Übergänge: Bachelor ‒ Master ‒ Vorbereitungsdienst

Bei den Übergängen von einem Ausbildungsabschnitt zum nächsten gibt es einiges zu beachten. Die jeweils für Ihren Abschnitt relevanten Informationen finden Sie hier.

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  • Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums und überlegen, wie es danach weitergehen soll?

    Am Ende des Bachelorstudiums gibt es einiges zu beachten: Haben Sie alle Module an der UdK Berlin und Ihrer Zweituniversität abgeschlossen? Fehlen Ihnen Leistungspunkte? Wie und wann schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit?

    Und schließlich: Wie bewerben Sie sich auf den Master?

    Anhand der Tabelle, mit Links zu den Übersichten der Studienverlaufspläne und Studienordnungen für den Bachelorstudiengang, können Sie ersehen, ob Sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben und welche Zeiten Sie für die Anmeldung und der Erstellung der Bachelorarbeit berücksichtigen müssen.

     

      Bildende Kunst Musik  Theater/Darstellendes Spiel
    Bachelor Grundschule Studienordnung
    Studienverlaufsplan
    Studienordnung
    Studienverlaufspläne
    Profil A
    Profil B
     
    Bachelor ISS/Gym ab 2025/26
    Studien- und Prüfungsordnung
    Studienverlaufsplan HU
    Studienverlaufsplan FU
    Studienverlaufsplan TU

    bis einschließlich 2024/25
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan HU
    Studienverlaufsplan FU
    Studienverlaufsplan TU

     

    Studienordnung
    Verlaufspläne ab 2024
    Studienverlaufsplan HU
    Studienverlaufsplan FU
    Studienverlaufsplan TU
    Verlaufspläne (WS2015 - WS 2024)
    Studienverlaufsplan HU
    Studienverlaufsplan FU
    Studienverlaufsplan TU
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan HU
    Studienverlaufsplan FU
    Studienverlaufsplan TU
    Bachelor ISS/Gym



    Die StuPO für Bildende Kunst und
    Sonderpädagogik steht
    noch nicht endgültig fest.
    Mehr Informationen auf der
    Seite des Studiengangs.
    Studienordnung (ab WS 2024)
    Studienordnung  (WS 2015 - WS 2023)

    Studienordnung Musik und Sonderpädagogik
    Studienverlaufspläne
    Musik und Sonderpädagogik (HU + UdK)
    Plan 1
    Plan 2
    Plan 3
     
     

    Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatungen. (Musik, Bildende Kunst, Theater/Darstellende Kunst)

     

  • Die Abschlussarbeit der Bachelorstudiengänge mit den Fächern Bildende Kunst, Musik oder Theater/Darstellendes Spiel wird im Kernfach bzw. im vertieften künstlerischen Fach an der UdK Berlin verfasst..Die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen enthalten allgemeine formale Anforderungen.

    Eine Ausnahme bilden die Kombinationsstudiengänge »Musik mit sonderpädagogischen Fächern« und »Bildende Kunst mit sonderpädagogischen Fächern«.Hier wird die Bachelorarbeit im Fächerbereich »Sonderpädagogik« an der Humboldt-Universität geschrieben.

     

    Nähere Informationen zur Anmeldung und Anmeldefristen finden Sie hier:

    Lehramt Bildende Kunst (Grundschule und ISS/Gym)
    Fakultät Bildende Kunst: Termine und Fristen
    Bitte beachten Sie auch den  »Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten«.

    Lehramt Musik (ISS/Gym und Grundschule)
    Institut für Musikpädagogik:  Termine und Fristen

    Lehramt Theater
    Bitte erfragen Sie die Termine und Fristen direkt bei den Lehrenden.

    Das Schreibzentrum des studierendenWERKs Berlin unterstützt Sie mit Beratung, Schreibgruppen, Lernmaterialien und Kursen beim Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.

     

     

     

  • Für die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses und die Abbildung der Leistungen im Zweit- bzw. Drittfach benötigt die UdK Berlin ein von der Partneruniversität verifiziertes Dokument über Ihre Leistungen. Wo Sie die benötigten Dokumente an Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten, erfahren Sie hier.

  • Um Ihren Lehramtsstudiengang fortsetzen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang bewerben. Die jährlichen Bewerbungsfristen finden Sie im BewerbungsGuide (hier bitte Fach/Schulart/Master wählen). Im BewerbungsGuide werden Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.


    Für einen reibungslosen Übergang in Ihren Masterstudiengang empfehlen wir Ihnen, sich nur auf den Master of Education zu bewerben, wenn Ihnen das Bachelorzeugnis vorliegt oder Sie bis zum Beginn des Wintersemesters alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang inklusive Bachelorarbeit absolviert haben.

    Nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung können sie sich nur für den Masterstudiengang immatrikulieren, wenn Sie entweder das Bachelorzeugnis vorlegen oder nachweisen können, dass Sie mindestens 150 Leistungspunkte (LP) des Bachelorstudiums absolviert haben.Aufgrund des bisherigen Studienverlaufs und der bisherigen Prüfungsleistungen muss zu erwarten sein, dass der berufsqualifizierende Hochschulabschluss spätestens zur Rückmeldung zum 2. Fachsemester nachgewiesen werden kann. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn Sie vor Beginn des Masterstudiums alle Studien- und Prüfungsleistungen (inklusive Bachelorarbeit) absolviert haben und nur noch die Benotung einzelner Leistungen aussteht.


    Bitte beachten Sie, dass die Benotung der Bachelorarbeit und die Ausstellung des Zeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen. Bachelor-Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie während des ersten Semesters Ihres Masterstudiums erbringen und die erst zum Ende des Semesters benotet werden, können in der Regel nicht mehr für die rechtzeitige Ausstellung des Bachelorzeugnisses berücksichtigt werden. Sollten Sie eine Zulassung zum Masterstudium für das Lehramt erhalten haben, aber nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang bis zum Beginn des Masterstudiums absolvieren können, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Gemeinsam klären wir dann, inwiefern eine vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang sinnvoll und möglich ist.

    Bitte beachten Sie, dass ohne den Bachelorabschluss eine Immatrikulation im Masterstudiengang nur vorläufig möglich ist. Spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang (31. März jeden Jahres) müssen Sie den Bachelorabschluss nachweisen können, sonst werden Sie wieder in den Bachelorstudiengang rückgestuft. Dies kann auch Auswirkungen auf Ihr BAföG haben.

     

     

  • Sie können den Studienordnungen und Studienverlaufsplänen entnehmen, welche Leistungen im Masterstudium zu erbringen sind.

      Bildende Kunst Musik Theater/Darstellendes Spiel
    Master Grundschule Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     
     
    Master ISS/Gym Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     
    Master ISS/Gym
    Künstlerisches Fach
    und Sonderpädagogik
    voraussichtl. ab WS 2028/29 Studienordnung
    Studienverlaufsplan (HU + UdK)

     
     
    Q-Master  Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     
    Studienordnung
    Studienverlaufsplan
     

     

     

    Das Praxissemester

    Im Masterstudiengang absolvieren Sie in der Regel im dritten Fachsemester das Praxissemester. Das heißt, Sie verbringen dieses Semester fast vollständig an einer Schule und können schon erste Unterrichtserfahrungen sammeln. Neben dem schulpraktischen Teil, besuchen Sie Begleitveranstaltungen an Ihren beiden Universitäten.

    Wenn Sie sich im ersten Fachsemester des Masterstudiums befinden, werden Sie vom Praktikumsbüro des Zentrums für künstlerische Lehrkräftebildung (zfkl) in der Regel im November oder Dezember per E-Mail an ihre UdK-Mail Adresse angeschrieben. Sie erhalten dann alle wichtigen Informationen zum Praxissemester per E-Mail. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie die E-Mails Ihres UdK-Postfaches regelmäßig abrufen.

    Bitte beachten Sie: Studierende, die sich in einem höheren Fachsemester befinden und das Praxissemester noch nicht absolviert haben, müssen sich bis spätestens Ende Januar eigenständig beim Praktikumsbüro melden.

    Alle Informationen zum Praxissemester finden Sie unter »Praktikumsbüro«.

    Studierende der Kombinationsstudiengänge Sonderpädagogik mit einem künstlerischen Fach werden durch das Praktikumsbüro der Humboldt-Universität in Zusammenarbeit mit dem Praktikumsbüro der UdK betreut.

     

  • Die Masterarbeit

    Bildende Kunst

    Im Master of Education kann die Masterarbeit im Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Bildende Kunst, wahlweise im Bereich Kunstdidaktik oder MÄErz, geschrieben werden.

    Für den Studiengang Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Bildende Kunst kann die Masterarbeit wahlweise in den Bereichen Kunstwissenschaft, Kunstdidaktik oder künstlerische Praxis angefertigt werden.

    Für den Studiengang Lehramt an ISS/Gym mit der Fächerkombination Bildende Kunst und Sonderpädagogik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft, Musikpädagogik oder in den sonderpädagogischen Fächern an der HU geschrieben werden.

     

    Musik

    Im Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Musik wird die Masterarbeit in der Musikpädagogik geschrieben.

    Im Studiengang Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Musik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik geschrieben werden.

    Im Studiengang ISS/Gym mit der Fächerkombination Musik und Sonderpädaogik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik oder in den sonderpädagogischen Fächern an der HU geschrieben werden.


    Theater/Darstellendes Spiel

    Im Studiengang Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Theater/Darstellendes Spiel kann die Masterarbeit wahlweise in der Theaterwissenschaft oder Theaterpädagogik geschrieben werden.

