Willkommen auf den Bewerbungsseiten für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen in und außerhalb Europas. Die UdK Berlin bietet drei verschiedene Mobilitäts-Programme, mit denen Sie im akademischen Jahr 2027/28 für ein Semester an einer anderen Hochschule studieren und die Vorteile eines organisierten Auslandssemesters genießen können.
Ein Rechtsanspruch auf ein Auslandssemester mit finanzieller Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Sowohl die Schweiz als auch GB werden für 2027/28 voraussichtlich wieder im Rahmen von ERASMUS+ an den Austauschaktivitäten teilnehmen.
Aktuelles
***************************************** Stand 29.9 2026 *****************************************
Aufgrund der Haushaltskürzungen des Landes Berlin wurde auch das Budget des International Office der UdK Berlin um ca. 20 % gekürzt.
Darunter fallen u.a. die sog. ISA Stipendien (Stipendien für Auslandssemester in Australien, USA, Kanada, Korea, Japan, Taiwan, Lateinamerika, Großbritannien oder Israel). Folglich können seit dem Wintersemester 2025/26 die Stipendien in Höhe von 800 € nicht mehr gezahlt werden.
Studierende sind an den Gasthochschulen jedoch weiterhin von den Studiengebühren befreit.
Das Wichtigste auf einem Blick
Bewerbungsfrist: Dienstag, 5. Januar 2027, 23:59 Uhr
Verfahren: - Zweistufig - 1. internes Bewerbung- und Auswahlverfahren an der UdK Berlin 2. externe Bewerbung an der Partnerhochschule
Bewerbungsportal - Das Bewerbungsformular ist ab 1. Dezember 2026 freigeschaltet!
Das Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig und findet einmal jährlich für das folgende akademische Jahr (2027/28) statt.
Stufe 1 - Interne Bewerbung (bis Anfang Januar 2027) Bewerbung im eigenen Studiengang um eine Nominierung für einen konkreten Austauschplatz. Die Austauschkoordinator*innen entscheiden über die Nominierung.
Stufe 2 – Externe Bewerbung (ab Februar/März 2026): Bei erfolgreicher Nominierung folgt die externe neue Bewerbung im vereinfachten Zulassungsverfahren an der Partnerhochschule. Die Partnerhochschule entscheidet abschließend über Ihre Zulassung. Eine Nominierung bedeutet keine Garantie auf eine Zulassung an der Partnerhochschule.
Am Austauschprogramm können alle in Vollzeit oder Teilzeit immatrikulierten Studierenden der UdK Berlin teilnehmen, unabhängig von Alter, Nationalität und Herkunftsland, sofern der Studiengang gültige Austauschvereinbarungen mit anderen Hochschulen hat.
Bitte beachten!
Nicht alle Studiengänge nehmen an einem Austauschprogramm teil.
Studierende können sich ausschließlich auf die Austauschplätze bewerben, die für ihren konkreten Studiengang ausgeschrieben sind.
Eine Übersicht der aktuellen Austauschplätze finden Sie hier.
Frühester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:
Bachelor: 3. Fachsemester
Master: 2. Fachsemester (bei konsekutiven Studiengängen ggf. bereits das 1. Fachsemester)
allgemeine Anforderungen:
Gute Fremdsprachenkenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule (mindestens B1-Niveau wrid empfohlen)
Einige Partnerhochschulen stellen höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse
Gute Studienleistungen
Während des Auslandssemesters:
Vollzeitstudium ist Pflicht (entspricht 30 ECTS / LP pro Semester)
Folgende Punkte können Ihre Bewerbungschancen beeinflussen:
Mehrere Wunschhochschulen angeben: Die Angabe von nur einer Wunschhochschule verringert Ihre Chancen auf eine Nominierung erheblich. Geben Sie drei Wunschhochschulen nach Priorität an.
"Scheinfreie" Studierende: Bewerbungen von Studierenden, die bereits "scheinfrei" sind, haben eine geringere bis gar keine Priorität im internen Auswahl- und Nominierungsverfahren. Sie gehören nicht zur Zielgruppe für Mobilitätsstipendien. Eine Stipendiumzusage ist dennoch bei freien Plätzen und ausreichend finanziellen Mitteln möglich.
"Back to the roots"-Bewerbungen: Bewerbungen von internationalen Studierenden auf einen Austauschplatz im eigenen Heimatland werden mit geringerer Priorität berücksichtigt.
