Anerkennung des selbstgewählten Vornamens

Nicht immer stimmen die Personalpapiere mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Solange die Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht erreicht ist, ist es allen trans*, inter* und nichtbinären Menschen möglich, mit einem dgti-Ergänzungsausweis ihren selbstgewählten Vornamen und andere selbstgewählte personenbezogene Daten anerkennen zu lassen. Ein solcher dgti-Ergänzungsausweis kann auch beantragt werden, wenn der belastende Prozess einer Personenstandsänderung gar nicht angestrebt wird.
Die Anerkennung gilt für alle Bewerbungs-, Einstellungs- und Zulassungsverfahren. Sie betrifft den Studienverlauf und -abschluss, sowie die Namensführen in der Personaldatenbank an der UdK Berlin (z. B. Studierendenausweise, Zeugnisse sowie den E-Mail-Account und andere Online-Kommunikation). Mit dem Ergänzungsausweis kann der Eintrag im Studierenden- oder Personalregister auch nachträglich geändert werden. Betroffene können ihren Ergänzungsausweis dem IPA oder Personalreferat vorlegen, dann wird die Änderung vorgenommen. Die Referate arbeiten nun schrittweise an der Umstellung der Prozesse.

Der dgti-Ergänzungsausweis stellt in Kombination mit einem amtlichen Personalausweis ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) anerkanntes Ausweisdokument dar. Er enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Die Beantragung des Ergänzungsausweises kann hier vorgenommen werden und ist ganz unkompliziert: https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html

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