Neu_ERASMUS+ 2021-2027

Was ist ERASMUS?

ERASMUS+ ist ein Stipendienprogramm der Europäischen Union. Sie können damit für 1 Semester im Ausland an einer ERASMUS+Partneruniversität studieren oder ein Praktikum machen.

 

  • Förderung von:

    • Soziale Inklusion
    • Nachhaltigkeit und digitale Kompetenzen
    • Demokratische Teilhabe
    • Ihre persönliche und berufliche Entwicklung

     

    Finanzielle Vorteile:

    • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Monatlicher Zuschuss für Lebenshaltungskosten
    • Reisekostenpauschale
    • Extra-Förderung bei umweltfreundlichem Reisen (Green Travel)
       

    Zusätzliche Unterstützung für:

    • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung
    • Studierende mit Kind
    • Erwerbstätige Studierende (nur noch bis 2025/26)
    • Erstakademiker*innen
       

    Organisatorische Vorteile:

    • Vereinfachte Bewerbung an der Gasthochschule
    • Immatrikulation an der Gasthochschule für Ihre Aufenthaltsdauer
    • Unterstützung durch die UdK Berlin und die Gasthochschule
    • Kostenlose Online-Sprachkurse (OLS)
    • Einfache Anerkennung Ihrer Studienleistungen (Learning Agreement)
  • Sie studieren an einer Partnerhochschule in Europa. Die UdK Berlin hat Partnerschaften in 22 Ländern.

    Wichtig: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Ihr Studiengang eine gültige Partnerschaft mit der Gasthochschule hat.

    So finden Sie passende Partnerhochschulen:
    Prüfen Sie in der Übersicht aller Partner, welche Hochschulen für Ihren Studiengang verfügbar sind. Sie können sich nur auf Plätze Ihres eigenen Studiengangs bewerben.

Wie bewerbe ich mich auf ein Stipendium?

  • Jedes Jahr im November / Dezember starten wir eine neue Bewerbungsrunde mit den StudyAbroad Infoveranstaltungen für jeden Studiengang.
    Die ersten Termine werden hier veröffentlicht:

    Termine

  • Jährlich 1. Dezember bis Anfang Januar für Mobilitäten im folgenden akademischen Jahr.
    Die nächste Bewerbungsfrist ist im Januar 2026 für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2026/27 (Winter- und Sommersemester).

    Mögliche Austauschplätze je nach Studiengang für 2026/27 sind hier veröffentlicht:  Austauschplätze

    Detaillierte Anleitung zum Bewerbungsverfahren sind hier veröffentlicht: Bewerbungsprozess

     

Programmbedingungen

Das ERASMUS+ Programm ist ein sehr detailliertes Stipendienprogramm mit vielen individuellen Anpassmöglichkeiten. Daher ist es um so wichtiger, alle Verträge und Dokumente dazu gründlich und bis zum Ende zu lesen

  • Es gilt für Mobilitäten, die aus dem Projektjahr 2025 (akademisches Jahr 2025/26) finanziert werden, eine maximale Förderdauer von 4,0 Monaten (das entspricht 4x30 Tagen).
    Tage, die darüber hinaus an der Gasthochschule absolviert werden, gelten als sog. Zero-Grant Tage, nicht finanziell geförderte Tage. Diese zählen dennoch zum 12-Monats ERASMUS Budget je Studienzyklus.

    ********************

    Seit dem Projektjahr 2024 gelten folgende Ländergruppenzugehörigkeiten und Fördersummen im Erasmus+ Programm:

    Ländergruppe

    Zielland

    Förderbetrag

    Ländergruppe 1

    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    600 EUR / Monat
    20 EUR / Tag

    Ländergruppe 2

    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

    540 EUR / Monat
    18 EUR / Tag

    Ländergruppe 3

    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

     

    Studierende, die ein ERASMUS+ Stipendium erhalten, können zusätzlich folgende Top-Ups beantragen.

    ERASMUS+ mögliche finanzielle Zusatzförderungen

    Reisetage für nachhaltiges, grünes Reisen

    Reiseage für nicht-nachhaltiges Reisen

    max. bis 6 Tagesätze, je nach tatsächlichem Bedarf

    max. 2 Tagessätze

    Social Top-Up
    "Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung"

     

     

     

             250 Euro / Monat

    Social Top-Up
    Studierende mit Kind(ern), die mit ins Ausland reisen

    Social Top-Up
    "Erstakademiker*innen"

    Der Kriterienkatalog für eine finanzielle Zusatzförderung durch Social Top-Ups ist hier verlinkt.

