
Nachhaltigkeit
BMFTR - Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen
zweistufiges Antragsverfahren | Einreichfrist für Projektskizzen 17. November 2025
Ziel der Forschungsförderung sind konkrete Innovationen, Erkenntnisse und Handlungsoptionen, die Hochschulen und Kommunen in die Lage versetzen sollen, ihre geplanten beziehungsweise künftigen Nachhaltigkeitsinvestitionen und -maßnahmen zielgerichtet zu priorisieren und mit hoher Wirksamkeit umzusetzen. Besonders erwünscht sind Lösungen, die skalierbar beziehungsweise übertragbar auf andere Hochschulen und deren Städte und Regionen sind.
Die Hochschulen sollen dabei
- als Innovationslabore in ihrer Stadt und/oder Region wirken, Nachhaltigkeitsinnovationen entwickeln und nach Möglichkeit quantitativ messbare Ergebnisse bezüglich der Nachhaltigkeitsziele an der Hochschule sowie in der Stadt/Region bewirken;
- ein Forschungsthema behandeln, das sich grundsätzlich damit befasst, Nachhaltigkeit an Hochschulen und ihrer Stadt/Region zu verankern;
- verschiedene Statusgruppen innerhalb der Hochschule einbinden und damit Nachhaltigkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Forschung, Lehre, Betrieb, Governance, Transfer und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen verankern (gesamtinstitutioneller Ansatz: „Whole Institution Approach“);
- relevante Akteure aus der Hochschule und ihrer Stadt/Region (Kommune, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Forschungseinrichtungen aus der Region) im Sinne transdisziplinärer und partizipativer Forschung einbinden, um gemeinsam Nachhaltigkeitslösungen zum beiderseitigen Vorteil zu erforschen, zu entwickeln, möglichst unter Realbedingungen zu erproben und zu evaluieren (zum Beispiel als Reallabor);
- Konzepte entwickeln und Maßnahmen ergreifen für die eigenständige Verstetigung von entwickelten Innovationen/Maßnahmen sowie den Transfer der Projektergebnisse/entwickelten Innovationen in die Hochschullandschaft und auf weitere Städte und Regionen.
Gegenstand der Förderung sind zum einen Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsprojekte zur Bearbeitung der beschriebenen Problemstellung. Zum anderen wird ein parallellaufendes Begleitprojekt gefördert, das die Projekte untereinander vernetzt und sie bei ihrem Wirkungsmonitoring unterstützt. Gefördert werden Verbundprojekte. Einzelprojekte sind grundsätzlich nicht förderfähig. Eine Ausnahme stellt das wissenschaftliche Begleitprojekt dar. Bei diesem kann es sich auch um ein Einzelprojekt handeln. In der Regel sollen sich Verbünde aus maximal fünf Verbundpartnern zusammenschließen.
Die Zuwendungen für die Forschungsprojekte werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit des wissenschaftlichen Begleitprojekts ist in der Regel auf einen Zeitraum von dreieinhalb bis vier Jahren angelegt, um der formulierten Aufgabenstellung gerecht zu werden.
BMFTR - Driving Urban Transistions Partnership - 15-minute City Transition Pathway
zweistufiges Antragsverfahren | Frist für Projektskizzen 17. November 2025
Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Methoden, Prozessen und Lösungen beitragen, die auf eine verbesserte Erreichbarkeit und Konnektivität beginnend auf Quartiersebene abzielen und damit den Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität unterstützen.
Ziel ist es, für die „Stadt der kurzen Wege“ forschungsbasierte Strategien zu entwickeln, mit denen nachhaltiger städtischer Verkehr für alle Menschen günstiger und attraktiver gestaltet werden kann. Dafür sollen öffentliche Verkehrsmöglichkeiten wie Straßenbahnen, Züge, Busse und Fähren mit aktiver und geteilter Mobilität verbunden werden. Alle wesentlichen Hebel, Lücken und Hindernisse sollen betrachtet werden, um möglichst viele Menschen mit passfähigen, nachhaltigen Mobilitätslösungen anzusprechen.
