Zentraler Wahlvorstand

Aufgaben

  • verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der zentralen Kollegialorgane (Akademischer Senat (AS), Erweiterter Akademischer Senat (EAS)) und der Fakultätsräte sowie der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in, Vizepräsident*innen)
  • Erlassen von Richtlinien über die Wahlvorbereitung und -durchführung im Rahmen der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) und der Wahlordnung der UdK Berlin

Sitzungstermine

ordentliche nichtöffentliche Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
am Dienstag, 18. Juni 2024 um 10:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)

Rechtliche Grundlagen zu den Wahlen

Die Wahlen finden gemäß
dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der jeweils gültigen Fassung,
der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) in der jeweils gültigen Fassung,
der  Grundordnung der UdK Berlinvom 5. Februar 2014  und
der Wahlordnung der UdK Berlin (WO UdK) vom7. Juli 2021, veröffentlicht im Anzeiger 9/21 vom 20. September 2021

Mitgliederliste

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden auf Vorschlag des*der Präsidenten*in vom  Akademischen Senat gewählt.
Mitgliederliste des Zentralen Wahlvorstandes
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024

Sitzungsgeld

Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.

Vertretungsregelung

Falls Sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können, geben Sie bitte zur Sicherung der Beschlussfähigkeit rechtzeitig der Geschäftsstelle Bescheid, so dass die Vertretung benachrichtigt werden kann.

Kontakt

Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52_ @intra.udk-berlin.de