Ordnung für die Vergabe und Nutzung von Räumen und Aufbewahrungsmöglichkeiten (Raum-Ordnung)

Ordnung für die Vergabe und Nutzung von Räumen und Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Universitätsbibliotheken der Technischen Universität und der Universität der Künste Berlin (im Folgenden kurz: die Universitätsbibliotheken) und für die Bereichsbibliotheken der UB der TU Berlin

 

(Stand: 26.03.2024)

I. Räume

Den Nutzer*innen von Arbeitsräumen wird gestattet, technische Arbeitsmittel wie Notebook u.ä. mitzubringen und zu nutzen, nicht aber: Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnlichen Zwecken dienende Geräte.

Wird ein Arbeitsraum zum jeweiligen Ende des Überlassungszeitraumes nicht rechtzeitig geräumt, sind die Universitätsbibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.

1. Einzelarbeitsräume (Carrels)

In den Universitätsbibliotheken (Gebäude BIB): Vergabe für ein Quartal

  • In den Universitätsbibliotheken stehen den Studierenden von TU und UdK Einzelarbeitsräume für die Anfertigung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Verfügung (ein Nachweis darüber ist bei der Übernahme vorzulegen).
  • Die Aus- und Rückgabe des Schlüssels erfolgt gegen Unterschrift am Informationszentrum in der 1. Etage der Universitätsbibliothek. Der Schlüssel ist täglich abzuholen und wieder abzugeben.
  • Die Vergabe erfolgt nur an eine Person für drei Monate gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung. Eine weitere Person kann von dem/der Nutzungsberechtigten zur Mitnutzung bevollmächtigt werden. Für die zweite nutzungsberechtigte Person gelten die Bestimmungen aus Absatz 1.
  • Die Vergabe erfolgt gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung.
  • Die Bewerbung für die Nutzung erfolgt online über die Homepage der Bibliothek. Die Bewerbung muss spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraums eingegangen sein und gilt nur für den angegebenen Zeitraum. Gibt es mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Einzelarbeitsräume, erfolgt die Vergabe durch Losverfahren.
  • Vier der insgesamt 14 Einzelarbeitsräume werden bevorzugt an Studierende mit Behindertenausweis oder Nachteilsausgleich der TU bzw. UdK Berlin vergeben. Sollten sich mehr als vier Personen mit Behindertenausweis/Nachteilsausgleich beworben haben, werden diese vier Einzelarbeitsräume nur unter dieser Personengruppe ausgelost. Bei weniger als vier Bewerber*innen mit Behindertenausweis/Nachteilsausgleich erhalten alle diese Personen einen Einzelarbeitsraum. Die verbleibenden Einzelarbeitsräume werden dann unter allen Bewerber*innen ausgelost.
  • Es wird keine Warteliste geführt. Wird ein Einzelarbeitsraum vor Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraums frei, so wird dieser unter allen Bewerber*innen dieses Zeitraums erneut durch Losverfahren vergeben.
  • Wird der Einzelarbeitsraum ohne Angabe von Gründen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht genutzt, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Dauert die Abwesenheit länger als vier Wochen, ist er zu räumen.
  • Es dürfen bis zu zehn Medieneinheiten aus dem Präsenzbestand der Universitätsbibliotheken im Arbeitsraum aufbewahrt werden. Sie müssen aber täglich bei Verlassen der Bibliothek wieder aus dem Arbeitsraum entfernt werden. Gleiches gilt für Medien aus dem ausleihbaren Bestand. Sollen diese länger genutzt werden, sind die Medien ordnungsgemäß zu entleihen.

