Prüfungen

Studien- und Prüfungsordnungen

Studien- und Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen an einer Hochschule fest. Sie sind rechtsverbindlich. Sie beinhalten wichtige Informationen zu bspw. Regelstudienzeit, Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen, im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anmeldefristen, Prüfungsterminen und Prüfungsabläufen.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der UdK Berlin enthält allgemeine Regelungen. Diese wird durch die studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge konkretisiert.

Sie finden die Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge im Download-Center des Immatrikulations- und Prüfungsamts unter »Lehramt Bildende Kunst«. Für Sie gilt in der Regel die Prüfungsordnung, die galt als Sie ihr Studium begonnen haben. Seit 2025 sind die Studien- und Prüfungsordnungen in einem Dokument zusammengefasst. 

Anträge an den Prüfungsausschuss

Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.

Anerkennung von Studienleistungen

Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.

Der Prüfungsausschuss

Aktuelle Besetzung

Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.

 

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: Er

  • legt die Prüfungstermine fest,
  • bestellt die Prüfer*innen, Beisitzer*innen und Prüfungskommissionen,
  • achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden,
  • entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und
  • bestätigt die Anerkennungsfähigkeit der im Learning Agreement vereinbarten Leistungen

 

Zusammensetzung

Prüfungsausschüsse werden vom zuständigen Fakultätsrat gewählt. Sie setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:

  • drei Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
  • ein*e wissenschaftliche*r bzw. künstlerische*r Mitarbeiter*in und
  • ein*e Studierende*r.

Näheres finden Sie in der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung unter §16.