ERASMUS+ 2021-2027
Das ERASMUS+ Programm
Mit dem ERASMUS+ Programm der Europäischen Kommission können Studierende der UdK Berlin zum Studium oder Praktikum ins Ausland gehen.
Der Fokus der aktuellen Programmgeneration liegt auf sozialer Inklusion, dem grünen und digitalen Wandel, Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben sowie weiterhin auf dem Thema der Anerkennung von akademischer Leistungen.
Das Stipendienprogramm der Europäischen Union fördert die Studierendenmobilität und die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden.
Für Studierende besteht die Möglichkeit, an einem finanziell geförderten Austausch zu Studienzwecken an einer Partnerhochschule teilzunehmen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn zwischen den beteiligten Hochschulen bereits eine Erasmus+ Vereinbarung besteht.
Die UdK Berlin hat im Rahmen des ERASMUS+ Programms die "Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027" verliehen bekommen.
ERASMUS Code: D BERLIN03
ERASMUS ECHE: 28395
OID: E10052772
Erasmus+ Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich in Österreich, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Italien, Belgien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Irland, Griechenland, Island, Polen, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Rumänien und in der Türkei.
In der UdK Berlin haben alle am Programm teilnehmenden Studiengänge ihre eigenen Partnerschaften. In der Übersicht aller Partner im europäischen Ausland können Sie sehen, welche gültigen Partnerschaften für Ihren Studiengang bestehen. Eine Bewerbung auf Plätze anderer Studiengänge ist nicht möglich.
Die Rechte und Pflichten von Erasmus+Teilnehmenden sind in der Erasmus+Charta für Studierende zusammengefasst. Diese ist für die komplette Programmgeneration von 2021 bis 2027 gültig.
Die UdK Berlin beschreibt alle Mobilitätsmaßnahmen näher im European Policy Statement (EPS).
Das ERASMUS+ Stipendium bietet:
- Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
- vereinfachtes Zulassungsverfahren an der Gasthochschule
- zeitlich befristete Immatrikulation an der Gasthochschule
- finanzieller Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsvorhabens durch die UdK Berlin und die Gasthochschule
- Sonderzuschüsse für Personen mit Behinderung (>20 GdB) sowie mit chronischen Erkrankungen
- Sonderzuschüsse / Top-Ups für Eltern, die mit Kind in den Austausch gehen
- Sonderzuschüsse / Top-Ups für umwelfreundliches und nachhaltiges Reisen
- Sonderzuschüsse / Top-Ups für erwerbstätige Studierende
- Sonderzuschüsse / Top-Ups für Erstakademiker*innen
- zusätzlich geförderte Reisetage bei Green Travel
- Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse durch den OLS-Online-Sprachkurs für die Arbeitssprache an der Gastuniversität
- vereinfachtes Anerkennungsverfahren der akademischen Leistungen aus dem Ausland mithilfe des Learning Agreements
Wie bewerbe ich mich für ERASMUS+
StudyAbroad-Informationsveranstaltungen:
Jedes Jahr im November / Dezember starten wir eine neue Bewerbungsrunde mit den StudyAbroad Veranstaltungen in jedem Studiengang. Genaue Termine werden spätestens im Oktober hier veröffentlicht:
Bewerbungszeitraum:
Jährlich 1. Dezember bis Anfang Januar für Mobilitäten im folgenden akademischen Jahr. Die nächste Bewerbungsfrist ist im Januar 2026 für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2026/27.
Mögliche Austauschplätze je nach Studiengang finden Sie hier: Austauschplätze
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess gibt es hier.
Förderumfang
Stand: Mai 2025
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CALL 2025 - NEU
Es gilt für Mobilitäten, die aus dem Projektjahr 2025 finanziert werden, eine maximale Förderdauer von 4,0 Monaten (das entspricht 4x30 Tagen).
Tage, die darüber hinaus an der Gasthochschule absolviert werden, gelten als sog. Zero-Grant Tage, nicht finanziell geförderte Tage. Diese zählen dennoch zum 12-Monats ERASMUS Budget je Studienzyklus.
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CALL 2024
Es gilt für Mobilitäten, die aus dem Projektjahr 2024 finanziert werden, eine maximale Förderdauer von 4,5 Monaten (das entspricht 4x30 Tage + 15 Tage). Tage, die darüber hinaus an der Gasthochschule absolviert werden, gelten als Zero-Grant Tage, nicht finanziell geförderte Tage. Diese zählen dennoch zum 12-Monats ERASMUS Budget je Studienzyklus.
Mobilitäten nach Portugal werden für Mobilitäten 2024/25 aus Restmitteln des Projektjahrs 2023 finanziert. Es ergibt sich dadurch kein finanzieller Nachteil, da die monatliche Fördersumme identisch ist.
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Die monatliche finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und ist vom DAAD festgelegt.
