Beschaffungsanweisung von Refurbished-IT-Geräten an der UdK Berlin

Quelle: Alexander Buschmann

Die Beschaffung aufbereiteter IT-Geräte („Refurbished“-Geräte) kann einen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Beschaffung leisten - und zugleich Geld sparen. „Refurbished“-Geräte dürfen and der UdK Berlin grundsätzlich beschafft werden, sofern die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erfüllt sind.

Wesentliche Erleichterung: Ein Vergleich von Angeboten für „Refurbished“-Geräte mit Angeboten für vergleichbare Neugeräte ist zulässig, sofern die Vergleichbarkeit hinsichtlich Funktion, technischer Ausstattung für den vorgesehenem Einsatzzweck gewährleistet ist. Das spart Zeit, da die Recherche von Vergleichsangeboten bei Neugeräten oft viel weniger Zeit benötigt.

Handlungsanweisung