Kirchenmusik Bachelor

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

15. März - 15. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung oder in Ausnahmefällen (falls kein Abitur vorliegt) eine besondere künstlerische Begabung
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben über ein bisheriges Studium
    ● unbeglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss finden Sie weiter unten)
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier
     
  3. Information zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

    Mehr Informationen zur Bewerbungsgebühren finden Sie hier.

 

Sie haben noch kein Abitur?

Sie haben einen internationalen Schulabschluss?

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China,Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Alle Bewerber*innen, die sich fristgerecht beworben haben, erhalten per E-Mail die Einladung zur Zugangsprüfung.

Inhalte der Zugangsprüfung sind:

Orgelliteraturspiel:
Vortrag von drei selbst gewählten größeren Orgelstücken aus verschiedenen Epochen, davon ein größeres freies oder choralgebundenes Werk von Johann Sebastian Bach

Liturgisches Orgelspiel / Improvisation:
a) vorbereitet: Vorspiel und Choralsatz, stilgebundene oder freie Improvisation eigener Wahl
b) unvorbereitet: Intonation und Choralsatz, zweistimmige Bearbeitung, kurze freie Improvisation über ein gegebenes Thema

Klavierspiel:
Vortrag von drei selbst gewählten Stücken unterschiedlicher Epochen

Musiktheorie und Gehörbildung:
a) Klausur (in der Regel zwei Stunden): einfacher bezifferter Generalbass, einfacher vierstimmiger Satz zu
ein er gegebenen Melodie, Grundkenntnisse in Stufen- und/oder Funktionstheorie, Erfassen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und Rhythmen (Diktate einfacher melodischer und harmonischer Strukturen),
b) ggf. zusätzliche mündliche Prüfung

Gesang: Vortrag eines selbst gewählten Gesangstückes im Schwierigkeitsgrad etwa der Lieder des Schemellischen Gesangbuches

Chorleitung: Einstudieren eines kleinen vorgegeben Chorstückes (Kanon, Liedsatz etc.) mit dem Chor, das den Kandidaten
und Kandidatinnen spätestens acht Tage vor der Zugangsprüfung mitgeteilt wird.

Im Anschluss findet in der Regel ein fachliches Gespräch statt.