Regelungen für das Wintersemester 2022/2023 an der UdK Berlin

Ab 1. Oktober 2022

Ziel der Regelungen ist die Ermöglichung des Studiums, der Forschung und Verwaltung an der Universität der Künste Berlin in Präsenz.

Pandemieregeln basierend auf den rechtlichen Vorgaben des Berliner Senats

Die Pandemieregelungen des Sommersemesters gelten weiterhin für das Wintersemester, d.h. Empfehlung zum Maskentragen, keine Testpflicht und keine vorgeschriebene Abstandsbeschränkung.

Bei geänderter Pandemielage und neuen Regelungen von Bund und Ländern kann es auch im laufenden Wintersemester zu neuen Anpassungen der universitären Regelungen kommen.

Es gelten weiterhin die „UdK-Regelungen im Falle von Infektionen“ vom 30. März 2022

1. Masken und Abstände

a. Es wird nachdrücklich empfohlen, FFP2-Masken auf allen Verkehrsflächen der Universität zu tragen, ebenso im Unterricht und bei Arbeit und Treffen in Gruppen.
b. Wo keine Masken wegen der Spezifika der künstlerischen Arbeit getragen werden können, wird nachdrücklich empfohlen, weiterhin auf Abstände zu achten.

2. Externes Publikum

a. Veranstaltungen mit Publikum werden weiterhin mit 50% der regulären Belegung der Säle geplant. Ausnahmen sind einzeln mit der Hochschulleitung abzustimmen.
b. Bei größeren Publikumsveranstaltungen in den Standorten können personelle Obergrenzen festgelegt werden.
c. FFP2-Masken werden für die Teilnahme an Publikumsveranstaltungen nachdrücklich empfohlen.

3. Büronutzung / Arbeitstreffen (auch Auswahlgespräche, Team-Meetings, Beratungsgespräche…) / Gremiensitzungen, Kommissionssitzungen

a. Für Arbeitstreffen in Präsenz wird nachdrücklich empfohlen, FFP2-Masken zu tragen.
b. Wo digitale Formate möglich sind, sind sie vorzuziehen.
c. Auf regelmäßiges Stoßlüften in Präsenzformaten ist zu achten und das Dauerlüften aus Energiespargründen zu vermeiden.
d. Für die Tätigkeiten in Verwaltung und Service gilt: sie finden in Präsenz statt, wo es dienstlich nötig ist.

4. Öffnungszeiten der Gebäude

a. Für das Wintersemester gelten die aktuellen Öffnungszeiten (Regelungen für Öffnungszeiten im Vorlesungsbetrieb / in der vorlesungsfreien Zeit).
b. An allen Feiertagen (Tag der Deutschen Einheit, Weihnachtsfeiertage, Neujahr, Internationaler Frauentag) sind die Häuser geschlossen. In der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023 gelten besondere Regelungen und eine stark eingeschränkte Präsenzmöglichkeit. Hierzu gehen den Hochschulmitgliedern noch gesonderte Regelungen zu.

5. Universitätsbibliothek

Für die Universitätsbibliothek sind eigene Regelungen für den Zugang zu beachten, die durch die Universitätsbibliothek veröffentlicht werden.


Energiesparmaßnahmen nach den rechtlichen Vorgaben des Berliner Senats

Alle Universitätsmitglieder sind angehalten, sparsam mit Heizenergie und Strom umzugehen.

  1. Die maximale Raumtemperatur darf 19°C nicht übersteigen. Im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr findet in den Häusern eine Temperaturabsenkung statt.
  2. Bei Verlassen der Räume sind die Thermostate (falls vorhanden) herunter zu regulieren. Flure und Foyers werden nicht bzw. reduziert beheizt.
  3. Kurzes intensives Stoßlüften (kein Dauerlüften mit angekippten Fenstern) ist vorzunehmen. Bei Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
  4. Trinkwarmwasserbereitung wird auf wenige für Studien- bzw. Arbeitsbetrieb notwendige Bereiche beschränkt (z. B. Duschen, Cafeterien). In allen anderen Bereichen sind die Warmwasserbereiter abzustellen.
  5. Elektrogeräte, die nicht für die Lehre oder dienstliche Belange notwendig sind, dürfen grundsätzlich nicht in den Universitätsgebäuden genutzt werden. Dies gilt insbesondere für dezentrale Heizgeräte. Begründete Ausnahmen (z.B. bei Vorliegen eines ärztlichen Attests) werden durch die Leiterin des Referats für Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit geprüft.

Stand: 27. September 2022

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