In den Universitätsbibliotheken (Gebäude BIB): Stundenweise Reservierung

  • Zwei Einzelarbeitsräume können von TU- und UdK-Studierenden mit gültigem Bibliotheksausweis reserviert werden. Andere Besucher*innen der Bibliothek können einen Einzelarbeitsraum nutzen, wenn zum Zeitpunkt des Bibliotheksbesuchs einer frei ist. Liegt eine Reservierung vor, müssen sie den Raum jedoch freigeben.
  • Pro Woche können maximal 12 Stunden gebucht werden.
  • Einzelarbeitsräume können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden.
  • Eine Reservierung verfällt, wenn sie nicht spätestens 30 Minuten nach Reservierungsbeginn wahrgenommen wurde.
  • Einzelarbeitsräume werden nicht abgeschlossen, auch nicht für Arbeitspausen.

In der Bereichsbibliothek Physik (Gebäude EW)

  • In der BB Physik stehen Studierenden mit gültigem Bibliotheksausweis, bevorzugt von der TU, Einzelarbeitsräume für das wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.
  • Die Aus- und Rückgabe des Schlüssels erfolgt gegen Unterschrift an der Ausleihtheke der BB Physik. Der Schlüssel ist täglich abzuholen und wieder abzugeben.
  • Ein Einzelarbeitsraum wird nur an eine Person für drei Monate gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung vergeben. Eine weitere Person kann von dem/der Nutzungsberechtigten zur Mitnutzung bevollmächtigt werden. Für die zweite nutzungsberechtigte Person gelten die Bestimmungen aus Absatz 1.
  • Die Bewerbung für die Nutzung erfolgt online über die Internet-Seiten der Bereichsbibliothek. Vormerkungen sind möglich. Gibt es mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Einzelarbeitsräume, werden TU-Studierende bevorzugt, dabei unter diesen zuerst diejenigen, die aktuell eine wissenschaftliche Abschlussarbeit anfertigen (ein Nachweis darüber ist bei der Übernahme vorzulegen).
  • Wird der Arbeitsraum ohne Angabe von Gründen an 7 aufeinanderfolgenden Tagen nicht genutzt, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen, ist der Einzelarbeitsraum zu räumen.
  • Es dürfen bis zu 10 Medieneinheiten aus dem Präsenzbestand der BB Physik im Arbeitsraum aufbewahrt werden. Sie müssen aber täglich bei Verlassen der Bibliothek wieder aus dem Arbeitsraum entfernt werden. Gleiches gilt für Medien aus dem ausleihbaren Bestand. Sollen diese länger genutzt werden, sind die Medien ordnungsgemäß zu entleihen.

2. Gruppenarbeitsräume in den Universitätsbibliotheken

Gruppenarbeitsräume (1.-4. Etage) und Workbays (1. Etage) (Gebäude BIB)

  • Gruppenräume und Workbays können von Studierenden von TU und UdK mit gültigem Bibliotheksausweis reserviert werden.
  • Die Reservierung ist möglich für maximal zwölf Stunden pro Woche für Gruppen von mindestens zwei und höchstens acht Personen. Die Kleingruppenarbeitsräume werden an mindestens zwei und höchstens vier Personen vergeben.
  • Die Reservierung erfolgt online und wird selbstständig von zwei TU- und/oder UdK-Studierenden vorgenommen. Eine Reservierung verfällt, wenn sie nicht spätestens 30 Minuten nach Reservierungsbeginn von mindestens 2 Personen wahrgenommen wurde oder für Pausen keine Pausenscheibe verwendet wurde.
  • Der Kleingruppenraum 212h kann kurzfristig und ohne Anmeldung an behinderte Studierende vergeben werden, die mit einer betreuenden Person arbeiten wollen; die in Absatz 1 genannten Regeln gelten. Andere Nutzer*innen, auch solche, die reserviert haben, müssen den Raum dann frei geben.
  • Gruppenarbeitsräume werden nicht abgeschlossen, auch nicht für Arbeitspausen.

