KKN: Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Quelle: Caroline Bittermann

Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens verpflichten sich auch die Berliner Hochschulen zu einem klimaneutralen Wirtschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ab dem 1. April 2021 eine Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit (KKN) vom Akademischen Senat der UdK Berlin berufen.

Diese Seite soll euch einen kurzen Überblick über die Aufgaben und die Zusammensetzung der AS-Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit geben. Im Dokument findet ihr deren Beschlussvorlage, wie sie auch dem Akademischen Senat bei dessen Abstimmung vorlag.

Weitere Informationen und Termine der nächsten Sitzungen

 

Aufgaben der Kommission:

  • Erarbeitung eines UdK-weiten Nachhaltigkeitskonzepts mit dem Ziel einer Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 20% bis Ende 2029 im Vergleich zu 2018. Dies entspricht einer Reduzierung um 870 Tonnen.
     
  • Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs als Grundlage des weiteren Handlungsplans
     
  • Dieser soll auch überprüfen, ob noch mehr CO2 eingespart werden kann.
     
  • Der Handlungsplan findet wiederum Eingang in das Nachhaltigkeitskonzept der UdK Berlin.
     
  • Vernetzungstätigkeit inner- und außerhalb der UdK Berlin
     
  • Management von Ideen und Innovationen
     
  • Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der für Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Stellen, dieser wird dem Akademischen Senat vorgelegt.
     
  • Kompetenzbereich der Kommission: Einbringen von Vorlagen zur Beschlussfassung in den Akademischen Senat, die Fakultäts- und Institutsräte

 

Zusammensetzung und Ablauf: 

  • Voraussichtlicher Start: 1. April 2021, zum Beginn des Sommersemesters 2021
     
  • Erste Amtsperiode: umfasst zunächst 24 Monate
     
  • Unterstützende und beratende Funktion gegenüber der Hochschulleitung und dem AS, den Fakultäten, Zentren, Instituten, Fachgebieten sowie der zentralen Universitätsverwaltung 
     
  • Unterstützende und beratende Funktion bei der Zusammenführung von Lehre, künstlerischer Praxis und Forschung
     
  • Die Kommission setzt sich paritätisch aus je zwei Mitgliedern aller Statusgruppen und einer entsprechend gleichen Anzahl von Stellvertreter*innen sowie drei externen Mitgliedern mit jeweils entsprechender Vertretung zusammen.
     
  • Beratende Mitglieder: Präsident, Vizepräsidentinnen, Kanzlerin, Leitung des Referats für Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit, jeweils eine Vertretung des AStA und des Personalrats, Dekan*innen der Fakultäten, Geschäftsführender Direktor des ZIW sowie bei erfolgreicher Einwerbung von Drittmitteln ein*e noch zu bestimmende*r Klimabeauftragte*r

 

Mitgliederliste:

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden im Akademischen Senat für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.