Regelungen für den Pandemiebetrieb im Wintersemester 2021/22 an der UdK Berlin

Update 9. November 2021


Ab sofort gilt sowohl für 3g-Veranstaltungen als auch für Veranstaltungen, die in 2g stattfinden

  • dass Sie dort, wo es möglich ist (und nicht durch die künstlerische Arbeit ausgeschlossen), FFP2-Masken tragen
  • dass Sie nach Möglichkeit auch bei 2g Abstände von ca. 1 Meter wahren 
  • dass Sie auf regelmäßiges Lüften achten - dabei ist nicht an Kippen von Fenstern gedacht, sondern an Stoßlüften mit geöffneten Fensterflügeln von mindestens 5 Minuten alle 30 Minuten. 
     
  • Für alle 3g-Formate muss auf jeden Fall weiterhin Abstand und Maske gelten; auf Lüften ist auch hier unbedingt zu achten. 
     
  • Für Veranstaltungen mit Publikum gilt ab sofort, dass die Besucher*innen 2g erfüllen müssen, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, die einen negativen Test brauchen, und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und entsprechend einen negativen Test benötigen. Weitere Infos zu Regelungen für Besucher*innen von Veranstaltungen der UdK Berlin finden Sie hier.


Zudem ist zu beachten: 

2. Bei Erkältungssymptomen bleiben Sie bitte zu Hause. Beschäftigte können soweit möglich im Home-Office arbeiten. Ansonsten melden sich Beschäftigte oder auch Studierende krank. Erst wenn eine nachhaltige Besserung der akuten Erkältungssymptomatik seit mehr als 48 Stunden vorliegt, ist eine Rückkehr in die Universität möglich. 

3. Vorgehen im Infektionsfall

a. Personen, die infiziert und positiv getestet sind, kommen nicht mehr in die Universität, informieren ihre Vorgesetzen (Studierende informieren ihre Lehrenden) und melden sich bitte direkt per E-Mail bei dem Betriebsarzt (betriebsarzt@udk-berlin.de).

b. Unabhängig von der Meldung in der Universität bei Betriebsarzt / Lehrenden / Vorgesetzten sind die Maßnahmen, die das Gesundheitsamt für Personen, die infiziert sind, und für Kontaktpersonen festlegt.

c. Als „enge Kontaktpersonen“ gelten nach Definition des RKI derzeit folgende Personen (RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen)

  • Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  • Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
  • Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.

d. Kontaktpersonen sind ab 2 Tage vor Symptombeginn der Indexperson zu ermitteln, falls kein Symptombeginn bekannt ist, gilt 2 Tage vor dem positiven PCR-Test.

e. Personen, die in den Kreis der „engen Kontaktpersonen“ fallen, werden durch den Vorgesetzten / die Lehrkraft gemeinsam mit der infizierten Person ermittelt.

Dabei gilt:

  • Alle, die nicht geimpft sind, müssen 10 Tage zu Hause bleiben. „Freitesten“ bei Symptomfreiheit ab Tag 5 der Quarantäne mit PCR Test möglich.
  • Alle, die geimpft und symptomfrei sind, können weiter in die Uni kommen und achten auf Symptome. Ein PCR-Test wird empfohlen.
  • Alle, die Symptome entwickeln, müssen sich absondern, bis die Symptome abgeklungen sind und umgehend einen PCR-Test machen. 
     
    • Die PCR -Tests sind kostenfrei (über die Hausärzte), wenn man Symptome hat, sowohl für Erkrankte als auch enge Kontaktpersonen.
    • Symptomfreie enge Kontaktperson müssen die PCR-Tests momentan selbst zahlen.
    • Bei Risikokontakt über die Corona-Warn-App soll gem. RKI-Empfehlung ebenfalls ein PCR -Test gemacht werden. Wir empfehlen in diesem Fall den Besuch ihres*ihrer behandelnde*n Ärzt*in, da bei vorliegender Gefährdung eine Kostenübernahme der PCR Testung durch die Krankenkasse veranlasst werden kann.  

 

Alle bisher geltenden Regelungen gelten weiter, sofern vorstehend nichts anderes beschrieben ist.

Stand: 9. November 2021