Neue Verordnung zur Eindämmung der Pandemie

Ausgehend von der am 21. April 2020 vom Berliner Senat verabschiedeten „Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ des Landes Berlin wurden mit dem Krisenstab der UdK Berlin Regelungen zur Umsetzung festgelegt.

Grundsätzlich gilt: 

  • Die Berliner Hochschulen sind weiter für den Präsenzlehrbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen. 
  • Auf der Grundlage dieses Präsenznotbetriebs sind auch die Häuser der Universität der Künste Berlin weiterhin nicht frei zugänglich. 
  • Jeder Zugang ist weiterhin eine Ausnahme-Erlaubnis im zwingenden Einzelfall. 

 

Es sind zwei Phasen definiert für ausnahmsweise Zugänge:

  • Phase 1 beginnt frühestens ab 27. April 2020 unter der Maßgabe, dass alle Planungen im Detail vorliegen, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebsärztin und das Referat Gebäudemanagement geprüft werden konnten und dann von der Hochschulleitung freigegeben wurden.
  • Phase 2 kann frühestens ab 11. Mai 2020beginnen, steht aber unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung und der politischen Entscheidungen.

 

Für Phase 1, die frühestens ab 27. April beginnt,sind nur zwingende Einzel-Situationen (eine Person in einem Raum) vorgesehen.

Für Phase 2, die frühestens ab 11. Maivorgesehen werden kann (nach Maßgaben der Entscheidungen des Landes Berlins), könnenvoraussichtlich zwingende Ausnahme-Zutritte für Räume von bis zu maximal drei Personen vorgesehen werden.

Die Universitätsbibliothek wird frühestens ab 4. Mai für den Leihverkehr geöffnet. 

 

Für die Tätigkeiten in Verwaltung und Service gilt weiterhin: 

  • Wir arbeiten hauptsächlich im Home-Office. Weitere Lizenzen sind verfügbar.
  • Einzelne Präsenzzeiten, die vor allem durch die notwendige Unterstützung des Semesterbetriebs unerlässlich sind, können gewährt werden. Präsenzen werden in der Regel in Einzelbüros umgesetzt. 
  • Die zwingenden Präsenzbedarfe werden durch die Vorgesetzten (in den Fakultäten und Zentren in Abstimmung mit den Dekanen und Direktoren) getroffen.

 

Zur Verfahrensweise bzgl. Phase 1 und Phase 2:

  • Dekane der Fakultäten / Direktoren der Zentren legen der Hochschulleitung für einzelne Bereiche/ Studiengänge Planungen für die Ausnahme-Möglichkeiten der Phase 1 und gegebenenfalls auch schon Phase 2 vor.
  • Die Pläne werden dann durch das Referat Gebäudemanagement und die Betriebsärztin im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet und bewertet. Die Hochschulleitung, das Referat Gebäudemanagement und die Betriebsärztin entscheiden anhand der Begutachtung gemeinsam über die Nutzungsbewilligung.
  • Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen arbeiten Fakultäten und Zentren dann konkrete Belegungspläne, Zeitpläne und Namenslisten aus, die der Hochschulleitung zur abschließenden Freigabe vorgelegt werden.

 

Das Referat Gebäudemanagement wird die bewilligten Raum- und Zeitpläne zusammen mit den Namenslisten an den Pforten hinterlegen. 

 

Die ausnahmsweise genehmigten Zugänge zu den Häusern können nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 17 Uhr (außer an Feiertagen) vorgesehen werden.

Das Einsteinufer bleibt, wie gehabt, Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr (außer an Feiertagen) geöffnet.

 

Zwingend sind für alle einzelnen Planungen und Zutritte vor allem nachfolgende Festlegungeneinzuhalten. 

  • die bekannten Regelungen zum Gesundheitsschutz: 
  1. Abstand halten von mindestens 1,5 Metern; bei hohem Aerosol-Ausstoß (z. B. Gesang und Blasinstrumente) bis zu 6 Meter
  2. regelmäßiges Händewaschen.
  3. Desinfektion von gemeinsam genutzten Arbeitsgeräten und Werkzeugen vor / nach dem Wechseln der Räume
  4. Einhalten der Hust- und Nies-Etikette
  5. Regelmäßiges Lüften von Räumen
  6. Personen mit Atemwegsinfekten oder Fieber bleiben grundsätzlich zuhause.
  • Außer an den Einzelarbeitsplätzen wird empfohlen, in den Häusern Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Desinfektionsmittel werden für die hygienische Handdesinfektion durch das Referat Gebäudemanagement in den Häusern bereit gehalten.
  • Werden bewilligte Planungen zu Ausnahmenutzungen nicht eingehalten, müssen die Personen von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  • Innerhalb der Häuser dürfen keine Wartesituationen entstehen. 
  • Ist der festgelegte Zeitraum zum Nutzen eines Raumes verstrichen, ist das Gebäude sofort zu verlassen.
  • Andere als die festgelegten Räume dürfen nicht genutzt werden.

 

Die Regelungen anbei sind Teil des Pandemieplans der UdK Berlin, den wir entsprechend stets aktualisieren. Er ist in der je aktuellen Form in Kürze im Intranet zu finden.

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