Gleichstellungsauftrag

  • Gleiche Rechte für alle Geschlechter
  • Gleicher Zugang zu diesen Rechten
  • Umsetzung von rechtlichen Vorgaben
  • Abbau von Barrieren
  • Individuelle Förderung einhergehend mit strukturellen Anpassungen

Das alles klingt so banal und selbstverständlich. Dennoch ist die Umsetzung dieser Grundsätze in der Praxis und im Hochschulalltag nicht immer einfach und wirft viele Fragen auf.

 

Im Berliner Hochschulgesetz ist der Auftrag zur Chancengleichheit festgeschrieben: Die Hochschulen wirken darauf hin, dass Frauen und Männer in der Hochschule die ihrer Qualifikation entsprechend gleichen Entwicklungsmöglichkeiten haben und die für Frauen bestehenden Nachteile beseitigt werden. Die Berliner Hochschulen sind gemäß § 4 Absatz 8 BerlHG verpflichtet, aktiv auf die Chancengleichstellung von Frauen und Männern in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken. Die Hochschulen unterliegen dem Geltungsbereich des Berliner Landesgleichstellungsgesetz. Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz sieht die Erfüllung dieser Verpflichtung als besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.

Die UdK Berlin geht jedoch weiter und erkennt an, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern nur erreicht werden kann, wenn sich alle Mitglieder der Hochschule gleichermaßen bewusst und zielorientiert in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen dafür einsetzen. Das Ziel muss eine substantielle Chancengerechtigkeit sein, indem nicht nur gleiche Bedingungen geschafft werden, sondern auch fördernde Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen realisiert werden.

 

Für unser Büro bedeutet dies insbesondere in 10 Handlungsfeldern aktiv zu werden:

  1. Chancengerechtigkeit als Querschnittsaufgabe umsetzen
  2. Gleichstellungsmaßnahmen und Förderung für weibliche Studierende insbesondere bei Unterrepräsentanz in den Fächern
  3. Förderung und Empowerment, insbesondere Nachwuchsförderung auf allen Ebenen:
    • durch das Mentoring-Programm
    • mit Personalentwicklungsmaßnahmen
  4. Steigerung und Sicherung des Frauenanteils in den Professuren
  5. Familiengerechtigkeit vorantreiben
  6. Förderung der Gender/Queer Studies in Forschung, Lehre, Studium, künstlerischer Praxis und Vermittlung
  7. Sichtbarmachung von Chancengerechtigkeit
  8. Gleichstellung intersektional denken
  9. Vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt schützen
  10. Gender- und diversitätsgerechte Sprache implementieren

Die Frauenförderrichtlinien und das Gleichstellungskonzept der UdK Berlin gehören zu den Maßnahmen für die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. An den Fakultäten und Bereichen gibt es diverse fachspezifische Projekte, welche vom Anreizsystem gefördert werden.

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