Sie sind unter 30 Jahre alt?
Aus EU/EWR oder bestimmten Ländern (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Vereinigtes Königreich):
- Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland kann anerkannt werden
- Sie brauchen eines der Dokumente rechts in der Tabelle (UK: GHIC)
- Kontaktieren Sie eine deutsche Krankenkasse (Liste) und senden Sie dieser folgende Dokumente:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie Ihrer Krankenversicherungsunterlagen (EHIC, GHIC – nur Großbritannien – oder Unterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung)
- Kopie der Zulassungs-E-Mail für Incoming-Austauschstudierende an der UdK Berlin
- Die Krankenkasse sendet Ihre Daten elektronisch an die UdK
⚠️ Wichtig:
- Ihre Versicherung muss für das ganze Semester gültig sein
- Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine deutsche Versicherung (ca. 150 Euro pro Monat). Ausnahmen gibt es für Studierende aus Dänemark, Österreich und Luxemburg, die einen Minijob aufnehmen (Gehalt max. 603 Euro pro Monat).
Aus allen anderen Ländern:
- Option 1: Gesetzliche deutsche Krankenversicherung abschließen (ca. 150 Euro pro Monat)
- Option 2: Private Krankenversicherung nutzen → Sie brauchen eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherung
Sie sind über 30 Jahre alt?
- Sie müssen keinen Nachweis der Krankenversicherung für die Immatrikulation einreichen
- ABER: Jede*r in Deutschland muss krankenversichert sein
- Prüfen Sie, ob ihre Heimat-Versicherung gilt
- Sonst: Private deutsche Versicherung abschließen
Für Visum-Antrag: Sie brauchen in der Regel einen Krankenversicherungsnachweis.
Weitere Informationen finden Sie hier.