Eltern-Kind-Raum (1. Etage) (Gebäude BIB)

  • Der Raum ist dafür eingerichtet, Eltern mit Kindern eine Arbeitsmöglichkeit zu bieten. Zur Reservierung wird ein gültiger Bibliotheksausweis (TU-Studierende: Studierendenausweis) benötigt.
  • Der Raum kann von maximal zwei Eltern-Kind-Gruppen gleichzeitig genutzt werden.
  • Die tägliche Nutzungszeit pro Gruppe ist auf höchstens 6 Stunden pro Tag und maximal 3 Tage hintereinander begrenzt. Die Anmeldung erfolgt im Informationszentrum. Der Schlüssel wird gegen Unterschrift ausgehändigt.
  • Die Universitätsbibliotheken übernehmen keine Betreuungs- oder Beaufsichtigungsaufgaben.
  • Der Raum muss nach der Nutzung aufgeräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die UB übernimmt keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.

II. Aufbewahrungsmöglichkeiten

Aufbewahrt werden dürfen ausschließlich private und ausgeliehene Medien. Die Medien müssen bei Bücherwagen und -boxen so hineingelegt werden, dass von außen erkennbar ist, ob es sich um Bestand der UB der TU oder der UB der UdK Berlin handelt. Der Medienrücken muss sichtbar sein.

Die Schlüssel für die Bücherwagen und -boxen werden wie andere Medien an die Studierenden ausgeliehen. Sollte die Schlüsselrückgabe nicht fristgerecht erfolgen, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt (vgl. Rahmengebührenordnung, 1. Gebührensätze, zu 3.: Leihfristüberschreitung). Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine Rückgabe, sind die Bibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.

1. Abschließbare Bücherwagen

In den Universitätsbibliotheken und den TU-Bereichsbibliotheken Architektur und Kunstwissenschaft und Physik stehen allen Nutzer*innen abschließbare Bücherwagen für zwei Monate zur Verfügung. Vormerkungen sind möglich. Vormerkung, Abholung und Abgabe der Bücherwagen erfolgen an der Informationstheke der 3. Etage bzw. in der Ausleihe der jeweiligen Bereichsbibliothek.

2. Abschließbare Bücherboxen

In den Universitätsbibliotheken und in der TU-Bereichsbibliothek Physik stehen allen Nutzer*innen mit gültigem Bibliotheksausweis abschließbare Bücherboxen zur Verfügung. Diese werden für vier Wochen vergeben. Vormerkungen und Verlängerungen sind möglich. Die Schlüsselaus- und -rückgabe erfolgt für die Zentralbibliothek in der Leihstelle bzw. in der Ausleihe der Bereichsbibliothek Physik.

3. Tagesschließfächer

Die Benutzung der Tagesschließfächer ist nur während der Öffnungszeiten der Bibliotheken statthaft.

1. In den Universitätsbibliotheken (Gebäude BIB)

Die Tagesschließfächer sind mit Drehriegeln ausgestattet. Das bedeutet:

  • Die Nutzer*innen bringen Ihr eigenes Vorhängeschloss mit und verschließen damit ihr Fach. Der Durchmesser des Bügels muss mindestens 5mm und darf maximal 6mm betragen.
     
  • Verschlossene Schließfächer werden nach Schließung der Bibliotheken von Montag bis Samstag um 24 Uhr geöffnet und ggf. geräumt. Die dadurch an den Schlössern entstehenden Schäden werden von den Bibliotheken nicht ersetzt.
     
  • Sollten Schließfachschlüssel verloren gehen oder versehentlich mit eingeschlossen werden, können die entsprechenden Fächer auf Antrag durch den Sicherheitsdienst geöffnet werden. Dazu müssen die Personalien angegeben und der Inhalt des Faches genau beschrieben werden. Schadensersatz und rechtliche Folgen sind im Fall, dass die Öffnung eines falschen Faches veranlasst wird, von den Antragsteller*innen zu tragen.
     
  • Der Sicherheitsdienst ist zuständig für alle im Zusammenhang mit der Schließfachnutzung auftretenden Fragen und Probleme und trifft ggf. notwendige Entscheidungen.
     
  • Schlüssel für die Musikinstrumentenfächer werden vom Sicherheitsdienst gegen Hinterlegung eines Ausweises (Studierendenausweis, Fahrerlaubnis o.ä.) ausgegeben.
     