Seit dem Projektjahr 2024 gelten folgende Ländergruppenzugehörigkeiten im Erasmus+ Programm:
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag |
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 EUR / Monat |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR / Monat |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Studierende, die ein ERASMUS+ Stipendium erhalten, können zusätzlich folgende Top-Ups beantragen.
ERASMUS+ mögliche finanzielle Zusatzförderungen | |
Reisetage für nachhaltiges, grünes Reisen Ab Call 2025 auch bis zu max. 2 Tage für nicht-nachhaltiges Reisen | max. bis 6 Tagesätze je nach tatsächlichem Bedarf |
Social Top-Up |
250 Euro / Monat |
Social Top-Up | |
Social Top-Up | |
Social Top-Up |
Der Kriterienkatalog für eine finanzielle Zusatzförderung durch Social Top-Ups ist hier verlinkt.
Die Ehrenwörtliche Erklärung als Antrag für das Green Top-Up ud/oder Social Top-Up finden Sie im Download-Center. Bitte achten Sie auf die richtige Zugehörigkeit des akademischen Jahres.
Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bis spätestens 1. Juli 2025 im International Office vorliegen!
Das gilt für alle Mobilitäten im akademischen Jahr 2025/26, auch die, die erst im Sommersemester 2026 starten.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen keine Nachweise eingereicht werden. Die Antragssteller*innen müssen aber alle Nachweise 5 Jahre aufbewahren und bei Bedarf im International Office einreichen.
Sollten keine Nachweise vorhanden sein, muss das Top-Up zurückerstattet werden.
ACHTUNG!
Alle Angaben sind unter Vorbehalt.
Reisekosten und -tage
Ab dem Call 2025 erhalten (Outgoings ab WS25/26) alle Stipendiat*innen einen Pauschalbetrag für die Reisekosten basierend auf der Entfernung zum Studienort im Ausland.
Je nach Wahl des Transportmittels (nachhaltig oder nicht) können noch 2 - 6 Tagespauschalen zusätzlich für die Reisedauer gewährt werden.
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Anzahl der Reiseteage basieren auf den individuellen Bedarf und werden von den Stipendiat*innen in der Ehrenwörtlichen Erklärung angegeben.
Social Top-Ups
1. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung
Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis) bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufzubewahren und für Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
2. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
Stipendiat*innen mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland mit sich bringt, können dieses Top-Up beantragen. Ein geeigneter Nachweis zur Förderfähigkeit, z.B. ein bestätigendes ärztliches Attest oder eine Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse oder Hausarzt muss bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufbewahrt und bei Stichproben eingereicht werden.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Stpendiat*innen, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Eine Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reist (z.B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde, Bahn-Ticket) 5 Jahre lang aufzubewahren und bei Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
4. Social Top-Up für Erstakademiker*innen
Stipendiat*innen, deren Eltern keinen im Heimatland anerkannten, akademischen Abschluss (FH, Universität, Berufsakademie) erworben haben, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem der oder die Stipendiat*in lebt(e).
Als Nachweis reicht vorab die Ehrenwörtliche Erklärung.
5. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Stipendiat*innen, die in einem Zeitraum von mind. 6 Monaten vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer regelmäßigen vertraglichen Beschäftigung nachgegangen sind, die sie aufgrund der Auslandsmobilität nicht weiterführen können, auch nicht remote, können dieses Top-Up beantragen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
• regelmäßige, vertragliche Beschäftigung
• durchschnittlich monatlicher Verdienst 450 bis 850 Euro netto
• Ausübung min. 6 Monate fortlaufend bis zu 3 Monate vor Beginn der Mobilität
• Mobilität muss erkennbar zu finanziellen Einbußen führen (vor allem bei short-term Mobilitäten)
Stipendiat*innen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Geeignete Nachweise wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Bestätigungen des Arbeitgebers über Beurlaubung aufgrund des Auslandsaufenthaltes, müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden und bei Stichproben eingereicht werden.
Wie erfolgt die Beantragung der "Social Top-Ups"?
Die Beantragung der "Social Top-Ups" erfolgt über die Unterzeichnung einer Ehrenwörtlichen Erklärung so bald wie möglich, spätestens jedoch zum 1. Juli 2025.
Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind NICHT miteinander kombinierbar und akkumulierbar!
Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung reicht die ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, passende Belege nachzureichen. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.
*Realkostenanträge müssen mind. 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen, der über diese individuell entscheidet.
Die Ehrenwörtliche Erklärung finden Sie im Download-Center. Achten Sie auf das richtige akademische Jahr.
Green Top-Up
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“ (Erasmus+ Programme Guide 2024, S. 529 deutsche Version; S. 452 englische Version).
Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
ERASMUS+ Stipendiat*innen erhalten für Reisen an die Gasthochschule mit umweltfreundlichen und nachhaltigen Transportmitteln ein Green Travel Top-Upvon bis zu 6 zusätzliche Reisetage, wenn der Bedarf begründet ist.
Eine Reise mit dem Schiff (z.B. nach Island) gilt für ERASMUS+ nicht als nachhaltig. Reisen mit E-Autos gelten nicht als nachhaltig.