    Die Ehrenwörtliche Erklärung als Antrag für das Green Top-Up ud/oder Social Top-Up finden Sie im Download-Center. Bitte achten Sie auf die richtige Zugehörigkeit des akademischen Jahres.


    Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bis spätestens 1. Juli 2025 im International Office vorliegen!
    Das gilt für alle Mobilitäten im akademischen Jahr 2025/26, auch die, die erst im Sommersemester 2026 starten.

    Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen keine Nachweise eingereicht werden. Die Antragssteller*innen müssen aber alle Nachweise 5 Jahre aufbewahren und bei Bedarf im International Office einreichen.

    Sollten keine Nachweise vorhanden sein, muss das Top-Up zurückerstattet werden.

  • Ab dem Call 2025 erhalten (Outgoings ab WS25/26) alle Stipendiat*innen einen Pauschalbetrag für die Reisekosten basierend auf der Entfernung zum Studienort im Ausland.

    Je nach Wahl des Transportmittels (nachhaltig oder nicht) können noch 2 - 6 Tagespauschalen zusätzlich für die Reisedauer gewährt werden.

    Reisedistanz

    Standardreise

    Green Travel

    10 und 99 KM

    28 EUR

    56 EUR

    100 und 499 KM

    211 EUR

    285 EUR

    500 und 1999 KM

    309 EUR

    417 EUR

    2000 und 2999 KM

    395 EUR

    535 EUR

    3000 und 3999 KM

    580 EUR

    785 EUR

    4000 und 7999 KM

    1.188 EUR

    1.188 EUR

    8000 KM oder mehr

    1.735 EUR

    1.735 EUR

    Die Anzahl der Reiseteage basieren auf den individuellen Bedarf und werden von den Stipendiat*innen in der Ehrenwörtlichen Erklärung angegeben.

  • 1. Behinderung (GdB ab 20)

    Für wen ist das? Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20

    Welchen Nachweis brauchst du? Schwerbehinderten-Ausweis oder vergleichbarer Nachweis (5 Jahre aufbewahren!)

    Alternative Option Realkostenantrag möglich – kontaktiere dafür das International Office (mind. 2 Monate Vorlauf!)


    2. Chronische Erkrankung

    Für wen ist das? Studierende mit chronischer Erkrankung, die im Ausland finanzielle Mehrkosten verursacht

    Welchen Nachweis brauchst du? Ärztliches Attest oder Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse (5 Jahre aufbewahren!)

    Alternative Option Realkostenantrag möglich – kontaktiere dafür das International Office (mind. 2 Monate Vorlauf!)


    3. Mit Kind(ern) ins Ausland

    Für wen ist das? Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen

    Gut zu wissen

    • Höhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder
    • Auch für Paare möglich
    • Keine Doppelförderung für ein Kind

    Welchen Nachweis brauchst du? Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde oder Nachweis über gemeinsame Reise (5 Jahre aufbewahren!)

    Alternative Option Realkostenantrag möglich – kontaktiere dafür das International Office (mind. 2 Monate Vorlauf!)


    4. Erstakademiker*in

    Für wen ist das? Studierende, deren Eltern keinen anerkannten akademischen Abschluss haben (FH, Uni, Berufsakademie)

    Bei alleinerziehenden Eltern gilt die Regelung nur für den Elternteil, bei dem du lebst/lebtest.

    Welchen Nachweis brauchst du? Nur die ehrenwörtliche Erklärung – kein weiterer Nachweis nötig!


    5. Erwerbstätige Studierende

    ⚠️ ACHTUNG: Dieses Top-Up entfällt ab Wintersemester 2026/27

    Für wen ist das? Studierende, die eine regelmäßige Beschäftigung aufgeben müssen (keine Selbstständigkeit!)

    Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Monatlicher Verdienst: 450–850 € netto
    • Mindestens 6 Monate durchgehend bis max. 3 Monate vor Mobilitätsbeginn
    • Job kann während der Mobilität nicht weitergeführt werden (auch nicht remote)
    • Mobilität führt erkennbar zu finanziellen Einbußen

    Welchen Nachweis brauchst du? Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Bestätigung des Arbeitgebers über Beurlaubung (5 Jahre aufbewahren!)


    So beantragst du dein Top-Up

    Deadline: Spätestens 1. Juli 2025

    Wie funktioniert die Beantragung?

