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Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit

Am 6. Mai 2020 wurde die Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit einstimmig im Akademischen Senat verabschiedet. Damit liegt eine weitere Grundlage und Rahmung für die gleichstellungspolitische Arbeit vor, mit der sich die UdK Berlin wieder explizit dazu bekennt, die Gleichstellung der Geschlechter zu sichern und weiter zu fördern sowie diskriminierende Strukturen kontinuierlich weiter abzubauen.

Gemäß § 5 a des BerlHG trifft dieSatzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit Regelungen u.a. in den Bereichen: Berufungs- und Einstellungsverfahren; Förderung der Geschlechterforschung; inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildung des künstlerischen, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals; Besetzung von Gremien und Kommissionen, Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie; sowie Präventionsmaßnahmen gegen und Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Die Vorgaben dieser Satzung sind bei allen Rechtsakten (wie u. a. Beschlüssen, Richtlinien und Ordnungen) anzuwenden. Die Satzung wird durch die Frauenförderrichtlinie ergänzt.

Am 1. Juli 2020 wurden Maßnahmen für mehr Gendergerechtigkeit in den Akademischen Senat eingebracht, die aus der Satzung hervorgehen (siehe Kachel unten). Dazu gehören:  gendergerechte Sprache im universitärem Schriftverkehr, Ergänzung der Option "divers" und "keine Angabe" in Formularen, Statistiken udn mehr, die Anerkennung des selbstgewählten Vornamens, bis zu 50% All-Gender-Toiletten.

Die Satzung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

 

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Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen, die für mer Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin umgesetzt werden.

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