Wahl des Kuratoriums

Bekanntmachung zur Wahl des Kuratoriums

Am Donnerstag, 4. Juni 2026 findet die Wahl des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin im Erweiterten Akademischen Senat (EAS) statt. Gewählt werden vier Mitglieder der UdK Berlin (pro Mitgliedergruppe eine Vertretung) als auch fünf externe Vertreter*innen des öffentlichen Lebens, die sich durch besonderen Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur auszeichnen.

Weiteres entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung

Wahlvorschläge für die Mitglieder der UdK Berlin im Kuratorium

Das Kuratorium der UdK Berlin besteht aus vier Mitgliedern der UdK Berlin (pro Mitgliedergruppe eine Vertretung). Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der UdK Berlin. 

Wahlvorschläge müssen bis zum Montag, 4. Mai 2026, 15:00 Uhr  postalisch oder persönlich beim Zentralen Wahlvorstand eingereicht werden. Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier sowie zu Ihrer Information eine Musterdatei

Bitte beachten Sie bei der Aufstellung folgende Hinweise:

  • Wählbar ist, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Hochschule ist.
  • Nicht wählbar sind Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen, außerplanmäßigen Professoren und Professorinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen, emeritierte Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die zur Berufsausbildung Beschäftigten, Mitglieder des Personalrats der UdK Berlin sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Akademischen Senats und des Erweiterten Akademischen Senats und die Mitglieder des Präsidiums.
  • Die Zustimmungserklärungen der Bewerber*innen auf dem Wahlvorschlag muss mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine digitalisierte Unterschrift ist nicht möglich. 
  • Gemäß § 48 BerlHG sollen Frauen bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zu einem Anteil von mindestens 50 von Hundert berücksichtigt werden. 

     

    Wahlvorschläge für die externen Vertreter*innen im Kuratorium

    Das Kuratorium der UdK Berlin besteht aus fünf externe Vertreter*innen des öffentlichen Lebens, die sich durch besonderen Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur auszeichnen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Präsidiums.

    Wahlvorschläge müssen bis zum Montag, 4. Mai 2026, 15:00 Uhr  postalisch oder persönlich beim Zentralen Wahlvorstand eingereicht werden. Die schriftliche Zustimmungserklärung ist beizufügen.

    Information zur Bekanntgabe der zulässigen Wahlvorschläge

    Die zulässigen Wahlvorschläge für die vier Mitglieder der UdK Berlin (pro Mitgliedergruppe eine Vertretung) und der fünf externen Vertreter*innen des öffentlichen Lebens, die sich durch besonderen Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur auszeichnen werden nach der Prüfung durch den Zentralen Wahlvorstand nach seiner Sitzung am Dienstag, 5. Mai 2026 auf dieser Seite bekannt gegeben.

    Kontakt

    Diana Rothe
    Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
    Tel.: (030) 3185-2451
    E-Mail: stud52_ @intra.udk-berlin.de

    Magdalene Weßling
    Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
    Tel.: (030) 3185-2890
    E-Mail: stud5_ @intra.udk-berlin.de