    1. Ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen
    2. Findest du im Download-Center (achte auf das richtige akademische Jahr!)
    3. Nachweise 5 Jahre aufbewahren – können bei Stichproben angefordert werden

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht die ehrenwörtliche Erklärung aus.


    Wichtige Hinweise & Kombinationen

    Das musst du beachten:

    ❌ Die verschiedenen Social Top-Ups können NICHT miteinander kombiniert werden

    ✅ Eine Kombination mit Green Travel ist möglich

    ⚠️ Rückzahlung: Kannst du auf Nachfrage keine passenden Belege vorlegen, muss das Top-Up zurückgezahlt werden

    Realkostenantrag als Alternative Realkostenanträge müssen mindestens 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen. Der DAAD entscheidet individuell über diese Anträge.

  • Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“ (Erasmus+ Programme Guide 2024, S. 529 deutsche Version; S. 452 englische Version).

    Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

    ERASMUS+ Stipendiat*innen erhalten für Reisen an die Gasthochschule mit umweltfreundlichen und nachhaltigen Transportmitteln ein Green Travel Top-Up von bis zu 6 zusätzliche Reisetage, wenn der Bedarf begründet ist.
    Eine Reise mit dem Schiff (z.B. nach Island) gilt für ERASMUS+ nicht als nachhaltig. Reisen mit E-Autos gelten nicht als nachhaltig.

    Das Green Top-Up besteht aus max. 6 zusätzlich finanzierten Reisetagen (3 Tage für die Hin- und 3 Tage für die Rückfahrt), je nachdem, wie viele Tage für die Reise individuell benötigt werden.

    Wie erfolgt die Beantragung von GREEN Top-Up?

    Mit der fristgerechten Abgabe der Ehrenwörtlichen Erklärung für Green Travel beantragen Sie das Top-Up und verpflichten sich, die Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Fahrscheine etc.) 5 Jahre lang aufzubewahren, sodass sie im Falle einer Stichpunktprüfung oder einer Überprüfung durch den DAAD vorgelegt werden können. Sollten diese nicht vorliegen, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.

    Der Antrag muss zwingend VOR der Mobilität eingehen. Das Top-Up wird nach der Rückkehr mit der letzten Stipendienrate angewiesen.

  • Was ist Green Travel?

    Umweltfreundliches Reisen bedeutet im ERASMUS+ Stipendienprogramm, dass du für den größten Teil deiner Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzt:

    ✅ Bus ✅ Zug ✅ Fahrrad ✅ Fahrgemeinschaften

    ❌ Schiff (z.B. nach Island) ❌ E-Auto ❌ Flugzeug

    Ziel: Mehr nachhaltige Mobilitäten und ein kleinerer ökologischer Fußabdruck des Erasmus+ Programms



    Was bekommst du?
     

    Finanzielle Förderung 
    erhöhte Green Travel Reisekostenpauschale für deine nachhaltige Reise

    Zusätzliche Reisetage
    Bis zu 6 zusätzlich finanzierte Reisetage (wenn individuell benötigt):

    • Bis zu 3 Tage für die Hinfahrt
    • Bis zu 3 Tage für die Rückfahrt

    Die genaue Anzahl richtet sich danach, wie viele Tage du individuell für deine Reise benötigst.



    So beantragst du das Green Travel TopUp
     

    Wichtig: Antrag VOR der Mobilität stellen!

    Schritt 1: Ehrenwörtliche Erklärung
    Reiche die Ehrenwörtliche Erklärung für Green Travel fristgerecht ein

    Schritt 2: Dokumente aufbewahren
    Bewahre alle Reisedokumente 5 Jahre lang auf:

    • Buchungsbestätigungen
    • Platzkarten
    • Fahrscheine
    • etc.

    Diese können bei Stichproben oder Überprüfungen durch den DAAD angefordert werden.

    Schritt 3: Auszahlung
    Das Top-Up wird nach deiner Rückkehr mit der letzten Stipendienrate ausgezahlt.



    Wichtiger Hinweis
     

    ⚠️ Rückzahlung bei fehlenden Nachweisen

    Kannst du auf Nachfrage keine Reisedokumente vorlegen, muss das Green Travel Top-Up zurückgezahlt werden.


