Prüfungen
Studien- und Prüfungsordnungen
Studien- und Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen an einer Hochschule fest. Sie sind rechtsverbindlich. Sie beinhalten wichtige Informationen zu bspw. Regelstudienzeit, Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen, im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anmeldefristen, Prüfungsterminen und Prüfungsabläufen.
Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der UdK Berlin enthält allgemeine Regelungen. Diese wird durch die studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge konkretisiert.
Die Studien- und Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen eines Studiengangs fest. Sie ist rechtsverbindlich. Sie beinhaltet wichtige Informationen über Regelstudienzeit, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- und Prüfungsaufbau.
- Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorteilstudiengang „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst (in Kombination mit dem Kernfach Sonderpädagogik oder mit dem Kernfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation an der Humboldt-Universität zu Berlin)“
- Studien- und Prüfungsordnung für den Masterteilstudiengang (voraussichtlich ab 2028)
Anträge an den Prüfungsausschuss
Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.
Anerkennung von Studienleistungen
Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.
Der Prüfungsausschuss
Aktuelle Besetzung
Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: Er
- legt die Prüfungstermine fest,
- bestellt die Prüfer*innen, Beisitzer*innen und Prüfungskommissionen,
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden,
- entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und
- bestätigt die Anerkennungsfähigkeit der im Learning Agreement vereinbarten Leistungen
Zusammensetzung
Prüfungsausschüsse werden vom zuständigen Fakultätsrat gewählt. Sie setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- drei Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
- ein*e wissenschaftliche*r bzw. künstlerische*r Mitarbeiter*in und
- ein*e Studierende*r.
Näheres finden Sie in der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung unter §16.