Projektvorschläge können sich entweder auf die Methoden zur Erfassung von Verkehrsbedarfen beziehen, auf Prozesse zur Überwindung von Hindernissen und/oder zur Entwicklung von Politiken, oder auf technologische sowie soziale Innovationen für einen nahtlosen Übergang vom einem zum anderen Verkehrsmittel. Für tragfähige Lösungen in sehr unterschiedlichen Kontexten und verschiedenen Größen von Kommunen ist ein breites Spektrum von Ansatzpunkten möglich: von der physischen Infrastruktur über organisatorische Regelungen bis hin zu digitalen Instrumenten für vereinfachte Nutzung und Information. Es werden jeweils konkrete, anwendungstaugliche und nutzerorientierte Projektergebnisse erwartet.
Multi- und intermodale Lösungen sollen deshalb gemeinsam mit der Bevölkerung, insbesondere mit besonders schutzbedürftigen Gruppen, mit Unternehmen vor Ort und mit Wohnungsgesellschaften entwickelt werden. Die bisherigen Erfahrungen und die Bedürfnisse auch der Gruppen am Rande der Gesellschaft sollen dabei realistisch erfasst und ausgewertet werden. Gemeinsam entwickelte und umgesetzte Lösungen, wie z.B. Mobilitätsstationen, sollen zur Attraktivität der Orte, zu Klimaanpassung und zur Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums beitragen.
Die Projekte werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung mit maximal 350.000 Euro je deutscher antragstellender Organisation mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten gefördert. Der Mindestbetrag je Partner beträgt 100.000 Euro. Falls eine Organisation die Koordination des Verbunds übernimmt, kann die Förderung bis zu 400.000 Euro betragen. Es können bis zu zwei deutsche Antragsstellende an einem Verbundprojekt teilnehmen.
Alexander von Humboldt Stiftung – Internationales Klimaschutzstipendium
Stipendium | Einsendeschluss 1. März eines jeden Jahres – Die Alexander von Humboldt Stiftung fördert Nachwuchsführungskräfte aus Wissenschaft und Praxis, die in einem außereuropäischen Schwellen- oder Entwicklungsland in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz tätig sind. Im Rahmen des Stipendiums kann ein einjähriges forschungsnahes Projekt oder als Postdoktorand*in ein langfristiges wissenschaftliches Vorhaben (12–24 Monate) in Deutschland durchgeführt werden. Dieses sollte sich mit der Bekämpfung des Klimawandels, mit Anpassungsstrategien, mit dem Erhalt von Ökosystemen und Biodiversität oder mit der nachhaltigen Nutzung von Meeren und Ozeanen beschäftigen. Gastinstitute erhalten einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Zur Ausschreibung
Beatrice Nolte Stiftung – Projektförderung im Bereich Natur- und Umweltschutz
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur- und Umweltschutzes mit dem Ziel, eine lebensfreundliche Umwelt für Menschen, Tiere und Pflanzen zu schaffen und/oder zu erhalten sowie die Förderung von Bildung und Erziehung auf diesem Gebiet. Für Projekte im Bereich des Natur- und Umweltschutzes vergibt die Stiftung ausschließlich Fördermittel zur Deckung von Sachkosten. Die Antragsstellung erfolgt formlos per Email.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt – Green Start-up Programm
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Gefördert werden sowohl bereits gegründete Start-ups, die nicht älter als 5 Jahre sind als auch Gründungsvorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet haben, dann aber mit Beginn der Förderung gründen. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen aus einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert. Hochschulabsolvent*innen, Bewerber*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrene mit geeignetem Hintergrund sind willkommen. Die maximale Fördersumme beträgt insgesamt 125.000 Euro, die in drei Förderinstrumenten eingesetzt werden können für die eigene Tätigkeit als Gründer*in, Sachkosten bis zu 40.000 Euro sowie Kosten für Mentoringprogramme und Wissensvermittlung.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt – Projektförderung für Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Bundesstiftung Umwelt fördert sowohl themenoffenen als auch im Rahmen von zwölf spezifischen Förderthemen. Die Förderthemen reichen von umweltschonenden Konsumgütern über ressourcenschonendes Bauen bis hin zur Energieerneuerung in der Quartiersentwicklung. Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, doch auch Hochschulen sind für das zweistufige Verfahren antragsberechtigt. Förderfähig sind sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.
BMBF – Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung
Ausschreibung | Skizzeneinreichung bis zum 29. April eines jeden Jahres – Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung). Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, werden Nachwuchsforschungsgruppen im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren unterstützt.
BMBF – KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend, jährliche Bewertungsstichtage zum 15. April und 15. Oktober – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3) Einzel- und Verbundprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu den folgenden Schwerpunkten: Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement, nachhaltiges Flächenmanagement. Verbundprojekte mit Hochschulen sind förderberechtigt.
