Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation (GWK) Master

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. - 30. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums der  GWK oder ein Bachelor-, Diplom- oder Magisterabschluss in Fächern, die hinreichende Überschneidungen mit dem B.A. GWK besitzen.
Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss GWK im Einzelfall nach der Bewerbung.
• Nachweis der Fähigkeit, die konzeptionellen und gestalterischen Grundlagen und Prozesse von Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
• Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben über ein bisheriges Studium
    ● Nachweis über den Hochschulabschluss (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie weiter unten)
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
    ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten und Prüfungsleistungen
    Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens.
    Der Nachweis kann über die Note der allgemeinen Hochschulreife (mindestens 7 Jahre Englischunterricht mit mindestens 8 Punkten) oder einem Sprachtest erfolgen.
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.

      Ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist muss eine  Arbeitsprobe
    auf der Upload Plattform  Bemus hochgeladen werden. Für die Anmeldung bei Bemus verwenden Sie dieselben Zugangsdaten wie für das Bewerbungsportal
    my. udk-berlin....
    Nähere Hinweise zu der Arbeitsprobe finden Sie auf der  Website des Studiengangs
     
  3. Information zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
     

 

Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss?

Sie haben einen internationalen Studienabschluss?

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Aufgrund der eingesandten Arbeitsprobe entscheidet die Zulassungskommission im Rahmen der Vorauswahl, welche Bewerber*innen zur Zugangsprüfung eingeladen werden.
Die ausgewählten Bewerber*innen werden über Zeit und Ablauf per E-Mail informiert.Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Eine aufgrund des bestandenen Zulassungsverfahrens erfolgte Zulassung gilt in der Regel für das anschließende Studienjahr.