Regelungen für den Pandemiebetrieb im Wintersemester 21/22 an der UdK Berlin

Update vom 13. Januar 2022

1. Maskenpflicht

Jeder Unterricht (im Status 2g wie 3g) findet verpflichtend nur noch mit Maske und mit 1,5 Meter Abstand statt, unbenommen der künstlerischen Disziplin. Ausnahmen siehe Nr. 2.

a. Es kann abweichend statt mit FFP2 mit medizinischen Masken gearbeitet werden, die regelmäßig (je nach Disziplin mindestens stündlich, besser halbstündlich) gewechselt werden müssen.

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2. Ausnahmen von der Maskenpflicht

Ausnahme von der Maskenpflicht gibt es für die Disziplinen

    • Blasinstrumente,
    • Gesang,
    • Sprecherziehung
    • Schauspiel
    • Tanz.

a.) Im Unterricht / bei künstlerischer Arbeit der vorgenannten Disziplinen

gilt hierbei für Ensembles:

  • alle, die keine Maske tragen können, müssen eine dritte Impfung erhalten haben.
  • Abstand: 1,5 Meter.
  • Lüftungsreglungen sind zu berücksichtigen.
  • Die Masken sind außerhalb der künstlerischen Arbeit sofort anzulegen.
  • Der Unterricht findet freiwillig statt

gilt hierbei für Einzelunterricht / bei Duetten (max 3 Personen):

  • Notwendiger Impfstatus: 2g plus negativem Schnelltest (2g – doppelte Impfung oder genesen)
  • Abstand 1,5 Meter.
  • Lüftungsreglungen sind zu berücksichtigen.
  • Der Unterricht findet freiwillig statt.
    • Unterrichte / künstlerische Formate im größeren Umfang in denen die Teilnehmenden nur den Status 2g vorweisen (ohne dritte Impfung), sind nur ausnahmsweise mit negativem PCR-Test möglich.
    • Alternativ ist der Unterricht digital durchzuführen.

b.) Bei Prüfungen / Wettbewerben gilt

für Ensembles (bis 5 Personen):

Masken müssen nicht getragen werden, wenn

  • alle Personen die dritte Impfung erhalten haben,
  • Abstand: 1,5 Meter eingehalten wird.
  • Die Masken sind außerhalb der künstlerischen Arbeit sofort anzulegen.

Spielen nur 2 Personen in einer Prüfungssituation, kann die Maskenpflicht entfallen, wenn

  • ein Status von 2g+ vorliegt,
  • Abstand: 1,5 Meter eingehalten wird.
  • Die Masken sind außerhalb der künstlerischen Arbeit sofort anzulegen.

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3. Regelungen für Disziplinen, die mit Körperkontakt stattfinden

  • bei Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern müssen die Teilnehmenden dreifach geimpft sein
  • liegt nur 2g vor, ist ein PCR-Test vorweisen.
  • Es besteht Maskenpflicht.

4. Regelungen für anstehende Prüfungssituationen

  1. Keine Maskenpflicht bei dritter Impfung und 1,5 Meter Abstand
    • in den Studiengängen der Fakultäten Musik und Darstellende Kunst,
    • Jazz
    • Tanz
    1. Bei Prüfungssituationen mit Köperkontakt und Nichteinhaltung des Abstands von 1,5 Meter herrscht Maskenpflicht.
    2. Liegt keine dritte Impfung vor, gilt 2g plus aktueller PCR Test.

5. Regelungen für Aufnahmeprüfungen (bei Disziplinen, die zwingend ohne Maske arbeiten müssen: etwa Gesang, Schauspiel, Blasinstrumtente)

  1. Notwendiger Impfstatus für Einzelperformances ohne Maske: 2g plus negativem Schnelltest (2g – doppelte Impfung oder genesen ,)
  2. Liegt bei Teilnehmern in Gruppenprüfungen nur ein 2g-Status vor, ist ein aktueller PCR Test vorzulegen.
  3. Bei Prüfungssituationen mit Köperkontakt und Nichteinhaltung des Abstands von1,5 Meter herrscht zusätzlich zu b) Maskenpflicht.

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6. Regelungen für Büroarbeiten

  • Arbeit sollen nur noch in Büroeinzelnutzung erfolgen
  • Großraumbüros werden über Sonderregelungen bewertet
  • Für alle Büroarbeitsplätze ist nach Möglichkeit mindestens 50% mobiles Arbeiten vorzusehen.

7. Regelungen für Gremiensitzungen

  • Sitzungen sind ins Digitale zu verlegen, soweit ohne Einschränkungen möglich.
  • Ausnahmen können Anhörungen im künstlerischen Bereich sein.
    • Diese können nur ohne Maske stattfinden, wenn die Personen bereits eine dritte Impfung vorweisen können und
    • der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann. 

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8. Allgemeine Regelungen

  • Der PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden ab dem Testzeitpunkt. Pooltests können in Abstimmung bei Bedarf eventuell vorgesehen werden.
  • Personen, die 2x geimpft und in den letzten 3 Monaten nach Impfdurchbruch genesen sind, werden behandelt wie eine Person mit dritter Impfung / Boosterimpfung.
  • Auf ausreichende Lüftungszyklen alle 30min ist zu achten. Der Gebrauch von CO2-Ampeln wird empfohlen.
  • Lehrenden über dem 60. Lebensjahr ohne 3. Impfung wird digitaler Unterricht empfohlen.
  • Lehrende in einer Risikogruppe ohne 3. Impfung unterrichten digital.
  • Ist digitaler Unterricht möglich, sollte diese Unterrichtsform bevorzugt gewählt werden.
  • Veranstaltungen mit Publikum dürfen nur noch nach 2gplus (plus= negativer Schnelltest, nicht älter als 24h) stattfinden.
  • Die Nutzung unserer Cafeterien bei Aufenthalt / Verzehr im Innenbereich ist auch nur noch mit 2gplus möglich.