Stufe 1 - Interne Bewerbung im Studiengang der UdK Berlin
Sie bewerben sich innerhalb Ihres Studiengangs auf einen angebotenen Austauschplatz. Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie für einen konkreten Austauschplatz nominiert.
WICHTIG! Jeder Studiengang hat seine eigenen Partnerhochschulen Studierende können sich ausschließlich auf Austauschplätze bewerben, die für ihren konkreten Studiengang ausgeschrieben und angeboten sind.
Das interne Auswahl- und Nominierungsverfahren findet in den einzelnen Studiengängen und nicht im International Office statt.
Ansprechpartner*innen für das Bewerbungsverfahren und die Auswahlkriterien sind die Austauschkoordinator*innen in den Studiengängen.
Das International Office erhält spätestens Anfang Februar 2027 die offiziellen Nominierungslisten der einzelnen Studiengängen.
Es gelten folgende allgemein gültige Auswahlkriterien:
vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbung
Sprachkenntnisse der jeweiligen Landessprache
Qualität Motivationsschreiben bzw. Begründung des Studienvorhabens an der gewünschten Gasthochschule
Fachliche Qualifikation
"scheinfreie" Studierende haben keine Priorität in der Auswahl
internationale Studierende, die im Heimatland ein Auslandssemester anstreben, haben keine Priorität in der Auswahl
die Angabe von nur 1 Wunschhochschule verringert Ihre Chancen auf eine Nominierung
Zusätzlich kann jeder Studiengang fachspezifische Auswahlkriterien festlegen, wie z.B.:
Qualität des Portfolios
Interessen und Aktivitäten im und außerhalb des Studiums / Engagement (z. B. Aktivitäten als Patin oder Pate bzw. Mentorin oder Mentor für internationale Studierende, Fachschaft, Ehrenamt etc.)
Akademische Leistungen
Verteilung der Plätze, um so vielen Studierenden wie möglich einen Austauschplatz anbieten zu können.
Losverfahren (GWK)
Die konkreten Auswahlkriterien für einen Studiengang erscheinen auf den aktuellen Ausschreibungen und können bei den Austauschkoordinator*innen erfragt werden.
Die Anzahl der Plätze pro Partnerhochschule ist begrenzt. Häufig gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze, daher findet ein Auswahlprozess durch die Austauschkoordinator*innen eines Studienganges statt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen und der beschränkten Zahl von verfügbaren Plätzen können nicht alle Bewerber*innen eine Nominierung erhalten.
Bewerbungsunterlagen für alle Studiengänge:
Online generiertes Bewerbungsformular (Formular aus MoveOn-Bewerbungsportal)
Szenisches Schreiben: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Arbeitsproben, digital (PDF)
Dokument "Zustimmung zur Bewerbung": Studierende der folgenden Studiengänge benötigen die Zustimmung zur Bewerbung der Fachklassenleitung bzw. Modulbeauftragten oder Hauptfachlehrenden:
Bildende Kunst, Bildende Kunst Lehramt
Visuelle Kommunikation
Kunst und Medien
Musik, Musik Lehramt
Jazz
Bei Unklarheiten über die einzureichenden Unterlagen wenden Sie sich direkt an die zuständigen Austauschkoordinator*innen in Ihrem Studiengang.
Wichtig:
Ihre Bewerbungsunterlagen werden NICHT an die Partnerhochschulen weitergeleitet, sondern dienen ausschließlich dem internen Auswahl- und Nominierungsverfahren im Studiengang.
Das Bewerbungsformular wird im Online Bewerbungsportal ausgefüllt. Das Formular ist ab dem 1. Dezember bis zum Ende des Bewerbungszeitraums (5. Januar 2027) abrufbar.
Erstmalige Bewerbung: Falls Sie sich erstmalig auf ein Mobilitätsstipendium bewerben, müssen Sie sich zuerst als neue*r Nutzer*in auf der rechten Seite im Portal registrieren. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail und einen Link, um Ihr persönliches Passwort festzulegen. Anschließend melden Sie sich auf der linken Seite an. Bitte nutzen Sie ausschließlich UdK-Emailadresse.
Bereits registriert: Falls Sie in den Vorjahren bereits eine Bewerbung über MoveOn eingereicht haben, besitzen Sie möglicherweise bereits ein MoveOn-Account. Sie können ein neues Passwort anfordern und sich dann direkt auf der linken Seite im Portal anmelden.