Das Green Top-Up besteht aus max. 6 zusätzlich finanzierten Reisetagen (3 Tage für die Hin- und 3 Tage für die Rückfahrt), je nachdem, wie viele Tage für die Reise individuell benötigt werden.
Wie erfolgt die Beantragung von GREEN Top-Up?
Mit der fristgerechten Abgabe der Ehrenwörtlichen Erklärung für Green Travel beantragen Sie das Top-Up und verpflichten sich, die Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Fahrscheine etc.) 5 Jahre lang aufzubewahren, sodass sie im Falle einer Stichpunktprüfung oder einer Überprüfung durch den DAAD vorgelegt werden können. Sollten diese nicht vorliegen, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.
Der Antrag muss zwingend VOR der Mobilität eingehen. Das Top-Up wird nach der Rückkehr mit der letzten Stipendienrate angewiesen.
Zum aktuellen Zeitpunkt reicht die Ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus.
Green Travel ist kombinierbar mit einem Social Top-Up.
Die Ehrenwörtliche Erklärung finden Sie im Download-Center. Achten Sie auf das richtige akademische Jahr.
Nach der Zulassung durch die Gasthochschule
Im nächsten Schritt muß das Grant Agreement, der Stipendienvertrag zwischen der UdK Berlin und dem oder der Stipendiat*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Stipendienvereinbarung ist die vertragliche Grundlage des Auslandsaufenthalts im Rahmen von ERASMUS+ und wird ungefähr im Juni oder Juli nach Zulassung der Gasthochschule vom International Office der UdK Berlin ausgehändigt.
Das International Office bietet ein ERASMUS+ Vorbereitungsseminar als Webinar an. Allen ERASMUS+ Stipendiat*innen geht dazu eine persönliche Einladung im Mai /Juni bzw. im November per E-Mail zu. Um einen detaillierten Überblick über die umfangreichen ERASMUS+ Vertragsunterlagen und Anforderungen zu bekommen, wird Ihre Teilnahme erwartet!
ERASMUS+ Dokumentation
Die Auszahlung des ERASMUS+ Stipendiums erfolgt in 2 Raten.
Bitte beachten Sie, dass die erste Auszahlung erst veranlasst wird, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen. Bei Nichteinhaltung der Fristen müssen wir das Stipendium teilweise oder ggf. ganz zurückfordern.
Details zu den Programmbedingungen finden Sie im Handbuch ERASMUS+ (in Arbeit) sowie dem Grant Agreement ink. aller Anhänge. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie vom International Office bzw. teilweise aus dem Download-Center: nach der Zusage der Gasthochschule.
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Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70 % des Stipendiums)
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Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30 % des Stipendiums)
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Das digitale Learning Agreement
Das Learning Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des ERASMUS+ Stipendienvertrags. Es regelt verbindlich das Studienvorhaben an der Gasthochschule und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.
Unter dem Stichwort ERASMUS WITHOUT PAPERS (EWP) wird es in den nächsten Jahren zu einem beachtlichen Digitalisierungsschwung im ERASMUS+ Programm kommen. Das digitale Learning Agreement wird an der Udk Berlin seit dem WS 2023/24 genutzt.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des digitalen Learning Agreements für unsere Outgoings finden Sie im Downloadcenter.
Anerkennung von Leistungen
Fact Sheet Anerkennung - ERASMUS+
Seit der LISSABON KONVENTION haben Studierende das Recht auf Anerkennung von AKADEMISCHEN LEISTUNGEN aus dem Ausland. Dies ist zusätzlich im Landeshochschulgesetz Berlin sowie der Prüfungsordnung jedes Studiengangs geregelt.
Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm verpflichtet dazu, erbrachten LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND von der UdK Berlin anerkennen zu lassen und in den Studienverlauf zu integrieren. Stipendiat*innen sollen also nicht scheinfrei sein, wenn es ins Ausland geht.
Einen ANTRAG AUF ANERKENNUNG können Sie nach Erhalt des Transcript of Records FORMLOS in Ihrem Studiengang stellen. Zusätzlich zum Transcript of Records im Original, sollten Sie dem Antrag das unterschriebene Learning Agreement sowie weitere relevante Unterlagen, Arbeiten, Portfolios, Ergebnisse oder Modulübersichten beifügen.
Je nach Studiengang müssen Sie sich an verschiedene Stellen zur Anerkennung von Leistungen wenden. Informationen erhalten Sie in erster Instanz auch von den jeweiligen Austauschkoordinator*innen bzw. aus dem International Office.
Anerkennung von Leistungen für den Studiengang GWK
Anerkennung von Leistungen an der Fakultät Bildende Kunst
Anerkennung von Leistungen im Studiengang Design
Liste der Modulbeauftragten, die für die Anerkennung im Studiengang Design zuständig sind
Anerkennung von Leistungen im Studiengang Architektur - Termine