Anmeldung Masterarbeit

Quelle: Lehrstuhl Riegler, Universität der Künste Berlin

Organisation des Modul 6: MA-Arbeit im WS 2018/19

Inhalte und Qualifikationsziele

Mit der Masterarbeit weist der bzw. die Studierende anhand eines selbst gewählten Themas seine bzw. ihre künstlerische und wissenschaftliche Kompetenz nach. Die Masterarbeit Architektur kann auch in Kooperation mit einem anderen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiengang der UdK entstehen.

Zulassung

Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Der Antrag auf Zulassung zum studienabschließenden Modul im Wintersemester 2018/19 ist schriftlich in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 09.11.2018 an das Prüfungsamt zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Der Nachweis der Immatrikulation an der UdK Berlin für den Masterstudiengang

- Eine Zusammenstellung der erfolgreich abgeschlossenen Module 1-5

- Eine Erklärung des Kandidaten bzw. der Kandidatin, dass ihm bzw. ihr die Studien- und Prüfungsordnung bekannt sind.

- Eventuell eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Studienberatung.

- Die Unterschriften der fünf Prüfer.

Das nicht bestandene studienabschließende Modul darf nur einmal, und zwar im darauf folgenden Semester wiederholt werden.

Bearbeitungszeitraum

Die Masterarbeit ist begrenzt auf den Zeitraum von fünf Monaten. Die termingerechte Abgabe ist zwingend. Von der Anmeldung kann innerhalb von 8 Wochen zurückgetreten werden.

Thema

Das Thema der MA-Arbeit wird vom Studierenden selbstgewählt. Das Thema wird dem Masterkolloquium nach Ablauf der Anmeldefrist vorgestellt. Die Teilnahme an diesem Termin ist verbindlich.

Prüfungskommission

Prüfungsberechtigt sind alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Rahmen ihres Fachgebietes und akademische Mitarbeiter und akademische Mitarbeiterinnen, sofern sie zur selbständigen Lehre berechtigt sind. Prüfungsberechtigt sind auch WM, KM und Gastdozenten sowie externe Prüfer. 

Prüfer bzw. Prüferin und Beisitzer bzw. Beisitzerin darf nur sein, wer mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.

Für die Prüfung des studienabschließenden Moduls bestellt der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission. Die Prüfungskommission hat fünf Mitglieder und besteht vorrangig aus Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen. Sofern ein Themenbezug zur Abschlussarbeit vorliegt, kommt nach Maßgabe des Berliner Hochschulgesetzes auch eine hochschulexterne Person als eines der fünf Prüfungskommissionsmitglieder in Betracht. Der Kandidat bzw. die Kandidatin hat ein Vorschlagsrecht für drei der fünf Prüfer und Prüferinnen. Der Prüfungsausschuss soll vom Vorschlag des Kandidaten oder der Kandidatin nur in begründeten Fällen, insbesondere zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Prüfungsbelastung, abweichen.

Masterkolloquium

Während der 5 monatigen Bearbeitungszeit findet zwei Mal ein Block-Kolloquium statt, das von den prüfenden und beratenden Mitgliedern der Prüfungskommission begleitet wird. Darüber hinaus können die Studierenden ihre Prüfer für die Besprechung der Arbeit konsultieren.

1.Kolloquium: Vorstellung des selbstgewählten Themas (These / Fragestellung)

2.Kolloquium: Zwischenkritik (konkreter Projektvorschlag)

Abschlusspräsentation

Die Masterarbeit wird im Rahmen einer hochschulöffentlichen Präsentation vorgestellt und diskutiert.

Bei der hochschulöffentlichen Abschlusspräsentation sind die drei stimmberechtigten Prüfer und die zwei beratenden Mitglieder des Block-Kolloquiums anwesend. Die Bewertung der MA-Arbeit wird im Anschluss an die Präsentation in der Prüfungskommission diskutiert und nach spätestens einer Woche bekanntgegeben.

Termine

Mo, den 15.10.2018 - Beginn der Anmeldefrist

Fr, den 09.11.2018 - Ende der Anmeldefrist

Mi, den 21.11.2018 - 1. Masterkolloquium / Vorstellung des selbstgewählten Themas

Mi, den 06.02.2019 - 2. Masterkolloquium / Zwischenkritik

Di, den 09.04.2019 u. Mi, den 10.04.2019  - hochschulöffentliche Abschlusspräsentation / Schlusskritik