Zentraler Wahlvorstand
Aufgaben
- verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der zentralen Kollegialorgane (Akademischer Senat (AS), Erweiterter Akademischer Senat (EAS), Kuratorium (Ku)) sowie der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in, Kanzler*in, Vizepräsident*innen)
- Erlassen von Richtlinien über die Wahlvorbereitung und -durchführung im Rahmen der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) und der Wahlordnung der UdK Berlin
Rechtliche Grundlagen zu den Wahlen
Die Wahlen finden gemäß folgender rechtlicher Grundlagen statt:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
- Grundordnung der UdK Berlin
- Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO)
- Wahlordnung der UdK Berlin (WO UdK)
Die jeweils gültigen Fassungen finden Sie hier.
Sitzungstermine zur Wahl der Mitglieder des Präsidiums (Kanzler*in, Vizepräsident*in, studentische*r Vizepräsident*in)
konstituierende Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes:
Wahl des*der Vorsitzenden und des*der stellvertretenden Vorsitzenden;
Beschlussfassung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge sowie Besprechung zur Durchführung der Wahlen
am Montag, 23. November 2026 um 14:00 Uhr
im Raum 529 des Gebäudes Einsteinufer 43, 10587 Berlin
optionale Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
zur Entscheidung über etwaige Einsprüche gegen die Wahlvorschläge sowie
ggf. finale Besprechung zur Durchführung der Wahlen
am Montag, 30. November 2026 um 10:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Durchführung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums (Kanzler*in, Vizepräsident*in, studentische*r Vizepräsident*in)
im Rahmen der Sitzungen des Erweiterten Akademischen Senats
am Dienstag, 8. Dezember 2026 und Mittwoch, 9. Dezember 2026
im Georg-Neumann-Saal, Jazz-Institut Berlin, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
zur Entscheidung über etwaige Einsprüche gegen die vorläufigen Wahlergebnisse und
Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
am Dienstag, 15. Dezember 2026 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin vom Akademischen Senat benannt.
Sitzungsengelt
Studentische Mitglieder bzw. der*die das für das Mitglied in der Sitzung anwesende stellvertretende stimmberechtigte studentisches Mitglied sowie nebenberufliche Lehrkräfte erhalten Sitzungsentgelt gemäß § 1 Nr. 12 der Satzung über die Zahlung von Sitzungsentgelt an die Vertreter*innen der Studierenden und der nebenberuflichen Lehrkräfte in den Gremien der Universität der Künste Berlin (Sitzungsentgeltsatzung - SigS).
Das entsprechende Formular wird zur Verfügung gestellt.
Vertretungsregelung
Falls Sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können, geben Sie bitte zur Sicherung der Beschlussfähigkeit rechtzeitig der Geschäftsstelle Bescheid, so dass die Vertretung benachrichtigt werden kann.
Kontakt
Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52@intra.udk-berlin.de
Magdalene Weßling
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2890
E-Mail: stud5@intra.udk-berlin.de