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ACHTUNG!
Alle UdK-Mitglieder erhalten wichtige Aktualisierungen per Mail an ihre UdK-E-Mail-Adresse.
Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre UdK-Mailadresse.
Zur Nutzung und Einrichtung Ihres UdK-Accounts siehe:
https://www.oase.udk-berlin.de/udk-oase-nutzeraccount/beschaeftigte/
https://portal.udk-berlin.de/cgi-bin/self-service-portal.pl?mode=reactivate&isreset=1
https://www.oase.udk-berlin.de/oase/ (Videoanleitungen zur Einrichtung)
Eine Berücksichtigung von privaten email-Adressen in den dienstlichen Verteilern ist leider nicht möglich.
DIESES DOKUMENT WIRD DEN AKTUELLEN ENTWICKLUNGEN ANGEPASST UND ENTSPRECHEND AKTUALISIERT
Stand: 16. November 2020
Die Universität der Künste Berlin ist sich der Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen, ihrer Lehrenden und Studierenden bewusst und hat seit dem Beginn der Pandemie mit dem Land Berlin, im Kreis der Berliner Hochschulen und im Krisenstab der UdK Berlin weitreichende Entscheidungen getroffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Wir bitten weiterhin alle Mitglieder der Hochschule, in regelmäßigen Abständen die Informationen auf der UdK-Webseite zu überprüfen, auf der wir den aktuellen Stand der Maßnahmen veröffentlichen.
(Seit dem 11. Februar hat das neuartige Coronavirus, das bislang vorläufig mit 2019-nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht dabei für Schweres Akutes Atemwegssyndrom. Der Name weist auf die enge Verwandtschaft zum SARS-Virus hin, das 2002/2003 eine Epidemie ausgelöst hatte)
Wo finde ich offizielle Informationen zur Einschätzung der Gefährdungssituation?
Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Ständig aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://www.bzga.de/ (in mehreren Sprachen).
Mit welchen Maßnahmen kann ich mich schützen?
Wann kann ich mich testen lassen?
Kriterien für eine Testung sind dann erfüllt, wenn
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen einen Mund-Nasenschutz tragen.
Dieser Fragebogen von der Charité liefert Ihnen Informationen und Handlungsempfehlungen zum Coronavirus. Er kann Ihnen dabei helfen einzuschätzen, ob ein Corona Test erforderlich ist: https://covapp.charite.de/intro/de.html
Welche Regelung gilt für die Kinderbetreuung durch die Schließung der Kitas und Schulen?
Für alle Beschäftigten, die durch die Schließungen von Kitas und Schulen kurzfristig nicht die Betreuung gewährleisten können, gilt Folgendes
1. Ab 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 kann für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Alter Dienst-/Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge von insgesamt bis zu 34 Arbeitstagen (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt werden, wenn
Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens sind vorrangig zu nutzen, positive Arbeitszeitsalden sind vorrangig abzubauen. Bei Beamt*innen dürfen keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Freistellungstage müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit anders als auf fünf Arbeitstage verteilt ist, erhöht oder vermindert sich der Anteil entsprechend.
2. Im Falle der Erkrankung der Kinder gelten die bisherigen Regeln unvermindert weiter.
3. Zur Sicherung der Betreuung der Kinder: Formlose Beantragung von Urlaub oder Gleittagen per Mail bei den Vorgesetzten unter Nutzung von Gleitzeit / Überminuten.
4. Flexible Nutzung von Homeoffice: Für alle Beschäftigten der Verwaltung mit Intra-Account ist der Web-Access für die dienstliche Email-Adresse nutzbar: https://xmail.udk-berlin.de/owa/auth/logon.aspx . Den technischen Zugang zum mobilen Arbeiten können die Beschäftigten über ihre Vorgesetzten beantragen.
Mitglieder der Hochschule:
1. Aktuelle Informationen zur Lage der Schul-, Kita- und Kindertagespflegestellenschließungen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
2. Den Hochschulangehörigen steht die Notfallkinderbetreuung vom Bildungspartner „KidsMobil“ zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter hier.
Wird BAföG weiter gezahlt?
Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter.
https://www.bmbf.de/de/karliczek-keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-11122.html
Was gilt für Beschäftigte aus Risikogruppen?
Beschäftigte, die zu Risikogruppen gemäß Definition des RKI gehören (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html), belegen dies durch ein ärztliches Attest gegenüber der Personalstelle. Eine Freistellung für drei Tage ist für Beschäftigte aus Risikogruppen sofort auf formlosen Antrag möglich. Die Vorgesetzten weisen den Personen, die zu Risikogruppen zählen, dann Aufgaben zu, die ohne Publikumsverkehr zu erfüllen sind, wenn möglich erfolgen die Dienstaufgaben im mobilen Arbeiten, im Bedarfsfall können zur Erfüllung der Dienstaufgaben auch Präsenzzeiten vor Ort in der Universität festgelegt werden, unter Anwendung der notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften.
Was tun bei Coronavirus-Verdacht an der Uni?
Hier finden Sie die Regelungen zum Vorgehen bei Infektionsfällen oder Verdacht auf Infektionen.
Kann ich dem Dienst fernbleiben, weil sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder durch Kontakte am Arbeitsplatz erhöht?
Nein, die Pflicht zur Arbeitsleistung bleibt bestehen, auch wenn es eine Sorge um eine mögliche Ansteckung gibt.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ein Verdacht auf Infektion besteht?