    Kombinierbar mit Social Top-Ups: Das Green Travel Top-Up kann mit anderen Social Top-Ups kombiniert werden! ✅

Chronologischer Ablauf

  • Im nächsten Schritt muß das Grant Agreement, der Stipendienvertrag zwischen der UdK Berlin und dem oder der Stipendiat*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Stipendienvereinbarung ist die vertragliche Grundlage des Auslandsaufenthalts im Rahmen von ERASMUS+ und wird ungefähr im Juni oder Juli nach Zulassung der Gasthochschule vom International Office der UdK Berlin ausgehändigt.

    Das International Office bietet ein ERASMUS+ Vorbereitungsseminar als Webinar an. Allen ERASMUS+ Stipendiat*innen geht dazu eine persönliche Einladung im Mai /Juni bzw. im November per E-Mail zu. Um einen detaillierten Überblick über die umfangreichen ERASMUS+ Vertragsunterlagen und Anforderungen zu bekommen, wird Ihre Teilnahme erwartet!

  • Die Auszahlung des ERASMUS+ Stipendiums erfolgt in 2 Raten.
    Bitte beachten Sie, dass die erste Auszahlung erst veranlasst wird, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen. Bei Nichteinhaltung der Fristen müssen wir das Stipendium teilweise oder ggf. ganz zurückfordern.

    Details zu den Programmbedingungen finden Sie im Handbuch ERASMUS+ (in Arbeit) sowie dem Grant Agreement ink. aller Anhänge. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie vom International Office bzw. teilweise aus dem Download-Center: nach der Zusage der Gasthochschule.

    Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70 % des Stipendiums)

    1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der UdK Berlin (die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt)
    2. Grant Agreement (im Original)
    3. Bestätigtes Learning Agreement
    4. Ehrenwörtliche Erklärung bei Social oder Green Top-Up

     

    Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30 % des Stipendiums)

    1. Learning Agreement (before + ggf. during mobility, immer wenn sich inhaltliche Änderungen ergeben haben)
    2. Transcript of Records
    3. Letter of confirmation
    4. Teilnahme an der EU Online Survey
    5. Persönlicher Erfahrungsbericht für das International Office der UdK Berlin
  • Das Learning Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des ERASMUS+ Stipendienvertrags. Es regelt verbindlich das Studienvorhaben an der Gasthochschule und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.

    Unter dem Stichwort ERASMUS WITHOUT PAPERS (EWP) wird es in den nächsten Jahren zu einem beachtlichen Digitalisierungsschwung im ERASMUS+ Programm kommen. Das digitale Learning Agreement wird an der Udk Berlin seit dem WS 2023/24 genutzt. Genutzt wird dazu die Mobilitäts- und Bewerbungsdatenbank MoveON.

    Eine Anleitung zum Ausfüllen des digitalen Learning Agreements für unsere Outgoings finden Sie im Downloadcenter.

    Es ist verpflichend vollständig einzureichen. Bei Nicht-Erfüllung kann es sein, dass Fördergelder zurückgezahlt werden müssen.

  • Seit der LISSABON KONVENTION haben Studierende das Recht auf Anerkennung von AKADEMISCHEN LEISTUNGEN aus dem Ausland. Dies ist zusätzlich im Landeshochschulgesetz Berlin sowie der Prüfungsordnung jedes Studiengangs geregelt.

    Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm verpflichtet dazu, erbrachte LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND von der UdK Berlin anerkennen zu lassen und in den Studienverlauf zu integrieren. Stipendiat*innen sollen also nicht scheinfrei sein, wenn es ins Ausland geht.

    Einen ANTRAG AUF ANERKENNUNG können Sie nach Erhalt des Transcript of Records in Ihrem Studiengang stellen. Zusätzlich zum Transcript of Records im Original, sollten Sie dem Antrag das unterschriebene Learning Agreement sowie weitere relevante Unterlagen, Arbeiten, Portfolios, Ergebnisse oder Modulübersichten beifügen.

    Je nach Studiengang müssen Sie sich an verschiedene Stellen zur Anerkennung von Leistungen wenden. Informationen erhalten Sie in erster Instanz auch von den jeweiligen Austauschkoordinator*innen bzw. aus dem International Office.

    Anerkennung von Leistungen für den Studiengang GWK

    Anerkennung von Leistungen an der Fakultät Bildende Kunst

    Anerkennung von Leistungen im Studiengang Design

    Liste der Modulbeauftragten, die für die Anerkennung im Studiengang Design zuständig sind

    Anerkennung von Leistungen im Studiengang Architektur - Termine