ERASMUS+ Das Stipendien-Programm der EU

ERASMUS - auslaufendes Projekt

Die Europäische Kommission hat den Startschuss für das neue ERASMUS+ Programm gegeben, mit dem ab dem Sommersemester 2022 Studierende der UdK Berlin zum Studium oder Praktikum ins Ausland gehen können. Informationen zum neuen Programm werden sukzessive online gestellt.

Das laufende Projekt wird demnach also mit den Outgoings WS 2021/22 beendet sein.

Ausnahmen bilden Studierende, die bis einschließlich WS 2022/23 ihr Auslandsaufenthalt in Großbritannien abgeschlossen haben.

Die UdK hat im Rahmen des ERASMUS+ Programms die "Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020" verliehen bekommen. Die UdK hat folgende europäische Codes: ERASMUS+ Code: D BERLIN03, ERASMUS ECHE: 28395, OID: E10052772.

Erasmus+ Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich in Österreich, Frankreich, Spanien, Großbritannien, den Niederlanden, Italien, Belgien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Irland, Griechenland, Island, Polen, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Rumänien und in der Türkei.
An der UdK Berlin haben alle am Programm teilnehmenden Studiengänge ihre eigenen Partnerschaften. In der Übersicht aller Partner im europäischen Ausland können Sie nach Ihrem Studiengang auswählen.

Die Rechte und Pflichten von Erasmus+Teilnehmenden sind in der Erasmus+Charta für Studierende zusammengefasst. Diese ist für die komplette Programmgeneration von 2014 bis 2021 gültig.
Die UdK Berlin beschreibt alle Mobilitätsmaßnahmen näher im European Policy Statement (EPS).

Das ERASMUS+ Stipendium bietet:

  • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • vereinfachtes Zulassungsverfahren an der Gasthochschule
  • zeitlich befristete Immatrikulation an der Gasthochschule
  • finanzieller Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsvorhabens durch die UdK Berlin und die Gasthochschule
  • Sonderzuschüsse für Alleinerziehende und Personen mit Behinderung
  • Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse durch den OLS-Online-Sprachkurs für die Arbeitssprache an der Gastuniversität
  • vereinfachtes Anerkennungsverfahren der akademischen Leistungen aus dem Ausland mit Hilfe des Learning Agreements

Verlängerung des Aufenthalts

Verlängerungen sind mit Stand 1. November 2021 nicht mehr möglich.

Nach dem Aufenthalt

Nach Beendigung des Aufenthalts müssen Sie einen persönlichen Erfahrungsbericht für nachfolgende Studierende schreiben. Seit dem WS2020/21 haben Sie die Möglichkeit auch andere Formate zu nutzen.  Lust auf ein Instagram Takeover? Eine Live-Schaltung zur StudyAbroad Online-Veranstaltung Ende November? Einen kurzen Video-Bericht? Vieles ist möglich. Her mit neuen Ideen!

Zusätzlich erhalten Sie von der EU-Kommission per E-Mail den Zugangslink zu einem Online-Fragebogen, der innerhalb von 5 Wochen nach Studienende im Ausland ausgefüllt und versendet werden muss. Um das Stipendium genau zu kalkulieren, müssen Sie den Letter of Confirmation von der Gasthochschule ausfüllen lassen. Nach Einreichung des Transcript of Records Ihrer Gasthochschule wird die letzte Rate des ERASMUS+ Zuschusses ausgezahlt. Bitte kümmern Sie sich direkt nach Erhalt des Transcripts um die Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland. Zusammengefasst finden Sie alle Dokumente zum Abschluss in der Checkliste.

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Seit der LISSABON KONVENTION haben Studierende das Recht auf Anerkennung von AKADEMISCHEN LEISTUNGEN aus dem Ausland. Dies ist zusätzlich im Landeshochschulgesetz Berlin sowie der Prüfungsordnung jedes Studiengangs geregelt.

Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm verpflichtet dazu, erbrachten LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND von der UdK Berlin anerkennen zu lassen und in den Studienverlauf zu integrieren. Stipendiat*innen sollen also nicht scheinfrei sein, wenn es ins Ausland geht.

Einen ANTRAG AUF ANERKENNUNG können Sie nach Erhalt des Transcript of Records FORMLOS in Ihrem Studiengang stellen. Zusätzlich zum Transcript of Records im Original, sollten Sie dem Antrag das unterschriebene Learning Agreement sowie weitere relevante Unterlagen, Arbeiten, Portfolios, Ergebnisse oder Modulübersichten beifügen.

Je nach Studiengang müssen Sie sich an verschiedene Stellen zur Anerkennung von Leistungen wenden. Informationen erhalten Sie in erster Instanz auch von den jeweiligen Austauschkoordinator*innen bzw. aus dem International Office.

 

Anerkennung von Leistungen an der Fakultät Bildende Kunst

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Design

Liste der Modulbeauftragten, die für die Anerkennung im Studiengang Design zuständig sind

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Architektur - Termine