Vor dem Auslandsaufenthalt

Ist es möglich, während des Auslandssemesters parallel Online Kurse an der UdK Berlin zu absolvieren?

Parallele Online-Veranstaltungen der UdK Berlin sind unter Vorbehalt und nur nach rechtzeitiger Absprache mit der zuständigen Lehrkraft der UdK Berlin möglich. Der oder die Studierende hat kein grundsätzliches Recht auf eine Mehrfachbetreuung und auf Teilnahme an UdK-Veranstaltungen während des Auslandssemesters, bei freien Kapazitäten kann aber eine Zustimmung individuell erfolgen. Hier sind max. 3-6 ECTS möglich (bzw. 1-2 Kurse).

Das Vorhaben im Ausland an der Partnerhochschule hat immer Vorrang. Der Hauptwork-Load muss an der Gasthochschule erbracht werden, damit die akademische Sinnhaftigkeit des Austauschstudiums gewährleistet bleibt. Dieser Regel entsprechend, können also 1-2 Kurse auch an der Heimathochschule parallel online belegt werden, wenn es der Stundenplan an der Gasthochschule erlaubt. Der Unterricht und die Regularien der Partnerhochschule haben aber immer Vorrang.

Befristete Regelung zum Auslandssemester des Bachelor-Studiengang Architektur wg. COVID-19

Der Studiengang Architektur hat in Abstimmung mit dem International Office bzgl. des nach §5 Absatz (4) der Studienordnung verpflichtenden Auslandssemesters unter Berücksichtigung der derzeitigen COVID-19-Situation folgende Regelung beschlossen:
Das verpflichtende Auslandssemester (Auslandsstudium oder Auslandspraktikum) wird für alle Studierende des Bachelor-Studiengangs Architektur, die sich im WiSe 2020/2021 im 5. Fachsemester oder höher befinden, aufgehoben. Diese Regelung gilt zunächst für das WiSe 2020/2021 und das SoSe 2021 und endet am 30.9.2021. Die Studierenden der genannten Semester können allerdings freiwillig nach wie vor ein Auslandssemester absolvieren.
Diese Regelung ist vom Präsidium der UdK Berlin bestätigt.

An welcher Universität kann ich ein Auslandssemester absolvieren und wie viele Studienplätze werden pro Jahr vergeben?

Sie können sich bei unseren Partnerhochschulen bewerben. Eine Übersicht über die aktuellen Austauschplätze finden Sie hier. Dort finden Sie auch das Handbuch Austausch mit allen Informationen über Ihren Austausch.

Kann ich mich für mehrere Studienorte gleichzeitig bewerben?

Ja, in jeder Bewerbung können Sie bis zu drei verschiedene Wunschhochschulen angeben, die auch in unterschiedlichen Ländern liegen können.

Wo kann ich Erfahrungsberichte ehemaliger Austausch-Studierender einsehen?

Sie können die Erfahrungsberichte online auf Moodle einsehen (Startseite/Meine Kurse/ERASMUS).

Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?

In der Übersicht der Gasthochschulen (Austauschplätze/Architektur) steht jeweils das erforderliche Sprachniveau. Grundsätzlich ist mindestens ein B1 Sprachniveau der jeweiligen Unterrichtssprache zu empfehlen. Zusätzlich müssen Sie die KONKRETEN Anforderungen der Gasthochschule beachten, denn diese können höher sein. Die meisten Partnerhochschulen empfehlen, bereits über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes zu verfügen (Sprachniveau B1), zum Teil sind für die Bewerbung entsprechende Sprachnachweise erforderlich.

Häufig gibt es für Erasmus-Studierende auch die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen, entweder als Intensivkurs vor Semesterbeginn, oder während des Semesters. Einige Universitäten bieten darüber hinaus auch Studienprogramme in englischer Sprache an.

Sprachlernmöglichkeiten in Berlin:

Ich bin Muttersprachlerin oder Muttersprachler der Landessprache meiner Austauschuniversität, muss ich einen Sprachtest absolvieren?

In Ihrem Fall sollten Sie die Anforderungen der Gasthochschule beachten. Ein Sprachzertifikat ist sowieso ein großer Vorteil hinsichtlich der Platzvergabe.

