Rechtliche Grundlagen

Berliner Hochschulgesetz

Das Berliner Hochschulgesetz, kurz BerlHG, enthält gesetzliche Regelungen zu Themen wie Studium und Lehre, Gremien und struktureller Aufbau einer Hochschule. Es gilt für alle Berliner Hochschulen.

Aktuelle Fassung des Berliner Hochschulgesetzes (nicht-amtliche Lesefassung)

oder im Falle, dass der Link nicht geht unter gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HSchulGBE2011V27P1

Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO)

Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten für die in § 2 Abs. 1 genannten Gremien der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.
Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite des Gremiums.
 

Grundordnung

Die Grundordnung der Universität der Künste Berlin regelt, ergänzend zum BerlHG, die Verfahren der Gremien der akademischen Selbstverwaltung.

Die Grundordnung der UdK Berlin

Geschäftsordnungen

Die Geschäftsordnungen der einzelnen Gremien enthalten Bestimmungen u.a. zu Beschlussfähigkeit, Aufbau der Tagesordnung, Rede- und Antragsrecht sowie Sitzungsgestaltung.

Die Geschäftsordnung des Akademischen Senats  gilt auch für seine Ständigen Kommissionen sowie für alle Gremien und Kommissionen, sofern diese keine eigene Geschäfsordnung haben.
Die Ständigen Kommissionen des Akademischen Senats sind:

Geschäftsordnung des Erweiterten Akademischen Senats

Geschäftsordnung des Hochschulrats