Übergänge BA - MA - Vorbereitungsdienst

Vom Bachelor zum Master

Sie stehen kurz vor Beendigung Ihres Bachelorstudiums und überlegen sich, wie es nun weitergeht?

Am Ende des Bachelors ist Vieles zu beachten: Haben Sie alle Module an der UdK Berlin und Ihrer Zweituniversität abgeschlossen? Fehlen Ihnen Leistungspunkte? Wie und wann schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit?

Und schließlich: Wie bewerben Sie sich auf den Master?

Anhand der Tabelle, mit Links zu den Übersichten der Studienverlaufspläne und Studienordnungen für den Bachelor-Studiengang, können Sie ersehen, ob Sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben und welche Zeiten Sie für die Anmeldung und der Erstellung der Bachelorarbeit berücksichtigen müssen.

 

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatungen. (Musik, Bildende Kunst, Theater/Darstellende Kunst)

Die Bachelorarbeit

Die Abschlussarbeit der Bachelorstudiengänge mit den Fächern Bildende Kunst, Musik oder Theater/Darstellendes Spiel wird im Kernfach bzw. im vertieften Fach an der UdK Berlin in der Kunst- , Musik- bzw. Theaterwissenschaft geschrieben. In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung finden Sie allgemeine formale Anforderungen.

Eine Ausnahme bildet der neue Kombinationsstudiengang »Musik mit sonderpädagogischen Fächern«. Hier wir die Bachelorarbeit im Fächerbereich »Sonderpädagogik« an der Humboldt Universität geschrieben.

 

Nähre Informationen zur Anmeldung und Anmeldefristen finden Sie hier:

Lehramt Bildende Kunst (Grundschule und ISS/Gym)
Fakultät Bildende Kunst: Termine und Fristen
Bitte beachten Sie auch den  »Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten«.

Lehramt Musik (ISS/Gym und Grundschule)
Institut für Musikpädagogik:  Termine und Fristen

Lehramt Theater
Bitte Termine und Fristen direkt bei den Lehrenden erfragen.

Teilabschlussdokumente der Zweituniversitäten für den Bachelor

Die UdK Berlin benötigt für die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses und die Abbildung der Leistungen im Zweit- bzw. Drittfach ein durch die Partneruniversität verifiziertes Dokument über Ihre Leistungen. Hier erfahren Sie, wo Sie die benötigten Dokumente an Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten.

Bewerbung zum Master

Um Ihren Lehramtsstudiengang weiter studieren zu können, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang bewerben. Die jährlichen Bewerbungsfristen finden Sie im BewerbungsGuide (hier bitte Fach/Schulart/Master wählen). Im BewerbungsGuide werden Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.


Für einen reibungslosen Übergang in Ihren Masterstudiengang empfehlen wir Ihnen, sich nur auf den Master of Education zu bewerben, wenn Ihnen das Bachelorzeugnis vorliegt oder Sie bis zum Beginn des Wintersemesters alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang inklusive Bachelorarbeit absolviert haben.

Sie können sich nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung nur für den Masterstudiengang immatrikulieren, wenn Sie entweder das Bachelorzeugnis vorlegen oder nachweisen können, dass Sie mindestens 150 LP des Bachelorstudiums absolviert haben, und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der berufsqualifizierende Hochschulabschluss spätestens zur Rückmeldung zum 2. Fachsemester nachgewiesen werden kann. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn Sie vor Beginn des Masterstudiums alle Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Bachelorarbeit) absolviert haben und nur noch die Benotung einzelner Leistungen aussteht.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Benotung der Bachelorarbeit und die Ausstellung des Zeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen. Bachelor-Studien- und Prüfungsleistungen, die noch während des ersten Semester Ihres Masterstudiums erbracht und erst zum Ende des Semesters benotet werden, können in der Regel nicht mehr für die rechtzeitige Ausstellung des Bachelorzeugnisses berücksichtigt werden. Sollten Sie eine Zulassung zum Lehramtsmasterstudium erhalten haben, aber nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang bis zum Beginn des Masterstudiums absolvieren können, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Wir klären dann gemeinsam mit Ihnen, inwiefern eine vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang sinnvoll und möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ohne den Bachelorabschluss die Immatrikulation im Masterstudiengang nur vorläufig erfolgen kann. Sie müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang (31. März jeden Jahres) den Bachelorabschluss nachweisen können, sonst werden Sie wieder in den Bachelorstudiengang rückgestuft. Dies kann auch Auswirkungen auf Ihr BaföG haben.

Das Masterstudium

 

 

 

Das Praxissemester

Im Masterstudiengang absolvieren Sie in der Regel im dritten Fachsemester das Praxissemester. Das heißt, Sie verbringen dieses Semester fast vollständig in einer Schule und können schon erste Unterrichtserfahrungen sammeln. Neben dem schulpraktischen Teil, besuchen Sie Begleitveranstaltungen an Ihren beiden Universitäten. Wenn Sie sich im ersten Fachsemester im Master befinden, werden Sie vom Praktikumsbüro in der Regel im November/Dezember per E-Mail (an ihre UdK-Mail Adresse) angeschrieben. Sie erhalten dann nachfolgend alle wichtigen Informationen zum Praxissemester per E-Mail. Es ist deswegen sehr wichtig, dass Ihre UdK-Mail Adresse aktuell ist und Sie die Mails regelmäßig abrufen.

Bitte Beachten: Studierenden, welche bereits in einem höhren Fachsemester sind und das Praxissemester noch nicht absolviert haben, müssen sich eigentständig bis spätestens Ende Januar beim Praktikumsbüro melden.

