Richtlinie zum Schutz gegen (sexualisierte) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Die Richtlinie zum Schutz gegen (sexualisierte) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt der Universität der Künste Berlin ist am 29. Juni 2019 in Kraft getreten. Sie zeigt Handlungswege auf, Diskriminierung und Gewalt zu begegnen und gegen Verstöße vorzugehen. 

Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben sind verpflichtet, Hinweisen zu diskriminierendem Verhalten, sexualisierten Grenzüberschreitungen und Gewalt nachzugehen und geeignete Maßnahmen zur Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung zu ergreifen.

Betroffene sind ermutigt, sich zur Beratung und Unterstützung an folgende Stelle(n) zu wenden: die Mitglieder der Anlaufstelle bei Diskriminierung und Gewalt, die hauptberufliche sowie die nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die*den Diversitätsbeauftragte*n, die*den Betriebärzt*in, den Personalrat, die Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderung, zuständige Stellen bei den Organen studentischer Selbstverwaltung (AStA), die Leitung des Personalreferats, die Studiendekan*innen, die*der Kanzler*in in der Funktion als Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG. Es besteht die Möglichkeit einer einfachen sowie einer formellen Beschwerde (Näheres hierzu in der Richtlinie selbst).

Die Richtlinie ist hier als Pdf-Datei erhältlich.