Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
In der 29. ordentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats am Mittwoch, 9. Juli 2025 im Probensaal, Bundesallee 1 - 12, 10719 Berlin wurden zur Vizepräsidentin der UdK Berlin gewählt:
Nachdem die Einspruchsfrist am Montag, 14. Juli um 15:00 Uhr geendet hat, hat der Zentrale Wahlvorstand in seiner Sitzung am 15. Juli 2025 die amtlichen Wahlergebnisse festgestellt. Die Wahlergebnisse sind nun unanfechtbar geworden.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.