Anträge an den Prüfungsausschuss

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Antrag

Wann kann ich einen Antrag auf Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen stellen?
Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie stellen, wenn Sie Leistungen außerhalb des Studiengangs der Fakultät Bildende Kunst erbracht haben (z.B. während eines vorherigen Studiums).
Richtlinien für die Anerkennung: u.a. die so genannte Lissabonkonvention. Überprüft wird, ob keine wesentlichen Unterschiede der bereits erreichten und in Ihrem derzeitigen Studiengang an der UdK zu erbringen Kompetenzen und Qualifikationen (= Lernziele) bestehen.

Antragsformular Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die zuständigen Anerkennungsbeauftragten finden Sie HIER.

Nach Bestätigung dfer Anerkennung durch die*den zuständige*n Beauftragte*n reichen Sie den Antrag im Büro des Prüfungsausschusses ein, Raum HA33-127.

Fristverlängerung für eine Abschlussarbeit, Antrag

Entsprechend § 18 Abs. 4 der Prüfungsordnungen für das Lehramt (Bachelor) und § 18 Abs. 7 der Prüfungsordnungen für das Lehramt (Master) können Sie im Falle von Krankheit oder anderen triftigen Gründen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss beantragen. Sie müssen Nachweise für die Gründe vorlegen (z.B. ärztliches Attest, Nachweis über die Krankheit von eigenen Kindern). Der Antrag kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss erfolgen: pruefungsausschuss.bk(AT)udk-berlin.de
Bitte fügen Sie die Nachweise als Scan bei und geben immer den Zeitraum der Verlängerung an, die Sie beantragen möchten. In der Regel wird um die Anzahl an Tagen verlängert, die Sie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt krankgeschrieben wurden.

Nachteilsausgleich, Antrag

Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen können einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, damit ihre Nachteile (z.B. in Prüfungen oder in Zulassungsverfahren) ausgeglichen werden. Bitte lesen Sie dazu §  9 Ihrer Prüfungsordnung.

Sie können sich vorab beraten lassen: Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist sehr individuell. Bitte stellen Sie ihn formlos per E-Mail an pruefungsausschuss.bk@udk-berlin.de und fügen die Nachweise als Scan bei. Bei Fragen zum Antrag können Sie sich auch gerne an das Büro des Prüfungsausschusses, Frau Zeiler-Albrecht, wenden.

Eine chronische Krankheit liegt vor, wenn der Krankheitsverlauf mehr als sechs Monate andauert.

Auch Schwangere und Studierende mit Kindern können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Die bloße Tatsache, dass Sie Kinder haben, gilt allerdings nicht als Nachteil. Sind die Kinder krank oder Betreuungseinrichtungen geschlossen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Bachelorarbeit, Anmeldung

Die Anmeldefrist für die Bachelorarbeit in Kunstwissenschaft und Ästhetik finden Sie HIER.

Wenn Ihr Thema und beide Gutachter*innen feststehen, melden Sie Ihre Bachelorarbeit mit Abgabe des entsprechenden Modulblatts und Ihrer Unterschrift im Büro des Prüfungsausschusses (Raum HA33-127) an.

Masterarbeit, Anmeldung

Informationen zu Anmeldefrist und -modalitäten der Masterarbeit in Kunstwissenschaft & Ästhetik finden Sie HIER.

Prüfungsanmeldungen in den Lehramtsstudiengängen

Alle Informationen zur Prüfungsanmeldung in den Lehramtsstudiengängen finden Sie HIER.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung: Anmeldung

Alle Informationen finden Sie HIER

https://www.udk-berlin.de/service/formular-center/bildende-kunst/

ANEMLDEFRISTEN PRÜFUNGEN BK
In jedem Semester wird Ihnen die Anmeldefrist per E-Mail mitgeteilt und sie wird per Aushang veröffentlicht. Zur Anmeldung müssen Sie den Antrag auf Prüfungszulassung  sowie die Leistungen des jeweiligen Studienabschnittsim IPA, Immatrikulations- und Prüfungsamt, einreichen. Siehe bitte auch HIER.

Rücktritt von einer Prüfung

Laut der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung, § 21, haben Sie das Recht, von einer Prüfung zurückzutreten. Den Antrag auf Rücktritt von einer (angemeldeten) Prüfung reichen Sie

- bei künstlerisch-praktischen (Modulabschluss-) Prüfungen im Büro des Prüfungsausschusses ein

- bei wissenschaftlichen Prüfungen: bei den betreffenden Prüfer*innen

Sie müssen triftige Gründe (z.B. Erkrankung) für den Rücktritt nachweisen.

Nach Rücktritt von einer künstlerisch-praktischen Modulabschlussprüfung können Sie den Wiederholungstermin wahrnehmen.

Wechsel der Fachklasse (Fachklassenwechsel), Antrag

Studierende im Studiengang BK Absolvent*in sowie im Lehramt ISS/Gym können einen Antrag auf Wechsel der Fachklasse stellen.

Bitte lassen Sie sich den Fachklassenwechsel von Ihrer neuen Fachklassenleitung formlos (per Mail) bestätigen und informieren das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, Katja Borchhardt, über den Wechsel.Ein Fachklassenwechsel sollte möglichst zu Beginn des Semesters erfolgen, damit Sie die Studienleistung eines Semesters abschließen können.

HINWEIS: Nach dem Fachklassenwechsel bitte unbedingt eine aktualisierte Studienbescheinigung ausdrucken, an der Pforte HA 33 vorzeigen, damit Ihnen der neue Atelierschlüssel ausgehändigt werden kann. 

Praxissemester: Antrag auf Teilnahme bitte im Praktikumsbüro stellen

Alle Informationen rund um das Praxissemester (auch das Praxissemester in Teilzeit) finden Sie HIER.

Zentrum für künstlerische Lehrkräftebildung.

Antrag auf Wechsel des Zweitfachs: im IPA

Alle Informationen zum Antrag auf Wecsehl des Zweitfachs finden Sie HIER.

Teilzeitstudium, Antrag im IPA

Alle Informationen dazu finden Sie HIER

Den Antrag auf ein Studium in Teilzeit stellen Sie im IPA = Immatrikulations- und Prüfungsamt bei der*dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in.https://www.udk-berlin.de/service/immatrikulations-und-pruefungsamt-ipa/zustaendigkeiten-im-ipa/

Urlaubssemester; Antrag auf Beurlaubung: im IPA

Alle Informationen zum Antrag auf Beurlaubung (Urlaubssemester) finden Sie HIER.