Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der UdK Berlin

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse und der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion und der Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

verhindert bzw. beseitigt werden.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem AGG ausdrücklich auch das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben.

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) hält zudem fest, dass die Hochschulen diskriminierungsfreies Studieren und Arbeiten ermöglichen.
Die Hochschulen sind verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.

 

Aufgrund dieser Anforderungen aus dem Berliner Hochschulgesetz gilt die AGG-Beschwerdestelle, die an der UdK Berlin bei der Kanzlerin angesiedelt ist, für alle Hochschulmitglieder, nicht nur für Beschäftigte, auch für Studierende.

Zu berücksichtigen ist aber, dass Diskriminierungen nur untersucht werden können, die in der Universität oder im Zusammenhang mit universitären Aufgaben durch Hochschulmitglieder erfolgt sind.

Die Richtlinie zum Schutz vor (sexualisierter) Diskriminierung und Gewalt zeigt das Beschwerdeverfahren, das die AGG-Beschwerdestelle durchführt, wenn sie eine Beschwerde gemäß AGG erhält.
Siehe hierzu auch: Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung. Wie gehe ich vor?

 

Im Falle einer Beschwerde werden alle Beteiligten gehört, um ihre Sicht auf die entsprechende Situation zu schildern.

Es kann hilfreich sein, sich vor einer förmlichen Beschwerde nach AGG von einer anderen universitären Beratungsstelle beraten lassen, um sich auf das Beschwerdeverfahren vorzubereiten.

Anonymität ist bei einem Formellen Beschwerdeverfahren nicht möglich.
Ziel ist es aber sicherzustellen, dass für die Person, die die Beschwerde führt, keine Nachteile entstehen. Sie können sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.