Ab sofort können Sie den neuen Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nutzen. Ein Online-Tutorial zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier (Passwort: Tzk7Nm6x).
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen nicht mehr über das Kontaktformular.
Ab sofort können Sie den neuen Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nutzen. Ein Online-Tutorial zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier (Passwort: Tzk7Nm6x).
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Ein Visum ist eine Erlaubnis, die man vor der Einreise in ein Land für einen bestimmten Zweck, wie zum Beispiel Studium oder Arbeit, beantragen muss.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ähnlich wie ein Visum, aber man beantragt sie nach der Einreise im Land, in dem man bleiben möchte.
ACHTUNG: Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens müssen trotzdem innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin ihre neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden (Meldepflicht).
Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis laufen bald aus? Sie sind ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist und die 90-Tage-Frist ist bald um?
Bitte beantragen Sie frühestens 8 Wochen VOR DEM ABLAUF Ihres Visums / Aufenthaltstitels / der 90-Tage-Frist eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Vorher werden keine Anträge bearbeitet. Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden vergeben, nachdem Sie Ihre Unterlagen im Online-Antrag hochgeladen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben.
Ab sofort können Sie den neuen Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nutzen. 
 Ein Online-Tutorial zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier (Passwort: Tzk7Nm6x). 
 Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen nicht mehr über das Kontaktformular! Alle Anträge, die per Kontaktformular, Brief, Fax oder per E-Mail an das Landesamt für Einwanderung (LEA) gesendet werden, werden nur nachrangig bearbeitet.
Online-Antrag Schritt für Schritt:
 1. Unterlagen zusammenstellen - Der Antrag ist zurzeit nur auf Deutsch verfügbar.
 Bei einer Verlängerung ist eine Studienprognose erforderlich.
 Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier (Abschnitt: Erforderliche Unterlagen): https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/
 
 2. Online-Antrag starten
 Klicken Sie auf folgenden Link, gehen Sie auf „Jetzt online erledigen" (Abschnitt „Online-Abwicklung“) und klicken Sie auf „Starten“.
 
 3. Persönliche Daten eingeben, erforderliche Unterlagen hochladen und Gebühren bezahlen
 Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Gebühren per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
 
 4. Bestätigung Ihres Online-Antrags ausdrucken und gut aufbewahren.Die Bestätigung bescheinigt, dass Ihr Aufenthaltstitel bis zum Termin im LEA weiterhin gültig ist. Das bedeutet, dass Sie bis dahin weiter studieren bzw. arbeiten können. Ausnahme: Studierende, die ohne Visum eingereist sind, dürfen bis zum Termin im LEA nicht arbeiten.
 
 5. Warten, bis das LEA Kontakt aufnimmt und Sie zu einem Termin einlädt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern. Sollten Sie nach 3 Monaten nichts vom LEA gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte.
 
 ACHTUNG:
 In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie dringend innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen, nutzen Sie in diesem Fall das Kontaktformular („Eiliger Termin/ Notfall“) und laden Sie Ihre Tickets, Einladung etc. hoch, um einen schnellen Termin bzw. eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten:
 https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php
Studierende müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt anmelden, wenn:
Das ist obligatorisch für alle Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (Meldepflicht). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Wohnung anzumelden:
Sie haben noch keine Anmeldung und brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium?
Ein Teilzeitstudium an der UdK Berlin ist möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium gemäß § 16b nur für ein Vollzeitstudium erteilt wird. Ein Teilzeitstudium wird vom Berliner Landesamt für Einwanderung nur genehmigt, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland (Erasmus+, Praktikum etc.), der mehr als 6 Monate dauert?
 -> Bitte ein Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Gastland beantragen und die aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Bei einem Aufenthalt über 6 Monate ist der Aufenthaltstitel sonst nicht mehr gültig.
Sie werden bald Ihre Abschlussprüfung an der UdK Berlin ablegen?
 -> Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Optionen, um nach dem Studium in Deutschland zu bleiben.
 
                
            Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
 
                
            Darf man nach dem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten bzw. weiterstudieren? Wo bekommt man eine Apostille für seine Zeugnisse und Urkunde?