Informationen für Bewerber aus dem Ausland

UNI ASSIST

Der Nachweis Ihrer Hochschulausbildung muss über UNI ASSIST mit einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) belegt werden.
Diesen Nachweis müssen Sie nach dem 27. Juni 2016 beantragen, wenn klar ist, dass Sie an der UdK studieren können. Sie brauchen ihn noch nicht zur Prüfung vorlegen. Wir beraten Sie, was Sie dort einreichen müssen.

Information zu UNI Assist (PDF:31KB)

Visum

Sie bekommen von uns die Einladung zur Prüfung relativ bald, nachdem Sie sich online angemeldet haben. Diese Einladung können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung für die Beantragung Ihres Visums vorlegen.

Bitte beachten Sie die zum Teil langen Bearbeitungsfristen der deutschen Auslandsvertretungen und melden Sie sich bei uns rechtzeitig an.

Sprachnachweise

Wenn Sie keinen Sprachnachweis der Stufe B 2 vorlegen können, müssen Sie nach bestandener Aufnahmeprüfung einen zum Abschluss der Stufe A-2 führenden Intensiv-Kurs einer Sprachschule (Goethe-Institut, Hartnack-Schule etc.) belegen. Die Technische Universität bietet in den Sommersemesterferien ebenfalls einen solchen Kurs an.Nach erfolgreicher Absolvierung ist eine Aufnahme des Studiums zum folgenden Semester möglich.

Wenn Sie ein Sprachzeugnis Stufe A2 vorlegen, können Sie das Studium an der UdK sofort, jedoch zunächst auf 2 Semester befristet, aufnehmen.


In beiden Fällen muss ein Sprachkurs belegt werden, der zum B2-Abschluss führt. Der erfolgreiche Abschluss dieses Sprachkurses ist die Voraussetzung dafür, weiterstudieren zu können.
Die UdK Berlin bietet solche Sprachkurse ebenfalls an.

Bereits vorhandene Sprachnachweise müssen spätestens beim Abschlussgespräch dem*der Vertreter*in der Zulassungskommission vorgelegt werden.
Wir sprechen mit Ihnen, welche Lösungen für Sie möglich sind.

Achtung koreanische Bewerber*innen!

Bitte geben Sie uns keine Adresse an, die auf "@hanmail.net" endet. Sehr häufig werden unsere Nachrichten von hanmail als unzustellbar zurückgeschickt. Wir können Ihnen dann keine Nachrichten senden, also auch keine Einladung zur Prüfung.