Wie stehen meine Chancen und wie gut müssen meine Noten sein, um einen Platz zu bekommen?

Da sich jedes Jahr unterschiedlich viele Studierende für die Universitäten des Austauschprogramms bewerben, ist es schwierig, Voraussagen zu treffen. Die Chance auf einen Platz ist zudem abhängig von der Anzahl der im Kooperationsvertrag festgelegten Austauschplätze. Als Erasmus-Koordination entscheiden wir über die Platzvergabe auf der Basis der gesamten Bewerbungsunterlagen und bemühen uns soweit es möglich ist, die Wunschhochschulen zu berücksichtigen. Mit Zweit- und Drittwünschen versuchen wir, alle interessierten Bewerberinnen und Bewerbern auf einen Platz ihrer Wunschuniversität zu nominieren. Ausschlaggebende Faktoren für die Vergabe der Nominierungen sind Sprachkenntnisse (Sprachzertifikate sind von Vorteil), die Qualität des Portfolios und das Motivationsschreiben.

Kann ich mich auch bei Hochschulen bewerben, mit denen kein Fachbereich der UdK Berlin eine Kooperation pflegt?

Auch außerhalb der Partnerschaften der UdK gibt es die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren, dies ist aber mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden. Innerhalb des Austauschprogramms können Sie sich nur bei unseren aktuellen Partnerhochschulen bewerben. Es bleibt natürlich immer die Möglichkeit, privat einen Auslandsaufenthalt zu organisieren und sich ohne Programm direkt bei der jeweiligen Hochschule im Ausland zu bewerben. Selbstorganisierte Projekte können nicht über das International Office realisiert und finanziert werden (ACHTUNG! Hohe Studiengebühren im Ausland). Hier finden Sie mehr Informationen über ein Individuell organisiertes Auslandsstudium.

Kann ich auch als Nicht-EU-Bürgerin oder als Nicht-EU-Bürger am Austauschprogramm teilnehmen?

Ja, am Austauschprogramm können alle Studierenden teilnehmen, die ein (vollständiges) Architekturstudium an der UdK Berlin absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus ein Visum für das Gastland beantragen müssen.

Wer kann sich bewerben?

Alle immatrikulierten Architektur Studierenden der UdK Berlin, unabhängig vom Alter und Herkunftsland können sich ab dem 3. Fachsemester bewerben und ab dem 5. Semester teilnehmen. Einige Partneruniversitäten nehmen nur Studierende ab dem 7. Fachsemester auf. Studierende sollten sich mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen bewerben, wir empfehlen B1!

Spielt es eine Rolle, ob ich im Bachelor oder Master studiere?

Grundsätzlich können Sie sowohl im Bachelor sowie im Master an einem Austauschprogramm teilnehmen. Bachelor-Studierende können frühestens im 5. Fachsemester ins Ausland gehen. Ein Auslandssemester ist Pflicht für Bachelor-Studierende, deswegen haben Sie bei der Vergabe Vorrang vor Master-Studierenden. In der Übersicht der Austauschplätze können Sie sehen, ob ein Austausch im Masterprogramm möglich ist und in welchem Semester Sie an einem Austausch teilnehmen können.

Wie funktioniert der Bewerbungsablauf?

Es handelt sich um ein 2-Stufiges Bewerbungsverfahren:

1. Das UdK-interne Auswahl- und Nominierungsverfahren im Studiengang.
Bewerbungsunterlagen:

  • Online Bewerbungsformular
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben, zugeschnitten auf den Erstwunsch (1 Seite DIN A4 auf Deutsch oder Englisch)
  • Digitales Portfolio, max. 8 MB (für den Dateiupload gilt die Moodle interne Begrenzung von 8MB, Abgaben außerhalb von Moodle werden nicht berücksichtigt)

2. Externe Bewerbung an der Gasthochschule.

  • Bewerbungsfrist an der Gasthochschule recherchieren
  • Bewerbungsanforderungen an der Gasthochschule recherchieren (ggf. Empfehlungsschreiben,Transcript of Records, Sprachzertifikate)
  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren (gutes Portfolio!)
  • Bewerbung wird digital (sehr selten noch postalisch) vom IO oder selbstständig verschickt oder hochgeladen, je nach Anforderung der Gasthochschule
  • Die Entscheidung über die Zulassung hat in jedem Fall die Gasthochschule! Sie sind mit Ihrer Nominierung durch die UdK Berlin nicht automatisch zugelassen!

Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Mein Portfolio ist zu groß und kann nicht hochgeladen werden, was tun?

Achten Sie für den Dateiupload geltende Moodle interne Begrenzung von 8MB. Abgaben außerhalb von Moodle werden nicht berücksichtigt.

Tipp: Bei InDesign können Dateien als interaktive Pdf exportiert werden, bei den Einstellungen kann die Datei dann (kleiner) komprimiert werden. Außerdem gibt es verschiedene Komprimierungsseiten und -apps im Internet. Am Besten sollten Sie schon bei der Erstellung des Portfolios große Bilder oder das Einfügen von Photoshop Dateien vermeiden!

Ich wurde nominiert. Wie geht es weiter?

Zunächst einmal sind Sie jetzt nominiert. Als nächstes leitet die Austauschkoordination Ihre Unterlagen an das International Office weiter. Danach wird Ihnen das International Office (IO) bezüglich des weiteren Vorgehens anschreiben.

Was hat es mit dem Learning Agreement (LA) auf sich?

  • Es soll sicherstellen, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimathochschule anerkannt werden.
  • Bitte besprechen Sie Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule VOR der Auslandsmobilität im Detail mit dem Austauschkoordinator des Studiengangs.
  • Klären Sie vorab, wie der Auslandsaufenthalt ideal in Ihren Studienverlauf integriert werden kann.
  • Sie müssen fachrelevant studieren.

Ich werde mich nicht in Berlin befinden. Gibt es die Möglichkeit auf eine Befreiung der Beitragspflicht des Semestertickets und Sozialbeitrag?

Sie haben die Möglichkeit sich von der Beitragspflicht vom Sozialbeitrag und Semesterticket befreien lassen. Die Antragsformulare erhalten Sie hier (Antrag auf Befreiung vom Sozialbeitrag + Antrag auf Befreiung vom Semesterticket).

Wichtig: Eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Austauschhochschule (oder bei einem Praktikum der Praktikumsvertrag) muss vorgelegt werden. Dieser Nachweis muss mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters umfassen. Befreiungen für Teilzeiträume des Semesters sind nicht möglich. Diesen Antrag müssen Sie nicht persönlich abgeben. Es wird empfohlen, den Semesterticketbeitrag erst zu zahlen, denn im Falle der Bewilligung wird der Beitrag nachträglich zurückerstattet.

Falls Sie noch keine Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Austauschhochschule haben, können Sie mit einer Bestätigung von Ihrem Betreuer dieses Formular nutzen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Auswahl von Fächern im Auslandsstudium

Leider kann der Prüfungsausschuss den Studierenden vorab keine Garantie für die Anerkennung von Pflichtfächern geben. Folgende Informationen helfen ihnen bei der Auswahl ihrer Fächer im Ausland und einer möglichst reibungslosen Anerkennung ihrer Leistungen seitens der UdK:

1) Belegen Sie einen Entwurf, weil dieser auf jeden Fall für Ihr Bachelor-Studium anerkannt werden kann

2) Wenn Sie 100 Prozent sicher gehen wollen, ob ein bestimmtes Pflichtfach ihrer Auslandsuniversität ein Pflichtfach an der UdK Berlin ersetzen kann, besorgen Sie sich bitte eine möglichst genaue Kursbeschreibung des Faches und sprechen Sie auf dieser Grundlage mit dem entsprechenden Lehrenden des Pflichtfaches an der UdK Berlin vor Aufstellung Ihres Studienplanes für die Auslandsuniversität

3) Im Wahlfachbereich des Bachelorstudiums können Sie fast alles anerkennen lassen, was einen weiteren Bezug zum Architekturstudium hat (Ausnahme reine Grundlagen-Sprachkurse)

 

An wen kann ich mich bei Problemen oder Fragen wenden?

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