Starten Sie das Formular "Bewerbung um einen Austauschplatz 2027/28 - Outgoing Studium" im MoveON Bewerbungsportal
Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
Wählen Sie drei Wunschhochschulen nach Priorität aus
Senden Sie das Formular ab
Downloaden und speichern Sie das generierte Bewerbungsformular
Reichen Sie das generierte Bewerbungsformular zusammen mit weiteren erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei den Austauschkoordinator*innen ein.
Wichtig: Nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt. Prüfen Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen vor Einreichung. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alles. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen kann alles länger dauern.
Studierende der Musik (inkl. Jazz) sowie Gesang/Musiktheater können sich parallel an bis zu drei Partnerhochschulen bewerben. Die Koordinator*innen dieser Studiengänge müssen die Bewerbung bestätigen, nehmen aber keine individuellen Nominierungen vor.
Bewerbungsfrist für einen Austausch im akademischen Jahr 2027/28: 5. Januar 2027
Es gibt eine einzige Bewerbungsfrist für das komplette akademische Jahr 2027/28. Auch wer im Sommersemester 2028 ins Ausland gehen möchten, muss eine Bewerbung im Januar 2027 fristgerecht und vollständig einreichen.
Zur Frist muss die Bewerbung bei den zuständigen Austauschkoordinator*innen vorliegen, nicht im International Office!
Auf den Ausschreibungen steht, ob die Bewerbung per Email oder Moodle eingereicht werden muss. Das ist abhängig vom Studiengang.
Die Entscheidung über Ihre interne Bewerbung und Nominierung wird Ihnen ca. Mitte Februar 2027 mitgeteilt. Sollten Sie bis März keine Rückmeldung aus dem International Office oder von den Austauschkoordinator*innen erhalten, melden Sie sich bitte. Es gibt im Normalfall mehr Bewerber*inenn als verfügbare Plätze und Stipendien. Daher wird es auch Studierende geben, die keine Nominierung für 2027/28 erhalten.
Stufe 2 - externe Bewerbung an der Partnerhochschule
Bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie von den Austauschkoordinator*innen eine Nominierung für eine konkrete Partnerhochschule.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens erfahren Sie entweder von den Austauschkoordinator*innen persönlich oder spätestens Mitte/ Ende Februar vom International Office der UdK Berlin.
Wenn Sie die Nominierung annehmen, werden Ihre Kontaktdaten vom International Office an die konkrete Partnerhochschule weitergegeben.
In den meisten Fällen werden Sie dann rechtzeitig zur externen Bewerbungsfrist vom International Office der Gasthochschule mit den relevanten Informationen zum externen Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule informiert.
Eine Nominierung bedeutet im Regelfall keine Zulassung an der Gasthochschule! Eine Nominierung ist der erste erfolgreiche Schritt auf dem Weg zum Auslandssemester.
Die Nominierung seitens Ihres Studiengangs der UdK Berlin für eine konkrete Austauschmöglichkeit bedeutet nicht automatisch eine Zulassung an der Partnerhochschule!
Die Austauschverträge bieten die Möglichkeit, eine Bewerbung einzureichen, garantieren aber keine Aufnahme an der Gasthochschule.
Jede Partnerhochschule entscheidet selbstständig über die eingegangenen Bewerbungen. Bemühen Sie sich um hohe Qualität der Bewerbungsunterlagen vor allem der Portfolios für künstlerische Studiengänge.
Der fristgerechte Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Gasthochschule obliegt Ihrer eigenen Verantwortung.
Es kann auch Absagen geben, denn Ihre Bewerbung steht in Konkurrenz zu vielen anderen.
Je nach Bewerbungsfrist an der Gasthochschule kann mit einer Zu- oder Absage teilweise erst ab Mai bis Juli gerechnet werden. Für das Sommersemester 2028 erfolgt die Entscheidung oft erst im November oder Dezember.
Es gilt die Faustregel: externe Bewerbungsfrist + 5 Wochen.
Sobald die Partnerhochschule Sie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert, geben Sie dem International Office der UdK Berlin bitte umgehend Bescheid, um alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie eine Zusage der Gasthochschule erhalten haben, folgen nun, je nachdem über welches Stipendienprogramm Sie das Auslandssemester absolvieren, unterschiedliche Schritte.
Schauen Sie dazu bitte auf den jeweils passenden Seiten: