Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle stillenden und schwangeren Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Seit dem 01.01.2018 sind auch Studentinnen und Praktikantinnen mit erfasst.

Das wesentliche Ziel des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es, die Gesundheit von Schwangeren, stillenden Müttern und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des ersten Jahres der Stillzeit bestmöglich zu schützen und alle Benachteiligungen auf Grund von mutterschaftsrechtlichen Maßnahmen entgegenzuwirken.

Um im Einzelfall eine unverantwortbare Gefährdung für Mutter und Kind auszuschließen, finden in allen Fakultäten Gefährdungsbeurteilungen, z.B. für die Werkstätten, statt. Anschließend kontaktieren die Studentinnen dann den Betriebsarzt der UdK, dort findet die Gefährdungsbeurteilung statt.

Bei allen Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind oder Mutterschutz im Studium berät die Studienberatung u. Psychologische Beratung .

Hier sind auch weitere Informationen zu diesem Thema eingestellt:

Studieren mit Kind

Checkliste zum Mutterschutz: Was ist zu tun?

Übersicht der Ruhe- und Stillräume