Aktuelle Regelungen für den Zutritt zu den Gebäuden

In Ergänzung und Erweiterung der Regelungen zum Zutritt zu den Gebäuden der UdK Berlin vom 11. Mai 2020 gilt ab 25. Mai 2020 folgendes:

1. Beschäftigte in Verwaltung und Service

  • In der Regel sollte weiter im Home-Office gearbeitet werden. 
  • Beschäftigte haben ohne Voranmeldung Zugang zu ihren Büros, wenn die Vorgesetzten den Bedarf für Präsenzzeiten festlegen. 
  • Notwendige Präsenzzeiten sollen in Einzelbüros vorgesehen werden. 

2. Lehrkräfte, denen ein Raum zugewiesen ist

  • Lehrkräfte, denen ein Büro oder ein Atelier / Arbeitsraum / eine Werkstatt persönlich zugewiesen ist, haben innerhalb der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung Zutritt zu den ihnen zugeordneten Räumen. 
  • Anwesenheiten sind auf den unbedingt notwendigen Bedarf zu beschränken.

3. Weitere Einzelbedarfe in den Fakultäten

  • Über die Bewilligung von weiteren Bedarfen für Einzel-Nutzungen von Räumen in den Fakultäten durch Beschäftigte und Lehrkräfte entscheiden die Dekan*innen / Direktor*innen.
  • Es gelten die Maßgaben der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen. Die Einhaltung der Hygieneregeln ist sicherzustellen.
  • Anwesenheiten sind auf den unbedingt notwendigen Bedarf zu beschränken.

Für die drei vorgenannten Konstellationen gilt:

  • Es müssen keine Voranmeldungen an den Pforten vorgenommen werden. 
  • Die Personen tragen sich an den Pforten in Listen ein.
  • Die Personen nutzen grundsätzlich die Haupteingänge zu den Gebäudeöffnungszeiten. 
  • Die Öffnungszeiten der Gebäude sind grundsätzlich und ausnahmslos einzuhalten. Hier die Übersicht der Öffnungszeiten an den Standorten: www.udk-berlin.de/service/standorte-der-udk-berlin/

4. Für studentische Einzelarbeit / Üben in den Räumen sowie Arbeit von Kleingruppen in Lehre und Forschung (gemäß der definierten Phase 1 und 2) gilt weiterhin:

  • Die grundsätzlich vorgesehene Nutzungsweise ist nur erstmalig durch die Hochschulleitung freizugeben. 
  • Im Weiteren werden die wöchentlichen namentlichen Belegungspläne durch die Bereiche direkt an die Pforten gereicht.
  • Eine Änderung der Belegungslisten ist nur bis 24 Stunden vorher möglich, um eine tagesgenaue Raumbelegung über die Pforten nachvollziehbar zu machen.
  • Studierende weisen sich an den Pforten grundsätzlich durch den Studierendenausweis aus zum schnellen Abgleich mit den Belegungslisten.
  • Einzelzutritte von Studierenden sind nur durch Einzelgenehmigungen und Voranmeldung an den Pforten möglich.
  • Die Einhaltung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilungen und der Hygieneregeln sind in den Fakultäten und Zentren zu gewährleisten.

Soweit vorstehend nicht anders erfasst, gelten die Regelungen vom 11. Mai 2020 fort.

Stand: 21.05.2020