Das Erasmus+ Social Top-Up dient dazu, Studierenden mit geringeren Chancen die Teilnahme am Auslandsprogramm zu ermöglichen, indem soziale Teilhabe und Chancengleichheit gefördert werden.
1. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung
Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis) bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufzubewahren und für Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
2. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
Stipendiat*innen mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland mit sich bringt, können dieses Top-Up beantragen. Ein geeigneter Nachweis zur Förderfähigkeit, z.B. ein bestätigendes ärztliches Attest oder eine Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse oder Hausarzt muss bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufbewahrt und bei Stichproben eingereicht werden.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Stpendiat*innen, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Eine Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reist (z.B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde, Bahn-Ticket) 5 Jahre lang aufzubewahren und bei Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.
4. Social Top-Up für Erstakademiker*innen
Stipendiat*innen, deren Eltern keinen im Heimatland anerkannten, akademischen Abschluss (FH, Universität, Berufsakademie) erworben haben, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem der oder die Stipendiat*in lebt(e).
Als Nachweis reicht vorab die Ehrenwörtliche Erklärung.
Wie erfolgt die Beantragung der "Social Top-Ups"?
Die Beantragung der "Social Top-Ups" erfolgt über die Unterzeichnung einer Ehrenwörtlichen Erklärung so bald wie möglich, spätestens jedoch zum 1. Juli 2026.
Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind NICHT miteinander kombinierbar und akkumulierbar!
Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung reicht die ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, passende Belege nachzureichen. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.
*Realkostenanträge müssen mind. 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen, der über diese individuell entscheidet.
Die Ehrenwörtliche Erklärung finden Sie im Download-Center. Achten Sie auf das richtige akademische Jahr.