) bezahlt wurde oder  wenn Sie einen für die Rückmeldung notwendigen Nachweis nicht fristgerecht eingereicht haben.
  • Studien- und/oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben

Die Exmatrikulation von Amts wegen wird zum 31. März bzw. 30. September gültig.

Gegen Einreichung der Entlastungsbescheinigung wird Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Studienverlaufsbescheinigung ausgehändigt. Reichen Sie die Entlastungsbescheinigung bei Ihrem*r zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) ein.

Wichtig zu wissen

Gründe für eine Exmatrikulation
§15 BerlHG Berliner Hochschulgesetz

Exmatrikulationsbescheinigung
Nach Einreichung der Entlastungsbescheinigung erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Studienverlaufsbescheinigung.

Prüfungen nach der Exmatrikulation
Ein bei der Exmatrikulation bestehender Anspruch auf Zulassung zur Prüfung bleibt nach Maßgabe der Prüfungsordnungen erhalten (siehe §30 BerlHG).

Abschlussprüfung abgelegt
Studierende, die bereits im laufenden Semester ihren Abschluss erfolgreich bestanden haben, können sich nicht zum kommenden Semester zurückmelden. Wenn Sie nur auf die Ergebnisse Ihrer Abschlussprüfung warten, melden Sie sich nicht zurück (§30 Abs. 6 BerlHG).

Krankenversicherung
Mit der Exmatrikulation endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Studierendenstatus. Setzen Sie sich nach Ihrer Exmatrikulation bitte zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

BAföG
Falls Sie BAföG erhalten, informieren Sie das Amt für Ausbildungsförderung umgehend über Ihre Exmatrikulation.

Beschäftigungsverhältnis mit der UdK Berlin
Sollten Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit der UdK Berlin als studentische Hilfskraft / Tutorenvertrag haben, informieren Sie bitte auch die Personalstelle umgehend über Ihren Abschluss.

Hinweis:
Wenn Sie den vollen Semesterbeitrag bereits eingezahlt haben, aber vor Beginn des betreffenden Semesters exmatrikuliert werden, können Sie sich den Semesterbeitrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro erstatten lassen.

beglaubigte Kopie

Die UdK erstellt auch beglaubigte Kopien der von uns erstellten Dokumente (Urkunde, Zeugnisse, Diploma Supplements etc.).

Für die Ausstellung der beglaubigten Kopien fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 2,00 EUR je Dokument und Kopie an (Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)).
Die Gebühren müssen im Voraus per Überweisung gezahlt werden.

Kontoverbindung:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBAN        DE72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Nachname, Studiengang, begl. Kopie
Beispiel371234, Mustermann, Bildende Kunst, begl. Kopie

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Apostille

Vorbeglaubigung

In einigen Ländern ist für die Anerkennung von Zeugnissen und Urkunden eine Apostille notwendig. Ob diese Apostille auf dem Original (Urkunde / Zeugnis) oder auf einer beglaubigten Kopie erstellt werden muss, hängt von Ihrem Zielland ab.

Für die Ausstellung der Apostille fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 11,00 EUR je Dokument an (Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)).
Die Gebühren müssen im Voraus per Überweisung gezahlt werden.

Kontoverbindung:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBAN        DE72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Nachname, Studiengang, Apostille
Beispiel371234, Mustermann, Bildende Kunst, Apostille

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Die dafür notwendige Vorbeglaubigung erhalten Sie als UdK-Absolvent*innen bei folgenden Ansprechpartnerinnen:
Römmler, Elisabeth (Leitung Immatrikulations- und Prüfungsamt)
Scherlé, Ariane (Koordination StudyGuide)

Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.
 

 

Rentenbescheinigung V0510

Im Allgemeinen haben Sie nach Ihrer Exmatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Sollten Sie diese nicht mehr vorliegen haben oder der Deutschen Rentenversicherung diese nicht ausreichen, müssen Sie das Formular V0510 der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen (lassen).

Laden Sie sich hierfür das aktuelle Formular V0510 von der Website der Deutschen Rentenversicherung herunter und füllen Sie alle Angaben zur Person aus. Dieses Dokument senden Sie zusammen mit den folgenden Informationen, die unbedingt erforderlich sind, per E-Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)-

Einzureichende Informationen:

  • Vollständiger Name des*r Antragsteller* (ggf. Geburtsname)
  • Geburtstag
  • Studiengang (bei mehreren bitte alle auflisten)
  • Exmatrikulationsdatum
  • Name der Vorgängerinstitution der UdK Berlin

Absolvent*innenbefragung

An der UdK Berlin werden regelmäßig Absolventen*innenbefragungen durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie hier: Absolvent*innenbefragung

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