2. In Bereichsbibliotheken

  • In der Bereichsbibliothek Architektur und Kunstwissenschaft (Gebäude A-F)
    • stehen Schließfächer mit Schlüsseln zur Verfügung. Die Schlüssel befinden sich direkt an den Schließfächern.
    • Bei Störungen des Schließvorganges oder bei Verlust eines Schlüssels ist das Bibliothekspersonal zu benachrichtigen.
    • Verschlossene Schließfächer werden nach Schließung der Bereichsbibliothek Architektur und Kunstwissenschaft geöffnet, ggf. geräumt und beim Sicherheitsdienst des A-Gebäudes hinterlegt.
    • Sollten Schließfachschlüssel verloren gehen oder versehentlich mit eingeschlossen werden, können die entsprechenden Fächer auf Antrag durch das Bibliothekspersonal geöffnet werden. Dazu müssen die Personalien angegeben und der Inhalt des Faches genau beschrieben werden. Wenn das falsche Fach geöffnet wird, haften die Antragsteller*innen für mögliche Schäden und tragen die rechtlichen Folgen.
    • Das Bibliothekspersonal ist zuständig für alle im Zusammenhang mit der Schließfachnutzung auftretenden Fragen und Probleme und trifft ggf. notwendige Entscheidungen.
  • In der Bereichsbibliothek Physik (Gebäude EW)
    • stehen Ihnen Münzschließfächer (Ein- und Zwei-Euro-Münzen) mit Geldrückgabe zur Verfügung. Andere Münzen oder Einkaufswagen-Chips dürfen nicht eingeworfen werden.
    • Bei Störungen des Schließvorganges oder bei Verlust eines Schlüssels ist das Bibliothekspersonal zu benachrichtigen.
    • Bei Räumung eines Schließfaches durch Bibliothekspersonal wird das Pfandgeld zugunsten des Bibliothekshaushalts eingezogen.
    • Zusätzlich ist ein Teil der Schließfächer mit Drehriegeln ausgestattet. Das bedeutet:
      a. Die Nutzer*innen bringen Ihr eigenes Vorhängeschloss mit und verschließen damit ihr Fach. Der Durchmesser des Bügels muss mindestens 5 mm und darf maximal 6 mm betragen.
      b. Verschlossene Schließfächer werden nach Schließung der Bereichsbibliothek Physik geöffnet und ggf. geräumt. Die dadurch an den Schlössern entstehenden Schäden werden von der Bibliothek nicht ersetzt.
      c. Sollten Schließfachschlüssel verloren gehen oder versehentlich mit eingeschlossen werden, können die entsprechenden Fächer auf Antrag durch den Sicherheitsdienst geöffnet werden. Dazu müssen die Personalien angegeben und der Inhalt des Faches genau beschrieben werden. Schadensersatz und rechtliche Folgen sind im Fall, dass die Öffnung eines falschen Faches veranlasst wird, von den Antragsteller*innen zu tragen.

III. Allgemeines zu Räumen und Aufbewahrungsmöglichkeiten

  • Die Angebote sind kostenlos.
  • Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzer*innen in die Arbeitsräume oder Schließfächer eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
  • Es ist nicht zulässig, mehr als ein Angebot innerhalb desselben Services gleichzeitig zu belegen. Es ist untersagt, gefährliche oder gesundheitsbeeinträchtigende Stoffe oder Gegenstände in den Schließfächern bzw. Räumen aufzubewahren.
  • Widerrechtlich eingebrachte Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
  • Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht an Dritte übertragbar (Ausnahme: Carrels, siehe I.1.1.Absatz 3 bzw. I.1.2.Absatz 3).
  • Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzer*innen, bei mehreren Personen in den Gruppenarbeitsräumen die bzw. der Verantwortliche.
  • Die Mitarbeiter*innen der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann ein Raum oder Schließfach geräumt und/oder das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Bibliothekskonto gesperrt ist.
  • Bei Räumung eines Faches durch die Bibliotheken oder Schlüsselverlust werden den Nutzer*innen die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
  • Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.