Wahl des Kuratoriums

Bekanntmachung zur Wahl des Kuratoriums

Am Donnerstag, 4. Juni 2026 fand die Wahl des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin im Erweiterten Akademischen Senat (EAS) statt. Gewählt wurden vier Mitglieder der UdK Berlin (pro Mitgliedergruppe eine Vertretung) als auch fünf externe Vertreter*innen des öffentlichen Lebens, die sich durch besonderen Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur auszeichnen.

Weiteres entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung des amtlichen Wahlergebnisses

Am Donnerstag, 4. Juni 2026 fand in der 31. ordentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) die Wahl des Kuratoriums der UdK Berlin statt. Die Wahl wurde vom Zentralen Wahlvorstand (ZWV) durchgeführt.

Amtliches Wahlergebnis der Wahl des Kuratoriums

 

Zusammensetzung des Kuratoriums (gem. § 3 Abs. 1 Grundordnung UdK Berlin)

Das Kuratorium ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft. Ihm gehören an:

  1. je ein Mitglied der Gruppen gem. § 45 Abs. 1 BerlHG, (d. h. 1 Mitglied der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen und Gastprofessoren und Gastprofessorinnen, 1 Mitglied der akademischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, 1 Mitglied der Studierenden und 1 Mitglied der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung) sowie
  2. fünf externe Vertreter*innen des öffentlichen Lebens, die sich durch besonderen Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur auszeichnen.

Die Mitglieder gemäß Nr. 2 sollen über berufliche Erfahrungen im Bereich Wissenschaft, Kunst, Kultur oder Wirtschaft verfügen und in der Lage sein, grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen für die Hochschulen zu treffen.

Mitglieder des Präsidiums, des Akademischen Senats und des Erweiterten Akademischen Senats dürfen dem Kuratorium nicht angehören.

Weitere Teilnehmer*innen des Kuratoriums

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums, ein*e Vertreter*in der Personalvertretung, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der*die Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung und der*die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nehmen an den Sitzungen des Kuratoriums mit Rede- und Antragsrecht teil.

Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung ist zu allen Sitzungen des Kuratoriums einzuladen. Sie kann durch eine*n Vertreter*in an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.

Amtszeiten

Die Amtszeit der internen Hochschulmitglieder (aus den Mitgliedergruppen 1 - 4) beträgt zwei Jahre und die Amtszeit der externen Mitglieder vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Weitere gesetzliche Regelungen zum Kuratorium wie z. B. die Aufgaben des Kuratoriums finden Sie in § 3 der Grundordnung der UdK Berlin, §§ 64 und 65 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

Kontakt

Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Raum 427, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52_ @intra.udk-berlin.de

Magdalene Weßling
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2890
E-Mail: stud5_ @intra.udk-berlin.de