Im Verdachtsfall einer Coronavirusinfektion, bleiben Sie zu Hause, melden sich bei Ihrem*Ihrer Vorgesetzten krank und wenden sich an die Hotline des Berliner Senats (90282828), die 116117 (Notdienst der KV) oder telefonisch an Ihre hausärztliche Praxis oder an unsere Betriebsärztin (betriebsaerztin). @udk-berlin.de
Hier finden Sie die Regelungen zum Vorgehen bei Infektionsfällen oder Verdacht auf Infektionen.
Erhalte ich Arbeitsentgelt, wenn ich als Ansteckungsverdächtige*r unter Quarantäne gestellt werde?
Wer krank ist und zu Hause bleiben muss, bekommt weiterhin Entgeltfortzahlung. Es gelten die gleichen Regeln wie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wer dagegen nicht krank ist, aber einer Quarantäne-Anordnung durch die Gesundheitsbehörden unterliegt, hat laut Infektionsschutzgesetz einen sogenannten Entschädigungsanspruch. Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Krankengeldes, das die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde, das sind 70 Prozent des Bruttogehalts. Die Entschädigung wird längstens für sechs Wochen von dem*der Arbeitgeber*in ausgezahlt. Der*die Arbeitgeber*in hat gegenüber der Behörde, die die Quarantäne verhängt hat, einen Erstattungsanspruch.
Was passiert mit meinem Vergütungsanspruch, wenn die Uni wegen der Ausbreitung des Virus geschlossen wird?
Kann der*die Arbeitgeber*in bei Auftreten des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer*innen nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Die Erbringung der Arbeitsleistung ist ihnen dann unmöglich. Der*die Arbeitgeber*in bleibt dann grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn die Arbeitnehmer*innen arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der*die Arbeitgeber*in sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die er*sie zu verantworten hat (zum Beispiel eine behördliche Anordnung zur Schließung). Dadurch ausgefallene Arbeitszeiten müssen auch später nicht nachgearbeitet werden.
Der öffentliche Personennahverkehr wird eingestellt, und ich kann nicht zur Arbeit kommen.
Der*die Arbeitnehmer*in trägt das sog. Wegerisiko, d.h. er*sie ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Dies betrifft derzeit nur noch die Personen, die für den Notbetrieb in der Universität vor Ort gebraucht werden. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, den Arbeitsplatz zu erreichen und Sie keine Möglichkeit haben, im Homeoffice tätig zu werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrem*Ihrer Vorgesetzten auf und besprechen Sie die Möglichkeiten.
Was gilt bezüglich Dienstreisen?
Dienstreisen richten sich nach den aktuellen Regelungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts. Es werden nur nicht vermeidbare, notwendige Dienstreisen genehmigt.
Urlaubsrückkehr aus einem Land/einer Region, für das/die eine Rechtsvorschrift eine häusliche Quarantäne anordnet
Bei Urlaubsrückkehr aus einem Land/einer Region, für das/die eine Rechtsvorschrift eine häusliche Quarantäne anordnet, erbringen Beamt*innen und Tarifbeschäftigte für die Zeit der Quarantäne (soweit diese über den Erholungsurlaub hinausgeht) ihre Arbeit nach Möglichkeit im Homeoffice oder beantragen den Abbau von Gleitzeitguthaben (Mehrarbeit oder Überstunden) oder weiteren Erholungsurlaub für die Zeit der angeordneten häuslichen Quarantäne. Wird ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt, so verbleiben die Personen dennoch nach Möglichkeit für sieben Wochentage der Universität fern und erbringen nach Möglichkeit an Arbeitstagen ihre Tätigkeit im Homeoffice oder werden mit größtmöglicher Kontaktbegrenzung in der UdK Berlin tätig.
Gibt es einen Pandemieplan?
Der Pandemieplan ist das Steuerungsinstrument der Hochschulleitung und des Krisenstabs, der für verschiedene Stadien einer Krise die notwendigen Schritte festlegt. Der Plan wird ständig aktuell gehalten. Er ist für Hochschulmitglieder im Intranet abrufbar (Achtung: Bitte vorab einloggen): https://intern.udk-berlin.de/hochschule/. Die Hochschulmitglieder werden über aktuelle Maßnahmen kontinuierlich informiert.
Schützen Masken vor Ansteckung mit dem Coronavirus?
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu: PDF
Wo finde ich Hilfe in persönlichen Not- und Krisensituationen?
Hier finden Sie eine Auswahl an Kontakten, die Ihnen auch in Zeiten des Coronavirus individuelle Hilfe und Beratung anbieten.
Weitere Informationen und ausführlichere Beschreibungen zu einigen Kontaktstellen finden Sie auch hier: https://www.udk-berlin.de/Kontaktstellen.pdf
Bei Fragen wenden Sie sich an die Betriebsärztin der UdK Berlin:
Frau Dr. med. Marianne Engelhardt-Schagen
Fachärztin für Arbeitsmedizin/Umweltmedizin
E-Mail: betriebsaerztin @udk-berlin.de
Externes Büro: Tel.: (030) 8137853
donnerstags in der UdK Berlin zu erreichen unter der Tel.: (030) 3185 2925
Kontakt Hochschulleitung:
Büro des Präsidenten / Büro der Kanzlerin
Telefon: (030) 3185 2445 / 2447
kanzlerin @udk-berlin.de
praesident @udk-berlin.de
Kontakt Referat Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit
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