BMBF - Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
Bekanntmachung | diverse Fristen - Das BMBF beabsichtigt, auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung Transformationscluster mit Bezug zu den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern. Weiterführende Details zu thematischen Förderschwerpunkten und den jeweiligen Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben.
Die Förderaufrufe werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei Jahre, veröffentlicht. Antragsteller müssen sowohl die allgemeinen Bedingungen für die Förderung, so wie in der Rahmenbekanntmachung dargestellt, als auch die jeweiligen, spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs berücksichtigen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsverbünde, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Im Zentrum stehen Ansätze, die die oben genannten ökologischen und sozialen Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung verbinden. Es sollen Soziale Innovationen identifiziert werden, von denen ein maßgeblicher Beitrag zur Erreichung der Ziele erwartetet wird und die zu einem hohen Reifegrad für die unmittelbare Umsetzung (weiter)entwickelt werden können.
Europäische Kommission – LIFE-Förderprogramm für Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend / wechselnde Fristen – Das EU-Förderprogramm LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) finanziert seit 1992 in den EU-Mitgliedstaaten wichtige Modellvorhaben in den Kernbereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Ziel ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Das Förderprogramm unterstützt konkrete Vorhaben aus vielen Bereichen wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser und Abfall.
Fritz und Trude Fortmann-Stiftung – Grundlagenforschung zu Baukultur und Material
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend nach Kontaktaufnahme – Mit einem 2022 neu aufgelegten Programm unterstützt die Fritz und Trude Fortmann-Stiftung Projekte der Grundlagenforschung zu Baukultur und Materialien. Förderfähig sind Vorhaben, die zur Minimierung von CO2 im Baugeschehen – von der Planung über den Bau und Betrieb bis zur Entsorgung und Wiederverwendung – und damit zur Erreichung von Klimaneutralität beitragen. Das Programm richtet sich vorrangig an Wissenschaftler*innen, die mit innovativen Fragestellungen auf diese Herausforderungen reagieren und an Universitäten oder öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen tätig sind. Disziplinär gibt es keine grundsätzlichen Einschränkungen. Eine Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren ist möglich bei der Förderung durch einen Betrag bis zu EUR 100.000,- pro Jahr.
Heinrich-Böll-Stiftung – Projektförderung zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte
Ausschreibung | Jährliche Stichtage zum 31. März, 31. August und 30. November – Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Kongressfonds Berlin
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend - Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe setzt mit dem Kongressfonds Berlin ein Programm zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft auf. Ziel dieses mit zehn Millionen Euro ausgestatteten Fonds ist es, den ReStart und die Planung von Veranstaltungen zu unterstützen, wenn die Bekämpfung der Pandemie Kongresse und Veranstaltungen wieder ermöglicht. Veranstalter*innen können einen Zuschuss von 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmerin und Teilnehmer erhalten, wenn sie Fachveranstaltungen in Berlin (ab 50 Teilnehmende) durchführen. Bei Veranstaltungen, die analog und hybrid stattfinden, erhöht sich der Zuschuss auf 35 Euro pro Präsenzteilnehmerin und Präsenzteilnehmer pro Veranstaltungstag. Das Programm fördert darüber hinaus ein nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement. So können Veranstaltende, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Catering oder die Mobilität), eine ergänzende Förderung in Höhe von 25 Euro erhalten. Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 Euro.
Termine, Veranstaltungen, Vernetzung
https://www.nks-kem.de/aktuelles/termine
Veranstaltungen | Datum | Ort |
Nationale Kontaktstelle zur EU-Förderung im Cluster "Klima, Energie, Mobilität" / NKS KEM / Veranstaltungskalender | laufend aktualisiert | tba |
Links | |
Expertinnentalk Nachhaltigkeit mit Prof. Ineke Hans / ndion / Video-Aufzeichnung | |
Kultur und Nachhaltigkeit: Ein kreativer Austausch in Europa / Stiftung Genshagen / Webplattform und Mediathek | |
Mit Kunst gegen Klimawandel / Passauer Forschungsteam in DKN-Arbeitsgruppe zu „Bioökonomie“ / Info | |
Nachhaltige Mobilität: Wie organisieren wir Internationalisierung von Hochschulbildung und Wissenschaft zukünftig klimagerecht? / DAAD / Impulspapier |