Alle Informationen zum Praxissemester finden Sie unter »Praktikumsbüro«.

 

Die Masterarbeit

Bildene Kunst

Die Masterarbeit im Master of Education kann im Lehramt Grundschule Bildende Kunst, wahlweise im Bereich Kunstdidaktik oder MÄErz geschrieben werden.

Für das Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Bildende Kunst kann die Masterarbeit wahlweise in der Kunstwissenschaft, der Kunstdidaktik oder der künstlerischen Praxis angefertigt werden.

 

Musik

Im Lehramt Grundschule mit dem Fach Musik wird die Masterarbeit in der Musikpädagogik geschrieben.

Für das Lehramt an ISS/Gym mit dem Fach Musik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik geschrieben werden.

Für das Lehramt an ISS/Gym mit der Fächerkombination Musik und Sonderpädaogik kann die Masterarbeit wahlweise in der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik oder in den sonderpädagogischen Fächern an der HU geschrieben werden.

 

Das Abschlusszeugnis

Sie erhalten Ihr Abschlusszeugnis von der UdK Berlin, dort werden auch die Leistungungen in den Zweit- und Drittfächer und den Lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften aufgeführt.

Teilabschlussdokumente der Zweituniversitäten für den Master

Hier erfahren Sie, wo Sie die Dokumente, die Ihre Leistungen in den Zweit- und Drittfächern sowie in den Bildungswissenschaften (LBW) abbilden, von Ihrer jeweiligen Zweituniversität erhalten.

Vorbereitungsdienst

Die GEW bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst an, mehr dazu erfahren Sie hier.

Vom Masterabschluss zum Vorbereitungsdienst

Die Senatsverwaltung für Bildung ist für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zuständig.  Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst

Die Senatsverwaltung für Bildung gibt jährlich zwei Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst bekannt (siehe unten), welche sich nach dem Schuljahr richtet. In der Regel ist der erste Einstellungstermin Ende Januar - Anfang Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) und der zweite Einstellungstermin im August (eine Woche vor Schuljahresbeginn). Die Einstellungstermine und Fristen sind auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung zu finden.

Weil der Sommereinstellungstermin bereits im August liegt, ist ein nahtloser Übergang in den Vorbereitungsdienst meistens nur schwer zu realisieren, da die Nachreichfrist der Einreichung der Unterlagen für die Einstellung im August bereits im Juli, das heißt in der Vorlesungszeit liegt. Die Dozierenden können Studienleistungen jedoch in der Regel nicht vor Ende der Vorlesungszeit bescheinigen.

Das heißt, wenn Sie im Sommersemester Ihr Studium abschließen, können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in der Regel erst für den Einstellungstermin im Februar anmelden. Sollten Sie dennoch im August in den Vorbereitungsdienst gehen wollen, klären Sie bitte frühzeitig mit den zuständigen Dozierenden und dem IPA, wann die Anmeldefristen für Prüfungen etc. sind und wann Sie mit einer Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen rechnen können.

Wenn dies nicht möglich ist, haben Sie in der Zeit zwischen Studienabschluss und Einstellungstermin die Möglichkeit beispielsweise als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) an öffentlichen Berliner Schulen zu arbeiten. Wenn Sie den Wunsch haben, anschließend den Vorbereitungsdienst an dieser Schule zu absolvieren, wird dieser Wunsch nach Möglichkeit von der Senatsverwaltung für Bildung berücksichtigt.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Zeit zwischen Masterabschluss und Vorbereitungsdienst für ein Auslandspraktikum zu nutzen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

 

FRISTEN  

Im Frühjahr 2024 ist der Einstellungstermin am 05. Februar 2024
Bewerbungsschluss war am 19. September 2023,
die Nachreichfrist für Zeugnisse wurde bis zum 15. Januar 2024 verlängert.

Im Sommer 2024 ist der Einstellungstermin der 22. August 2024
Bewerbungsschluss: 02. April 24
Nachreichfrist für Zeugnisse: 14. Mai 2024

Im Frühjahr 2025 ist der Einstellungstermin der 03. Februar 2025
Bewerbungsschluss: 17.September 2024
Nachreichfrist für Zeugnisse: 29. Oktober 2024


HINWEIS: Nach Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bei der Senatsverwaltung für Bildung, werden Sie von der Senatsverwaltung angefragt, ob Sie einem Datenaustausch zwischen der Senatsverwaltung und der UdK Berlin zustimmen wollen oder nicht. Wenn Sie dem Datenaustausch zustimmen, hat das IPA, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, die Möglichkeit direkt eine Bestätigung an die Senatsverwaltung zu kommunizieren, damit die Fristen eingehalten werden können. Dies wird aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger individueller Absprache mit dem IPA angewendet. Wenn Sie alle Unterlagen fristgerecht einreichen, ist die Zustimmung zum Datenaustausch nicht notwendig. 

Wir aktualisieren diese Website fortlaufend, falls sich Änderungen in der Zeitplanung ergeben.

 

Weiterführende Informationen:

Auf der Website der Senatsverwaltung finden Sie folgende Informationen zum Vorbereitungsdienst:

  • allgemeine Informationen
  • das Handbuch zum Vorbereitungsdienst
  • die nächsten Einstellungstermine
  • Bewerbungsunterlagen
  • Ansprechpartner*innen
  • Sprechzeiten

 

Prognosen für den Bedarf an Lehrer*innen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

 

Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern
Wenn Sie den Master of Education an einer Berliner Universität abgeschlossen haben, können Sie sich auch für den Vorbereitungsdienst außerhalb Berlins bewerben. Dazu berät Sie die zuständige Bildungsverwaltung in Ihrem Zielbundesland.