Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Das Bewerbungsverfahren besteht aus einer Vorauswahl und einer Zugangsprüfung mit ggf. fachlichem Gespräch.
Bewerber*innen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und deren Arbeitsprobe eine Eignung für den Studiengang erkennen lässt (Vorauswahl), werden zur Zugangsprüfung zugelassen. Die Zulassungsprüfung findet online voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni statt. In der Zulassungsprüfung müssen Aufgaben zu vorab nicht festgelegten Bereichen der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation innerhalb von 4 Stunden schriftlich bearbeitet werden.
Diejenigen Bewerber*innen, die die Zugangsprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten im Anschluss einen Bescheid über das Bewerbungsportal.
Sollte die Bearbeitung der Aufgaben der Zulassungsprüfung eine Eignung für das Studium der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation nicht eindeutig erkennen lassen, werden die Bewerber*innen zu einem persönlichen, fachlichen Gespräch mit der Zulassungskommission eingeladen, das voraussichtlich Anfang Juli an der UdK in Berlin stattfindet. Die Entscheidung der Kommission über eine Zulassung oder Ablehnung zum Studium wird unmittelbar im Anschluss per Bescheid über das Bewerbungsportal mitgeteilt.