
Umsetzung der "SARS-CoV-2-Infektionsschutz- Verordnung" des Landes Berlin vom 23. Juni 2020 an der UdK Berlin
Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen bis einschließlich 20. Juli 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Universität bleibt damit im „eingeschränkten Betrieb unter Pandemiebedingungen“.