Prüfungen

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen an Hochschulen fest. Sie ist rechtsverbindlich. Unter anderem enthält sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Regelstudienzeit, der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, den Studienzeiten, der Einstufung in höhere Fachsemester, dem Prüfungsablauf, den Prüfungsterminen und den Anmeldefristen.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der UdK Berlin enthält allgemeine Regelungen. Diese wird durch die studiengang-spezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge konkretisiert.

Sie finden die Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge im Download-Center des Immatrikulations- und Prüfungsamts unter »Lehramt Bildende Kunst«. Für Sie gilt in der Regel die Prüfungsordnung, die galt als Sie ihr Studium begonnen haben. Seit 2025 sind die Studien- und Prüfungsordnungen in einem Dokument zusammengefasst. 

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Hier finden Sie die Informationen zu den Prüfungen der Fakultät Bildende Kunst.

Hier finden Sie Informationen zu den Prüfungen in der »grundschule der künste« und MÄErz.

Anträge an den Prüfungsausschuss

Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.

Anerkennung von Studienleistungen

Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.

Der Prüfungsausschuss

Aktuelle Besetzung

Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.

 

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss

  • bestellt die Prüfer und Prüferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen
  • legt die Prüfungstermine fest
  • achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
  • entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.

Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.

 

Zusammensetzung

Für das Fach »Lehramt Grundschule mit vertieftem Fach Bildende Kunst« ist der Prüfungsausschuss Bildende Kunst zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:

  • drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
  • eine Studentin oder ein Student

Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §8.