     

    Das Schreibzentrum des studierendenWERKs Berlin unterstützt Sie mit Beratung, Schreibgruppen, Lernmaterialien und Kursen beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten.

     

    Das Abschlusszeugnis

    Sie erhalten Ihr Abschlusszeugnis von der UdK Berlin *). In dem Dokument werden auch die Leistungungen in den Zweit- und Drittfächer und den »Lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften« aufgeführt.

    *) Eine Ausnahme gilt für Studierende der Fächerkombination Bildende Kunst oder Musik und Sonderpädagogik. Sie erhalten Ihr Zeugnis von der Humboldt-Universität.

     

  • Für die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses und die Abbildung der Leistungen im Zweit- bzw. Drittfach benötigt die UdK Berlin ein von der Partneruniversität verifiziertes Dokument über Ihre Leistungen. Wo Sie die benötigten Dokumente an Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten, erfahren Sie hier.

     

  • Die Senatsverwaltung für Bildung ist für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zuständig.  Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.


    Bewerbung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst

    Die Senatsverwaltung für Bildung gibt jährlich zwei Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst bekannt (siehe unten), welche sich nach dem Schuljahr richten. In der Regel ist der erste Einstellungstermin Ende Januar - Anfang Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) und der zweite Einstellungstermin im August (eine Woche vor Schuljahresbeginn).

     

    Die Einstellungstermine und Fristen sind auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung zu finden.
     

    Ab sofort sind Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst nur noch online über das Karriereportal der Senatsverwaltung möglich. Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst können ganzjährig unter Bezugnahme auf die Stellenausschreibung eingereicht werden.

    Für einen nahtlosen Übergang zum Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst sollten die geltenden Fristen (hier ein Schaubild als PDF) berücksichtigt werden. Klären Sie daher bitte frühzeitig mit den zuständigen Dozierenden und dem IPA, wann die Anmeldefristen für Prüfungen etc. sind und wann Sie mit einer Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen rechnen können. Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst wird noch keine Bescheinigung oder Leistungsübersicht vom IPA benötigt. Sofern das Zeugnis bis zur Nachreichfrist aber noch nicht vorliegt, kann an der Stelle zunächst auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes (mit Unterschrift und Stempel) eingereicht werden. Studierende der UdK Berlin beachten hierzu bitte nachstehenden Hinweis:

    *) HINWEIS: Nach Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bei der Senatsverwaltung für Bildung, werden Sie von der Senatsverwaltung gefragt, ob Sie einem Datenaustausch zwischen der Senatsverwaltung und der UdK Berlin zustimmen wollen. Wenn Sie dem Datenaustausch zustimmen, hat das IPA, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, die Möglichkeit direkt mit der Senatsverwaltung zu kommunizieren, damit die Fristen eingehalten werden können. Dies wird aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger individueller Absprache mit dem IPA angewendet. Wenn Sie alle Unterlagen fristgerecht einreichen, ist die Zustimmung zum Datenaustausch nicht notwendig. 

    Im Falle von Verzögerungen, haben Sie in der Zeit zwischen Studienabschluss und Einstellungstermin die Möglichkeit beispielsweise als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) an öffentlichen Berliner Schulen zu arbeiten. Wenn Sie den Wunsch haben, anschließend den Vorbereitungsdienst an dieser Schule zu absolvieren, berücksichtigt das die Senatsverwaltung für Bildung in der Regel.

    Eine weitere Möglichkeit ist, die Zeit zwischen Masterabschluss und Vorbereitungsdienst für ein Auslandspraktikum zu nutzen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

     

    Weiterführende Informationen:

    Auf der Website der Senatsverwaltung finden Sie folgende Informationen zum Vorbereitungsdienst:

    • allgemeine Informationen
    • das Handbuch zum Vorbereitungsdienst
    • die nächsten Einstellungstermine
    • Bewerbungsunterlagen
    • Ansprechpartner*innen
    • Sprechzeiten

    Prognosen für den Bedarf an Lehrer*innen finden Sie auf den folgenden Seiten:

     

    Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern
    Wenn Sie den Master of Education an einer Berliner Universität abgeschlossen haben, können Sie sich auch für den Vorbereitungsdienst außerhalb Berlins bewerben. Dazu berät Sie die zuständige Bildungsverwaltung in Ihrem Zielbundesland.

     

    Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

    Es ist mittlerweile auch Absolvent*innen mit einem lehramtsbezogenen Studienabschluss möglich den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend zu absolvieren. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für den Quereinstieg. Hierbei handelt es sich um ein separates Bewerbungsverfahren mit eigener Stellenausschreibung. Für diese Bewerbung ist als Voraussetzung die Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen und bereits mit der Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht einzureichen. Ebenfalls gelten hier andere Nachreichfristen für die Abschlussdokumente. Sie haben immer die Möglichkeit sich auf beide Ausschreibungen zu bewerben.