Die Senatsverwaltung für Bildung ist für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zuständig. Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Bewerbung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Die Senatsverwaltung für Bildung gibt jährlich zwei Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst bekannt (siehe unten), welche sich nach dem Schuljahr richten. In der Regel ist der erste Einstellungstermin Ende Januar - Anfang Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) und der zweite Einstellungstermin im August (eine Woche vor Schuljahresbeginn).
Die Einstellungstermine und Fristen sind auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung zu finden.
Ab sofort sind Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst nur noch online über das Karriereportal der Senatsverwaltung möglich. Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst können ganzjährig unter Bezugnahme auf die Stellenausschreibung eingereicht werden.
Für einen nahtlosen Übergang zum Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst sollten die geltenden Fristen (hier ein Schaubild als PDF) berücksichtigt werden. Klären Sie daher bitte frühzeitig mit den zuständigen Dozierenden und dem IPA, wann die Anmeldefristen für Prüfungen etc. sind und wann Sie mit einer Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen rechnen können. Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst wird noch keine Bescheinigung oder Leistungsübersicht vom IPA benötigt. Sofern das Zeugnis bis zur Nachreichfrist aber noch nicht vorliegt, kann an der Stelle zunächst auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes (mit Unterschrift und Stempel) eingereicht werden. Studierende der UdK Berlin beachten hierzu bitte nachstehenden Hinweis:
*) HINWEIS: Nach Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bei der Senatsverwaltung für Bildung, werden Sie von der Senatsverwaltung gefragt, ob Sie einem Datenaustausch zwischen der Senatsverwaltung und der UdK Berlin zustimmen wollen. Wenn Sie dem Datenaustausch zustimmen, hat das IPA, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, die Möglichkeit direkt mit der Senatsverwaltung zu kommunizieren, damit die Fristen eingehalten werden können. Dies wird aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger individueller Absprache mit dem IPA angewendet. Wenn Sie alle Unterlagen fristgerecht einreichen, ist die Zustimmung zum Datenaustausch nicht notwendig.
Im Falle von Verzögerungen, haben Sie in der Zeit zwischen Studienabschluss und Einstellungstermin die Möglichkeit beispielsweise als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) an öffentlichen Berliner Schulen zu arbeiten. Wenn Sie den Wunsch haben, anschließend den Vorbereitungsdienst an dieser Schule zu absolvieren, berücksichtigt das die Senatsverwaltung für Bildung in der Regel.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Zeit zwischen Masterabschluss und Vorbereitungsdienst für ein Auslandspraktikum zu nutzen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Weiterführende Informationen:
Auf der Website der Senatsverwaltung finden Sie folgende Informationen zum Vorbereitungsdienst:
- allgemeine Informationen
- das Handbuch zum Vorbereitungsdienst
- die nächsten Einstellungstermine
- Bewerbungsunterlagen
- Ansprechpartner*innen
- Sprechzeiten
Prognosen für den Bedarf an Lehrer*innen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern
Wenn Sie den Master of Education an einer Berliner Universität abgeschlossen haben, können Sie sich auch für den Vorbereitungsdienst außerhalb Berlins bewerben. Dazu berät Sie die zuständige Bildungsverwaltung in Ihrem Zielbundesland.
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Es ist mittlerweile auch Absolvent*innen mit einem lehramtsbezogenen Studienabschluss möglich den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend zu absolvieren. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für den Quereinstieg. Hierbei handelt es sich um ein separates Bewerbungsverfahren mit eigener Stellenausschreibung. Für diese Bewerbung ist als Voraussetzung die Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen und bereits mit der Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht einzureichen. Ebenfalls gelten hier andere Nachreichfristen für die Abschlussdokumente. Sie haben immer die Möglichkeit sich auf beide Ausschreibungen zu bewerben.