Übergänge BA - MA - Vorbereitungsdienst
Vom Bachelor zum Master
Sie stehen kurz vor Beendigung Ihres Bachelorstudiums und überlegen sich, wie es nun weitergeht?
Am Ende des Bachelors ist Vieles zu beachten: Haben Sie alle Module an der UdK Berlin und Ihrer Zweituniversität abgeschlossen? Fehlen Ihnen Leistungspunkte? Wie und wann schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit?
Und schließlich: Wie bewerben Sie sich auf den Master?
Anhand der Tabelle, mit Links zu den Übersichten der Studienverlaufspläne und Studienordnungen für den Bachelor-Studiengang, können Sie ersehen, ob Sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben und welche Zeiten Sie für die Anmeldung und der Erstellung der Bachelorarbeit berücksichtigen müssen.
Bildende Kunst | Musik | Theater/Darstellendes Spiel | |
Bachelor Grundschule | Studienordnung Studienverlaufsplan | Studienordnung Studienverlaufspläne Profil A Profil B | |
Bachelor ISS/Gym | Studienordnung Studienverlaufsplan HU Studienverlaufsplan FU Studienverlaufsplan TU | Studienordnung Verlaufspläne ab 2024 Studienverlaufsplan HU Studienverlaufsplan FU Studienverlaufsplan TU Verlaufspläne (WS2015 - WS 2024) Studienverlaufsplan HU Studienverlaufsplan FU Studienverlaufsplan TU | Studienordnung Studienverlaufsplan HU Studienverlaufsplan FU Studienverlaufsplan TU |
Bachelor ISS/Gym | Studienordnung (ab WS 2024) Studienordnung (WS 2015 - WS 2023) Studienordnung Musik und Sonderpädagogik Studienverlaufspläne Musik und Sonderpädagogik (HU + UdK) Plan 1 Plan 2 Plan 3 |
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatungen. (Musik, Bildende Kunst, Theater/Darstellende Kunst)
Die Bachelorarbeit
Die Abschlussarbeit der Bachelorstudiengänge mit den Fächern Bildende Kunst, Musik oder Theater/Darstellendes Spiel wird im Kernfach bzw. im vertieften künstlerischen Fach an der UdK Berlin geschrieben. In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung finden Sie allgemeine formale Anforderungen.
Eine Ausnahme bildet der neue Kombinationsstudiengang »Musik mit sonderpädagogischen Fächern«. Hier wird die Bachelorarbeit im Fächerbereich »Sonderpädagogik« an der Humboldt Universität geschrieben.
Nähre Informationen zur Anmeldung und Anmeldefristen finden Sie hier:
Lehramt Bildende Kunst (Grundschule und ISS/Gym)
Fakultät Bildende Kunst: Termine und Fristen
Bitte beachten Sie auch den »Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten«.
Lehramt Musik (ISS/Gym und Grundschule)
Institut für Musikpädagogik: Termine und Fristen
Lehramt Theater
Bitte Termine und Fristen direkt bei den Lehrenden erfragen.
Teilabschlussdokumente der Zweituniversitäten für den Bachelor
Die UdK Berlin benötigt für die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses und die Abbildung der Leistungen im Zweit- bzw. Drittfach ein durch die Partneruniversität verifiziertes Dokument über Ihre Leistungen. Hier erfahren Sie, wo Sie die benötigten Dokumente an Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten.
Bewerbung zum Master
Um Ihren Lehramtsstudiengang weiter studieren zu können, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang bewerben. Die jährlichen Bewerbungsfristen finden Sie im BewerbungsGuide (hier bitte Fach/Schulart/Master wählen). Im BewerbungsGuide werden Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.
Für einen reibungslosen Übergang in Ihren Masterstudiengang empfehlen wir Ihnen, sich nur auf den Master of Education zu bewerben, wenn Ihnen das Bachelorzeugnis vorliegt oder Sie bis zum Beginn des Wintersemesters alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang inklusive Bachelorarbeit absolviert haben.
