Ausschreibung Berliner Programm für Chancengleichheit

Förderschwerpunkt 1.5 „Hochschulspezifische Maßnahmen“

*  Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen *

 

Die geförderten Professuren in diesem Zyklus sind:

1,0 Gastprofessur Diskriminierungskritische Didaktik, Nanna Lüth

0,5 Gastprofessur Mode - Körper – Digitalität, Franziska Schreiber

0,5 Gastprofessur Musikbezogene Bildregie, Nanna Schmidt

1,0 Gastprofessur Intersektionale Kunst- und Medientheorie, N.N. (ab 1.10.2024-30.9.2027)

 

Der Senat von Berlin hat die Fortsetzung des Berliner Programms für Chancengleichheit für die Jahre 2021 bis 2026 beschlossen. Die Ziele dieses seit 2001 bestehenden Förderinstruments für die Berliner Universitäten, künstlerischen Hochschulen und Fachhochschulen sind die „Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ sowie die „Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre“.

Die hierdurch geförderten Projekte dienen zum einen der „wissenschaftlichen Qualifizierung“ und der „Stabilisierung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen in der Postdoktorandinnenphase“, zum anderen der „Qualifizierung und Professionalisierung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen für eine Professur oder Leitungsposition in Forschung und Lehre“. Darüber hinaus werden Vorhaben gefördert, die auf die „Herstellung von geschlechtergerechten Strukturen und Kulturen“ oder die „Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre“ abzielen.

Alle Statusgruppen der Universität – also Professor*innen, Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus, Studierende und Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung – sind im Förderschwerpunkt 1.5 antragsberechtigt. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre. 

 

Nachfolgend sind hier die wichtigsten Regularien des Programms zusammengestellt:

  1. Die Anträge sollen Auskunft geben über die Zielsetzung und die Konzeption des Vorhabens. 
  2. Die Projekte sollen nur inhaltlich beschrieben werden und nicht auf eine Person bezogen sein, die evtl. dafür in Frage kommt.
  3. Der Zusammenhang mit dem Gleichstellungskonzept der UdK Berlin soll herausgestellt werden. Die dort aufgeführten sog. Zielzahlen des entsprechenden Fachbereichs, des Instituts oder der Fakultät sollen hier genannt werden.
  4. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag die vorgesehenen Vorlagen im Wordformat, siehe Download-Link auf dieser Seite.
  5. Der Finanzierungsplan mit Personal- und ggf. Sachkosten soll Jahrestranchen und die Höhe von BCP- und Eigenmitteln aufweisen.
  6. Der Abgabetermin zur Antragsprüfung in der Geschäftsstelle Fördermittel 
  7. Der Tag der Auswahlsitzung der KfC mit der Vorstellung aller Vorhaben durch die Projektleiter*innen 
  8. Die Einreichung der von der KfC ausgewählten Anträge beim BCP

Kontakt
Tel.: 030 3185 2937 und Mail: bcp_ @intra.udk-berlin.de

Weitere Informationen zum Berliner Chancengleichheitsprogramm finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung