Während des Auslandssemesters

Kann ich den Studienaufenthalt eventuell verlängern?

Eine Verlängerung des Studienaufenthaltes muss mit dem International Office vereinbart werden.

Kann ich vor/nach meinen Auslandsstudium ein Praktikum im Gastland machen?

Es ist möglich, Ihren Studienaufenthalt mit einem Praktikum zu kombinieren. Um auch den Praktikumszeitraum über Erasmus+ zu fördern, muss das Praktikum von der Gasthochschule anerkannt und im Learning Agreement vermerkt werden. Der Praktikumszeitraum muss bei Beendigung des Aufenthalts zusammen mit dem Studienzeitraum von der Gasthochschule bescheinigt werden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie ein Praktikum planen.

Für Praktika ist der Lehrstuhl von Prof. Bettina Götz Ihr Ansprechpartner. Mehr Informationen finden Sie hier.

Welche Dokumente muss ich wann und in welcher Form beim Erasmus-Team einreichen?

Bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn im Ausland, müssen die Änderungen am ursprünglichen Learning Agreement als Kopie/Scan bei uns eingegangen sein. Eine Übersicht aller einzureichenden Unterlagen und Abgabefristen finden Sie hier

An wen kann ich mich bei Problemen oder Fragen wenden?

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