Sie können sich nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung nur für den Masterstudiengang immatrikulieren, wenn Sie entweder das Bachelorzeugnis vorlegen oder nachweisen können, dass Sie mindestens 150 LP des Bachelorstudiums absolviert haben, und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der berufsqualifizierende Hochschulabschluss spätestens zur Rückmeldung zum 2. Fachsemester nachgewiesen werden kann. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn Sie vor Beginn des Masterstudiums alle Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Bachelorarbeit) absolviert haben und nur noch die Benotung einzelner Leistungen aussteht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Benotung der Bachelorarbeit und die Ausstellung des Zeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen. Bachelor-Studien- und Prüfungsleistungen, die noch während des ersten Semester Ihres Masterstudiums erbracht und erst zum Ende des Semesters benotet werden, können in der Regel nicht mehr für die rechtzeitige Ausstellung des Bachelorzeugnisses berücksichtigt werden. Sollten Sie eine Zulassung zum Lehramtsmasterstudium erhalten haben, aber nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang bis zum Beginn des Masterstudiums absolvieren können, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Wir klären dann gemeinsam mit Ihnen, inwiefern eine vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang sinnvoll und möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ohne den Bachelorabschluss die Immatrikulation im Masterstudiengang nur vorläufig erfolgen kann. Sie müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang (31. März jeden Jahres) den Bachelorabschluss nachweisen können, sonst werden Sie wieder in den Bachelorstudiengang rückgestuft. Dies kann auch Auswirkungen auf Ihr BaföG haben.
Das Masterstudium
Bildende Kunst | Musik | Theater/Darstellendes Spiel | |
Master Grundschule | Studienordnung Studienverlaufsplan | Studienordnung Studienverlaufsplan | |
Master ISS/Gym | Studienordnung Studienverlaufsplan | Studienordnung Studienverlaufsplan | Studienordnung Studienverlaufsplan |
Master ISS/Gym Musik + Sonderpädagogik | Studienordnung Studienverlaufsplan (HU + UdK) | ||
Q-Master | Studienordnung Studienverlaufsplan | Studienordnung Studienverlaufsplan |
Das Praxissemester
Im Masterstudiengang absolvieren Sie in der Regel im dritten Fachsemester das Praxissemester. Das heißt, Sie verbringen dieses Semester fast vollständig in einer Schule und können schon erste Unterrichtserfahrungen sammeln. Neben dem schulpraktischen Teil, besuchen Sie Begleitveranstaltungen an Ihren beiden Universitäten.
Wenn Sie sich im ersten Fachsemester im Master befinden, werden Sie vom Praktikumsbüro des Zentrums für künstlerische Lehrkräftebildung (zfkl) in der Regel im November/Dezember per E-Mail (an ihre UdK-Mail Adresse) angeschrieben. Sie erhalten nachfolgend alle wichtigen Informationen zum Praxissemester per E-Mail. Es ist deswegen sehr wichtig, dass Sie die Mails regelmäßig abrufen.
Bitte Beachten: Studierende, welche bereits in einem höhren Fachsemester sind und das Praxissemester noch nicht absolviert haben, müssen sich eigentständig bis spätestens Ende Januar beim Praktikumsbüro melden.
Alle Informationen zum Praxissemester finden Sie unter »Praktikumsbüro«.
Die Masterarbeit
Bildene Kunst
Die Masterarbeit im Master of Education kann im Lehramt Grundschule Bildende Kunst, wahlweise im Bereich Kunstdidaktik oder MÄErz geschrieben werden.
Für das Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Bildende Kunst kann die Masterarbeit wahlweise in der Kunstwissenschaft, der Kunstdidaktik oder der künstlerischen Praxis angefertigt werden.
Musik
Im Lehramt Grundschule mit dem Fach Musik wird die Masterarbeit in der Musikpädagogik geschrieben.
Für das Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Musik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik geschrieben werden.
Für das Lehramt an ISS/Gym mit der Fächerkombination Musik und Sonderpädaogik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik oder in den sonderpädagogischen Fächern an der HU geschrieben werden.
Theater/Darstellendes Spiel
Für das Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Theater/Darstellendes Spiel kann die Masterarbeit wahlweise in der Theaterwissenschaft oder Theaterpädagogik geschrieben werden.
Das Abschlusszeugnis
Sie erhalten Ihr Abschlusszeugnis von der UdK Berlin *), dort werden auch die Leistungungen in den Zweit- und Drittfächer und den Lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften aufgeführt.
*) Eine Ausnahme gilt für Studierende der Fächerkombination Musik und Sonderpädagogik. Sie erhalten Ihr Zeugnis von der Humboldt Universität.
Teilabschlussdokumente der Zweituniversitäten für den Master
Hier erfahren Sie, wo Sie die Dokumente, die Ihre Leistungen in den Zweit- und Drittfächern sowie in den Bildungswissenschaften (LBW) abbilden, von Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten.
Vom Masterabschluss zum Vorbereitungsdienst
Die Senatsverwaltung für Bildung ist für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zuständig. Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Bewerbung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Die Senatsverwaltung für Bildung gibt jährlich zwei Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst bekannt (siehe unten), welche sich nach dem Schuljahr richten. In der Regel ist der erste Einstellungstermin Ende Januar - Anfang Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) und der zweite Einstellungstermin im August (eine Woche vor Schuljahresbeginn).
Die Einstellungstermine und Fristen sind auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung zu finden.
Ab sofort sind Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst nur noch online über das Karriereportal der Senatsverwaltung möglich. Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst können ganzjährig unter Bezugnahme auf die Stellenausschreibung eingereicht werden.
Für einen nahtlosen Übergang zum Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst sollten die geltenden Fristen (hier ein Schaubild als PDF) berücksichtigt werden. Klären Sie daher bitte frühzeitig mit den zuständigen Dozierenden und dem IPA, wann die Anmeldefristen für Prüfungen etc. sind und wann Sie mit einer Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen rechnen können. Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst wird noch keine Bescheinigung oder Leistungsübersicht vom IPA benötigt. Sofern das Zeugnis bis zur Nachreichfrist aber noch nicht vorliegt, kann an der Stelle zunächst auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes (mit Unterschrift und Stempel) eingereicht werden. Studierende der UdK Berlin beachten hierzu bitte nachstehenden Hinweis:
*) HINWEIS: Nach Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bei der Senatsverwaltung für Bildung, werden Sie von der Senatsverwaltung gefragt, ob Sie einem Datenaustausch zwischen der Senatsverwaltung und der UdK Berlin zustimmen wollen. Wenn Sie dem Datenaustausch zustimmen, hat das IPA, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, die Möglichkeit direkt mit der Senatsverwaltung zu kommunizieren, damit die Fristen eingehalten werden können. Dies wird aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger individueller Absprache mit dem IPA angewendet. Wenn Sie alle Unterlagen fristgerecht einreichen, ist die Zustimmung zum Datenaustausch nicht notwendig.
Im Falle von Verzögerungen, haben Sie in der Zeit zwischen Studienabschluss und Einstellungstermin die Möglichkeit beispielsweise als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) an öffentlichen Berliner Schulen zu arbeiten. Wenn Sie den Wunsch haben, anschließend den Vorbereitungsdienst an dieser Schule zu absolvieren, berücksichtigt das die Senatsverwaltung für Bildung in der Regel.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Zeit zwischen Masterabschluss und Vorbereitungsdienst für ein Auslandspraktikum zu nutzen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Weiterführende Informationen:
Auf der Website der Senatsverwaltung finden Sie folgende Informationen zum Vorbereitungsdienst:
- allgemeine Informationen
- das Handbuch zum Vorbereitungsdienst
- die nächsten Einstellungstermine
- Bewerbungsunterlagen
- Ansprechpartner*innen
- Sprechzeiten
Prognosen für den Bedarf an Lehrer*innen finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Kultusministerkonferenz (KMK) - Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der BRD - aktuelle Modellrechnungen
- Lehrerbedarf in den einzelnen Bundesländern - Bildungsservern
Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern
Wenn Sie den Master of Education an einer Berliner Universität abgeschlossen haben, können Sie sich auch für den Vorbereitungsdienst außerhalb Berlins bewerben. Dazu berät Sie die zuständige Bildungsverwaltung in Ihrem Zielbundesland.
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Es ist mittlerweile auch Absolvent*innen mit einem lehramtsbezogenen Studienabschluss möglich den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend zu absolvieren. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für den Quereinstieg. Hierbei handelt es sich um ein separates Bewerbungsverfahren mit eigener Stellenausschreibung. Für diese Bewerbung ist als Voraussetzung die Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen und bereits mit der Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht einzureichen. Ebenfalls gelten hier andere Nachreichfristen für die Abschlussdokumente. Sie haben immer die Möglichkeit sich auf beide Ausschreibungen zu bewerben.
GEW-Veranstaltung zum Vorbereitungsdienst
Die GEW bietet im Frühjahr regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst an und informiert auf ihren Webseiten detailliert dazu.